Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden

Vorweg: Dieser Artikel soll für den Leser sein, der mit Feuerwehr „nix am Hut hat“. Daher habe ich viele Details vereinfacht bzw. ausgelassen. Der Artikel soll ja nicht zum Brandinspektoren ausbilden! 😉

Des öfteren begegnete mir schon Unverständnis oder falsche Gerüchte um verschiedene Brandschutzeinrichtungen. So hält sich das (auch durch das Fernsehen genährte) Gerücht, bei Feueralarm würden nicht nur riesige Rasselglocken losscheppern, sondern auch automatisch die Sintflut aus allen Sprinklerdüsen auf das kostbare Kaufhaussortiment hereinbrechen. Des weiteren lösen Begriffe wie „Feuerwehrzufahrt“ und „Feuerwehr- Aufstellfläche“ nur diffuse Bilder in den meisten Hirnen aus. Und die überall aufgehängten Feuerlöscher und Wandhydranten sind natürlich nur für die Feuerwehr…

Daher hier mal ein äh… „kurzer“ Exkurs in Sachen „Brandschutzeinrichtungen“:

Rauchmelder retten Leben

Rauchmelder für den privaten Einsatz sind nicht mehr teuer

Zu Hause sollte jeder mindestens einen Rauchmelder an der Decke hängen haben. Besser in fast jeden Raum einen. Allerdings bitte nur „fast“: nicht unbedingt in der Küche oder im Bad, da diese Melder auf Wasserdampf genauso reagieren wie auf Rauch – mittägliche Fehlalarme würden regelmäßig zum Essen rufen, und wenn Vater nach der Arbeit saubergeduscht ist, hört Mutti das am Piepsen. Die einfachen (aber geprüften) Modelle aus dem Baumarkt reichen da völlig aus. Sie sind batteriebetrieben (Batterie liegt schon bei!) und werden ohne weitere Verkabelungen einfach an die Decke gefummelt: Etwa 3 Jahre Schutz für etwa 4 Euro. Der Alarm bringt einem die Zeit, die für die Selbstrettung überlebenswichtig sein kann, denn oft wird unterschätzt, wie schnell sich ein Zimmerbrand und vor allem der Rauch ausbreitet (ich habe hier schon mal bei früherer Gelegenheit ein Video dazu gepostet)

Rauchmelder einer automatischen Brandmeldeanlage, mit Schleifen- und Meldernummer

In öffentlichen Gebäuden,  Kaufhäusern oder Tiefgaragen hängen etwas anders aussehende Melder, die alle mit einer Brandmeldeanlage vernetzt sind. Im Alarmfall wird entweder ein im Gebäude hörbarer Feueralarm ausgelöst – oder eben nur ein „stiller Alarm“ , der bei einigen Anlagen automatisch zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Dass so ein Melder „ausgelöst“ (Alarm gegeben) hat, sieht man dann nur an dem dauernd blinkenen Lämpchen.

Auf die gleiche Anlage sind dann auch die Druckknopf- Melder und das andere Gedöhns, auf das ich weiter unten noch eingehen werde, aufgeschaltet.

Die bunten Kästen an der Wand

Die Beschriftung verrät, was dieser Melder auslöst

Achtlos läuft man auch an den Druckknopf- Meldern, bei Erna Kowalski auch allgemein „Feuermelder“ genannt, vorbei. Aber ist euch schon mal aufgefallen, dass es die nicht nur in rot gibt?

