Wie dem Polizeipräsidium Ludwigsburg im Nachgang berichtet wurde, gerieten in der Silvesternacht wegen des Feuerwerks offenbar Kühe in einem Stall im Schrayweg in Erdmannhausen in Panik. Drei der Tiere zogen sich dabei leider so schwere Verletzungen zu, dass sie getötet werden mussten, um sie von ihrem Leid zu erlösen. Besonders prekär: Eigenen Angaben zufolge hatte der Halter der Tiere noch in der Nacht mehrere in der Nähe des Stalls feiernde Personen angesprochen und gebeten, aus Rücksicht auf das Tierwohl dort kein Feuerwerk abzubrennen, war dabei aber auf wenig Verständnis gestoßen.
Das örtlich zuständige Polizeirevier wurde am Vormittag des 1. Januar und somit einige Stunden später von dem Sachverhalt informiert und war daraufhin mit einer Streifenwagenbesatzung vor Ort, um sich ein Bild von der Situation zu machen und mit dem Tierhalter zu sprechen. Von den Polizeibeamten wurde der Arbeitsbereich Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ludwigsburg über die Vorfälle in Kenntnis gesetzt, von wo aus die Verständigung der Staatsanwaltschaft erfolgt und das zuständige Veterinäramt informiert wurde.
Zur Verhinderung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft wurde dem Halter der Tiere geraten, mit der zuständigen Gemeinde Kontakt aufzunehmen und die Prüfung behördlicher Möglichkeiten anzuregen. Das Abbrennen von zugelassenen Feuerwerkskörpern ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich zulässig, kann an bestimmten Örtlichkeiten aber aus Sicherheitsgründen untersagt werden, zum Beispiel im Umfeld von Krankenhäusern oder besonders brandgefährlichen Gebäuden oder Anlagen. Die zuständigen Behörden können zudem weitere Bereiche festlegen, in denen das Zünden von Pyrotechnik aus Sicherheitsgründen nicht oder nur eingeschränkt zulässig ist. Unabhängig davon hat die Polizei bei rechtzeitiger Kenntniserlangung die Möglichkeit, zur Abwehr von Gefahren im konkreten Einzelfall präventiv Maßnahmen zu treffen.
Polizeipräsidium Ludwigsburg