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26.02.2018 11:58

München

Baden-Württemberg

Geleitschutz für einen Schwan

In einer Tiefgarageneinfahrt eines Wohnanwesens hatte es sich ein Schwan gemütlich gemacht. Er nahm dort Platz und ließ sich auch nicht von Autofahrern, die die Zufahrt nutzen wollten, beeindrucken. Da er sein geschütztes Plätzchen nicht aufgeben wollte und die Bewohner trotzdem von ihrem Fahrtrecht Gebrauch machen wollten, wurden Polizei und Feuerwehr gerufen. Auch von den uniformierten Einsatzkräften ließ sich der Vogel nicht sonderlich beeindrucken und empfing die Kollegen bei ihren Annäherungsversuchen mit einem lauten Fauchen.

Deren Geduld war wiederum auch nicht unerschöpflich. Mit sanftem Druck wurde der Schwan bewegt, sein Lager aufzugeben und sich in Bewegung zu setzen. Die Kolonne mit dem Schwan an der Spitze und unter dem Begleitschutz von Feuerwehr- und Polizeibeamten setzte sich Richtung den in der nähe liegenden Isarauen in Bewegung. Nach einem gemächlichen Sparziergang und unter den Augen einiger amüsierter Autofahrer erreichte der stolze Vogel dann wieder seinen natürlichen Lebensraum. Alle äußeren Anzeichen deuteten darauf hin, dass der Vogel keine Verletzungen hatte.

Feuerwehr München


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