Die verschiedenen Farben haben natürlich auch ihre Bedeutung. Die roten sind die klassischen Feuermelder, sinnigerweise auch mit „Feuerwehr“ beschriftet. Nach dem Einwemsen der Scheibe (das Glas ist übrigens sehr dünn, man kann es mit einem Gegenstand leicht kaputtdrücken) und dem beherzten Drücken des Knopfes bis zum Einrasten wird der Alarm zur Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet und meldet sich zur weiteren Bearbeitung brav im System an. Bei einigen Anlagen wird im betroffenen Gebäude auch noch ein akustischer Alarm geschaltet. Die Schaulustigen sollen ja schließlich auch wissen, dass es gleich etwas zu sehen gibt…

Dann gibt es aber auch noch blaue Kästen: Diese lösen dann- wie die Beschriftung vermuten lässt- nur einen Alarm oder eine automatische Banddurchsage im Gebäude aus. Dann kann man sich schon mal in Sicherheit bringen, muss die Feuerwehr aber trotzdem noch telefonisch bestellen. Irre wird es, wenn beide Kästen – der rote und der blaue – nebeneinander hängen. Dann sollte man im Brandfall möglichst auch beide penetrieren.

Links ein Bedienkasten für den sogenannten "RWA". Daneben die Notabschaltung für die Heizungsanlage.

Außerdem gibt es diese Kästen auch noch in orange oder grau, wie auf dem nebenstehenden Bild zu sehen. Doch diese Kästchen beinhalten keinen Alarmknopf, sondern eine Auslöseeinrichtung für eine weitere Brandschutzeinrichtung: Dem sogenannten „RWA“.

Dieser „Rauch- Wärme- Abzug“ besteht in den meisten Fällen aus Dachluken oder Oberlichtern, die beim Drücken des „RWA“- Knopfes (in anderen Bauarten wird z.B. ein Hebel umgelegt oder eine kleine Gaspatrone offengedreht) automatisch offenfahren, um Brandrauch und Hitze aus Fluchtwegen abziehen zu lassen, damit diese ihren Zweck erfüllen können: Eine sichere Flucht ermöglichen. Sinnvollerweise sind diese Kästen, wenn sie z.B. in einem Treppenhaus hängen, einmal im Erdgeschoss an die Wand gepflanzt, damit die eintreffende Feuerwehr sofort die Anlage in Betrieb nehmen kann, zusätzlich gibt es dann ganz oben (unter dem RWA) noch eine zweite Auslösestelle. Natürlich darf auch jeder Flüchtende den RWA auslösen, wenn das Treppenhaus verraucht sein sollte! Andere wollen da ja auch noch durch. Einige Rauch- Wärme- Abzüge können auch durch Brandmeldeanlagen automatisch geöffnet werden.

Selbstschließende Türen sind nervig

Eigentlich ist es natürlich besser, wenn der Brandrauch gar nicht erst in die Fluchtwege vordringt. Hierzu gibt es z.B. Rauchabschlusstüren, erkennbar oft daran, dass sie mit einem  TK30 ( Türkeil mit min. 30 Minuten Brandwiderstandsdauer) festgeklemmt sind, da sie sonst selbständig schließen. Und das ist ja lästig. Aber im Brandfall ist so eine festgeklemmte Tür natürlich sinnlos geworden, denn zusätzlich zur Eigenschaft, rauchdicht abzuschließen, haben viele dieser Türen auch noch die Aufgabe, Gebäudeteile in Brandabschnitte zu teilen, indem sie das Feuer eine bestimmte Zeit nicht durchlassen. Es gibt diese Türen auch mit automatischen Schließanlagen: Sie werden durch einen Elektromagneten oder einer Rastung offen gehalten. Vor und hinter der Tür sind an der Decke Rauchmelder. Lösen diese aus, wird die Verriegelung der Tür automatisch aufgehoben, so dass die Tür dann von alleine zufällt. Wesentlich bequemer für die Hausbenutzer, aber auch wesentlich teurer.

In großen Kaufhäusern oder großen Supermärkten, in denen die Verkaufsfläche in Brandabschnitte eingeteilt ist, sieht man diese Türen auch als Schiebetor. Damit diese Tore im Ernstfall aber auch zufahren können (nein, sie verriegeln dann nicht, sondern fahren nur zu!), darf sich natürlich auch dort kein Sonderangebot im Schließbereich rumlümmeln. Was gerne mal missachtet wird.

