Am 23.09.2018, gegen 18.55 Uhr wurde der Brand eines Campingfahrzeuges gemeldet. Das Fahrzeug stand in Pfaffenhofen, Verlängerung Michelbacher Straße. Das Wohnmobil brannte vollständig aus.
Nach dem Löscheinsatz durch die Feuerwehr wurde festgestellt, dass in dem Fahrzeug zwei Personen verbrannt sind. Im Moment kann zur Brandursache und der Identität der Leichen noch keine verlässliche Aus-sage getroffen werden. Die zuständige Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Update 24.09.2018
Nach wie vor unbekannt sind die Gründe, warum am Sonntagabend bei Pfaffenhofen ein Wohnmobil brannte. In dem Fahrzeug wurden die sterblichen Überreste zweier Personen aufgefunden. Die Kriminalpolizei Heilbronn hat bereits am gestrigen Sonntag die Ermittlungen aufgenommen. Das Wohnmobil wurde sichergestellt und wird derzeit von Spezialisten untersucht.
Zwischenzeitlich kann vermeldet werden, dass das Wohnmobil im Landkreis Heilbronn zugelassen war und das es sich bei den beiden Personen um eine Frau und einen Mann gehandelt hat. Zur Identität der Toten gibt es derzeit noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die Ermittlungen zu den Verstorbenen dauern an.
Update 25.09.2018
Nach bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei Heilbronn gehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Heilbronn davon aus, dass die Gründe für den Brand eines Wohnmobils bei Pfaffenhofen einen tragischen, familiären Hintergrund haben.
Noch ist unklar, wie das Wohnmobil in Brand geriet. Experten der Kripo Heilbronn und des Landeskriminalamts untersuchen weiterhin das Fahrzeugwrack. Durch das Fahrzeugkennzeichen und durch weiterführende Ermittlungen an der Fahrzeug-Halter-Adresse erhärtete sich der Verdacht, dass ein gemeinschaftlicher Suizid eines Ehepaars aus dem Stadtgebiet Heilbronn vorliegt. Ein entsprechender Abschiedsbrief wurde aufgefunden.
Die zweifelsfreie Identifizierung der Toten wird indes noch einige Tage in Anspruch nehmen. Es wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass die sterblichen Überreste der aufgefundenen Personen dem Ehepaar zugeordnet werden können.