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Warnmeldungen
| | Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar | | Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an. | Landkreis Goslar
Ottostraße 1
38644 Goslar | 24.06.2025 10:46 |
| | Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim | | Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren: Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr. Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden. | Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung 08031/392-0 | Leitstellenbereich Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim | 22.06.2025 10:47 |
| | Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise) | | Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen. Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser. Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen. Hinweis zum Abkochgebot: Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt. Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden. Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. | Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm 08441 27-0 | Integrierte Leitstelle Ingolstadt
Dreizehnerstraße 1
85049 Ingolstadt | 10.06.2025 10:54 |
| | Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau | | Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de | Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 | BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 | 17.04.2025 12:52 |
| | Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt | | Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. | Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 | Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R | 23.07.2024 14:28 |
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| Themengruppe: Recht & FeuerwehrDeutscher Feuerwehrverband e.V.„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.
[ ... ]Kinder verursachten Brand in einer Lagerhalle Die 10. Kammer hat am Mittwoch, den 18. November 2020, die Klage einer Mutter gegen einen Kostenbescheid der Stadt Elze abgewiesen. Die Kosten in Höhe von etwa 38.000,00 Euro waren entstanden, weil zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren im Juni 2019 auf einem brachliegenden Industriegelände in Elze ein Großfeuer verursacht hatten, bei dem eine Lagerhalle vollständig abgebrannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Elze war mit allen verfügbaren Einheiten mit mehr als 100 Personen über mehrere Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt und wurde dabei von der Ortswehr der Nachbargemeinde Alfeld unterstützt.
[ ... ]
Landgericht Köln Das LG Köln hat entschieden, dass der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs auch im Einsatz mit Martinshorn und Blaulicht aufpassen muss, dass Schäden an Kraftfahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer vermieden werden.
[ ... ]Oberlandesgericht Nürnberg Das Landgericht Nürnberg-Fürth - und ihm folgend das Oberlandesgericht Nürnberg - hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.
[ ... ]Verwaltungsgericht Trier Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen, der mehr als 16 Monate unerlaubt dem Dienst ferngeblieben ist, aus dem Dienst entfernt.
[ ... ]Feuerwehr Bremerhaven Ein Zivilprozess mit einem Einsatzbeamten der Feuerwehr Bremerhaven wird am Montag, den 15.04.2019 um 15.30 Uhr am Landgericht Bremen fortgesetzt.
Der Rettungsassistent und Feuerwehrbeamte der Feuerwehr Bremerhaven wurde am 10.04.2017 bei einem Rettungsdiensteinsatz in einem Rettungswagen von einem Patienten angegriffen. Er wurde durch Schläge und Tritte so schwer verletzt, dass der Einsatzbeamte bis heute dienstunfähig ist. Der Mitarbeiter erlitt unter anderem eine Rippenserienfraktur.
[ ... ]Bundesrat stimmt zu: bis zu 320 Bußgeld und ein Monat Fahrverbot „Eine Rettungsgasse ermöglicht es unseren Einsatzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blockiert, gefährdet unter Umständen Menschenleben!“, kommentiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die heutige Entscheidung des Bundesrates. Das Gremium hatte in der letzten Sitzung der Legislaturperiode des Bundestages dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung für höhere Bußgelder für Rettungsgassen-Blockierer zugestimmt (Drucksache 556/1/17). Wer einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sachbeschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.
[ ... ]Hessische Verwaltungsgerichtshof Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat heute in einem Berufungsverfahren den Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von Lohnfortzahlungen gegen die Gemeinde wegen der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers bejaht, der als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr an Abrissarbeiten am Feuerwehrgerätehaus teilnahm.
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