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14.11.2022 23:10

Moringen Tönnieshof Northeim

Niedersachsen

Körperverletzung durch das Ausbringen einer stark übelriechenden Substanz

Zur oben genannten Meldezeit teilten Hausbewohner über den Notruf der Feuerwehr mit, dass es im Wohnhaus nach Gas riechen würde und ein unerträglicher Geruch im Wohnhaus wahrnehmbar sei. Daraufhin wurde durch die Feuerwehr eine Ursachenüberprüfung durchgeführt, ein Gausaustritt konnte jedoch nicht festgestellt werden. Das Wohngebäude wurde daraufhin vollständig evakuiert. Zu diesem Zeitpunkt gab es keinerlei Hinweise auf strafbare Handlungen, so dass zunächst von einer Gefahrenlage ausgegangen werden musste. Im Laufe der Gefahrenermittlung und mit dem Eintreffen weiterer Spezialkräfte der Feuerwehr konnte die mittlerweile im Treppenhaus festgestellte Substanz immer noch nicht zweifelfrei identifiziert werden. Seit Dienstagabend kann das Wohnhaus jedoch unter Einhaltung besonderer Vorkehrungen der Gesunderhaltung durch die Bewohner wieder genutzt werden. Da einige Bewohner auf Grund des Vorfalls in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtig wurden und davon ausgegangen wird, dass die Substanz vorsätzlich ausgebracht wurde, wurde seitens der Polizei ein Strafverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Polizeiinspektion Northeim


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