Am 16.01.2016 wurde der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle um 09:28 Uhr über Notruf 112 durch den Bewohner eines Einfamilienreihenhaus an der Holsteiner Strasse gemeldet, dass bei ihm in der Küche der Kühlschrank brennt. Durch den Disponenten in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle wurde der Anrufer aufgefordert, das Gebäude zu verlassen und im Freien auf das Eintreffen der Feuerwehr zu warten. Nach Auskunft des Anrufers seien keine weiteren Personen im Gebäude.
Durch die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle wurden Einsatzkräfte der Feuerwache 1 und 4, der Feuerwehrführungsdienst sowie der Feuerwehrnotarzt und ein Rettungswagen alarmiert. Insgesamt eilten 8 Fahrzeuge mit 21 Einsatzkräften zur Einsatzstelle.
Den ersteintreffenden Einsatzkräften bot sich folgende Lage: Vor einen Einfamilienreihenhaus (zweigeschossig mit ausgebauten Dachgeschoss) stand eine nur spärlich bekleidete, männliche Person und erwartete die Feuerwehr. Aus einem Fenster im Erdgeschoss des Gebäudes drang dichter, schwarzer Brandrauch. Nach Auskunft des Bewohners waren keine weiteren Personen in dem Gebäude, aber zwei Katzen sollten sich im ersten Obergeschoss aufhalten.
Zur Brandbekämpfung und zur Rettung der Katzen wurden zwei Trupps unter umluftunabhängigen Atemschutz mit einen C-Rohr eingesetzt. Durch die vorgehenden Trupps wurde festgestellt, dass die Küche des Gebäudes in voller Ausdehnung brannte und des gesamte Gebäude stark verqualmt war.
Die zwei Katzen konnten leider nicht gerettet werden. Sie wurden in einem Zimmer im ersten Obergeschoss tot aufgefunden. Um 10:05 Uhr konnte vom Einsatzleiter der Feuerwehr die Meldung "Feuer aus" gegeben werden. Das gesamte Gebäude wurde mittels Drucklüfter belüftet.
Durch Feuer, Rauch und Löschwasser ist das gesamte Gebäude nicht bewohnbar. Die Schadenshöhe beträgt nach Auskunft des Einsatzleiters ca. 20.000 Euro. Die Ursache des Feuers wird durch die Kripo ermittelt.
Der Hausbewohner selbst war unverletzt. Nach seinen Angaben hatte er in einem Zimmer im ersten Obergeschoss geschlafen und wurde durch den Alarm eines im Gebäude installierten privaten Rauchmelders geweckt und konnte dadurch noch rechtzeitig reagieren. Ohne den Alarm des privaten Rauchmelders hätte ihm vermutlich das gleiche Schicksal wie den zwei Katzen ereilt.
(Anmerkung: Seit dem 1.1.2016 ist auch in Bremen in privaten Wohngebäuden und Wohnungen der Betrieb von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben.)
Feuerwehr Bremen