19.03.2019 13:40

Wörrstadt Saulheim Alzey-Worms

Rheinland-Pfalz

Überholen trotz Überholverbot mit der Folge eines Unfalls mit Personenschaden

Am Dienstag, den 19.03.2019 um 13:40 Uhr ereignete sich auf der L401 zwischen den beiden Abfahrten Saulheim auf einer geraden Strecke ein Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine 63-jährige Autofahrerin aus der Region Mainz war in ihrem Mercedes-Benz aus Richtung Nieder-Olm nach Wörrstadt unterwegs. Auf der oben genannten Strecke entschloss sie sich trotz Überholverbots einen langsamer fahrenden LKW zu überholen und leitete einen Überholvorgang ein. Hierbei übersah sie einen entgegen kommenden Peugeot. Trotz eines Abbrems- und Ausweichversuchs der beiden Fahrzeugführer kollidierten beide Fahrzeuge frontal jeweils mit der linken Fahrzeugseite miteinander. Ein weiterer PKW fuhr unmittelbar nach der Kollision durch das Trümmerfeld ohne mit den beiden Unfallfahrzeugen zu kollidieren.

Durch den Aufprall wurde der 27-jährige Fahrer des Peugeot aus Wörrstadt eingeklemmt und musste durch die Feuerwehr befreit werden. Sowohl die 63-jährige Mercedes-Benz Fahrerin, als auch der 27-jährige Peugeot Fahrer wurden durch den Verkehrsunfall schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt und durch den Rettungsdienst in Mainzer Krankenhäuser verbracht.

Die beiden Fahrzeuge wurden sehr stark und der PKW, dessen Fahrer durch das Trümmerfeld fuhr so beschädigt, dass sie alle abgeschleppt werden mussten. Die Fahrbahn war auf diesem Streckenabschnitt für ca. eineinhalb Stunden voll gesperrt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 10000,-EUR. Die 63-jährige Fahrerin muss mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.


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