„Ich laufe doch nicht 12 Stockwerke, ich bin doch nicht bekloppt!“

Diesen Hinweis, der an allen Fahrstühlen angebracht sein muss, sollte man wirklich ernst nehmen

Á propos Fluchtwege: Es sollte jeder wissen, dass man im Brandfall keinesfalls einen Fahrstuhl benutzt. Und zwar aus mehreren Gründen:

Zum Ersten könnte ja aufgrund des Feuers der Strom ausfallen und der Lift dadurch seine Arbeit einstellen. Dann ist man gefangen.

b) kann ein Fahrstuhlschacht wie ein Kamin wirken: Der Brandrauch wird womöglich genau dort seinen Weg nach oben finden! Die Folge wäre ein Ersticken im Qualm. Und einen Erstickungstod wird man nicht überleben. (siehe „Zum Ersten“)

Und fünftens könnte der Fahrstuhl genau dort seine Pforten öffnen, wo schon alles verraucht ist. Das Dumme dabei: Viele Fahrstuhltüren funktionieren mit einer Lichtschranke. Wird diese durch den Rauch unterbrochen, geht die Tür nicht wieder zu – und der Lift bleibt in diesem Stockwerk stehen. Dumm gelaufen. Aus diesem Grund fahren in vielen Gebäuden die Aufzüge bei einem Feueralarm automatisch ins Erdgeschoss und bleiben dort stehen.

Feuerwehraufzüge sind da die Ausnahme: Der Fahrstuhlschacht ist besonders gegen Rauch abgedichtet, eine gesonderte Stromversorgung ist eingerichtet, ausserdem ist der Fahrstuhl mit einer Gegensprechanlage ins Erdgeschoss oder in die Brandmeldezentrale ausgerüstet, und Funktionen wie Tür öffnen und schließen sind beim Aktivieren des Aufzuges per Feuerwehrschlüssel manuell steuerbar. Viele Feuerwehraufzüge werden übrigens im Alltag als „normaler“ Lift mitbenutzt.

Auch leichte Gegenstände werden zur Barriere

Gerade in Gewerbebetrieben und Supermärkten sieht man es oft, dass Notausgänge teilweise oder ganz verstellt sind. Zum Beispiel wie im nebenstehenden Bild durch an sich leicht zu entfernende Gegenstände. Das Argument, wenn die Verantwortlichen daraufhin angesprochen werden: „Datt Dingen kannze doch einfach da wegschubsen!“

Gewürzständer des Todes

Doch weit gefehlt: Viele Notausgänge liegen ja etwas zurückgesetzt oder sogar komplett in einem schmalen Gang. Und versuch mal, einen einfachen Pappaufsteller oder einen Rollwagen auch nur etwas zurückzuziehen, um an die Tür zu kommen, wenn hinter dir zwanzig Menschen mit Panikkringel in den Augen schieben, weil sie raus wollen! Die Konsequenz: Der Gegenstand steht bei der Flucht im Weg und wird zur Stolperfalle. Und was passiert, wenn vor einem Notausgang jemand stolpert, konnte man bei einem Discobrand mit vielen Toten anschaulich sehen. (bei 2:00, Achtung, nicht lustig!)

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Die Sache mit der Sintflut

Damit es möglichst gar nicht erst zu so einem Horrorszenario kommt, gibt es sogenannte Sprinkleranlagen. Diese sind aber nicht zu verwechseln mit den Dingern, die bei Feueralarm sofort die ganze Bude unter Wasser setzen: Das sind nämlich Sprühflut- Anlagen.

Sprinklerdüse, verschlossen mit einem Glasröhrchen

Der Unterschied: Sprinkler sind Düsen, die in einer Leitung stecken, die ständig unter Druck steht. Allerdings sind sie verschlossen durch ein kleines Glasröhrchen, das mit farbiger Flüssigkeit gefüllt ist. Kommt nun von unten Hitze, weil die Sonderangebote am Klamottenständer heiß umkämpft werden, dehnt sich die Flüssigkeit aus und sprengt das Röhrchen: Die Düse ist frei, und es wird ein Wasserschirm versprüht. Dieses hat den Vorteil, dass nur dort Wasser versprüht wird, wo auch durch Wärme ein Röhrchen geplatzt ist. Und nicht im ganzen Kaufhaus gleichzeitig, nur, weil jemand einen Feuermelder gedrückt hat! Dieses Märchen über Sprinkleranlagen gehört nach Hollywood.

In einigen Gebäudebereichen, wie zum Beispiel im Bühnenbereich einiger Theater, werden hingegen die oben erwähnten Sprühflutanlagen eingesetzt, die entweder automatisch (z.B. wiederum durch Hitze in einem geschützten Bereich) oder durch manuelles Einschalten in Gang gesetzt werden. In der Tat sind die Düsen dieser Anlage offen und sprühen daher flächendeckend. Da der Wasserschaden unter Umständen – besonders bei Fehlauslösung – in keiner Relation zum Brandschaden stehen kann, werden diese Anlagen aber nur selten verbaut. Also: Farbiges Röhrchen in der Düse = Sprinkleranlage, bei der nur die benötigten Düsen löschen!

Platz da für die Feuerwehr!

Verschlossene Zufahrten haben zwei Schlösser: Für die rote "Feuerwehr- Überschließung" haben wir einen Schlüssel

Einige große Gebäude haben keinen zweiten separaten Fluchtweg, der im Gesetz aber vorgeschrieben ist. Bei diesen Häusern gilt bis zu einer gewissen Höhe auch ein Fenster als 2. Fluchtweg – wenn die Feuerwehr es mit ihrer Drehleiter erreichen kann! Daher werden Feuerwehrzufahrten und -Aufstellflächen vom Baufuzzi verlangt. Diese sind durch Schilder, die übrigens nach Brandschutzgesetz mit einem Halteverbot gleichzusetzen sind, gekennzeichnet. Bei einigen Gebäuden, die teilweise schlecht zu erreichen sind, werden sogar bestimmte Fenster als Erreichbar mit einem Schild sowohl von innen als auch von außen gekennzeichnet. Hier bitte nicht springen, sondern warten, bis man abgeholt wird!

Das setzt natürlich voraus, dass die Zufahrten frei bleiben. Es geht schließlich nicht darum, dass der faule Beamte einen Schlauch mehr rollen muss, wenn er nicht bis direkt an das Haus ranfahren kann, sondern darum, dass eine Drehleiter, die etwa 10 m lang und 2,5m breit ist, zur Menschenrettung bis zur Aufstellfläche gelangen kann! Hierzu reicht es also nicht aus, wenn Frau Schnittgenmüller mit ihrem Polo in die Einfahrt einbiegen und sie befahren kann, sondern ein Fahrzeug, das länger als das Müllauto ist, was sich jede Woche langwierig um die Kurven und Falschparker rangiert, muss hier durch. Nur: Der Müll stinkt durch das Rangieren einfach etwas länger, aber ein Mensch, dem der Hintern schon brennt, bleibt durch den Zeitverlust durch hin- und herrödeln in engen Straßen womöglich auf der Strecke. Das sind dann die Fälle, nach denen der Feuerwehr oft vorgeworfen wird, sie hätte zu lange gebraucht.Darum klemme ich auch bei Bedarf schon mal einen Hinweiszettel ans Auto eines Falschparkers. Die Druckvorlage steht übrigens im Download- Bereich als .pdf . Ach: Und auch, wenn man nicht mit dem Feuerwehrauto bis direkt an das Haus fahren muss, sind die für Straßendurchfahrten vorgeschriebenen 3 m verdammt knapp. Im Gegensatz zum oben erwähnten Müllbomber müssen wir ja auch noch an die seitlichen Geräteräume, deren Schubladen auch schon mal 50-80cm herausgezogen werden. Leider bekommt man in vielen Wohnstraßen aber nicht einmal die Tür weit genug auf, um ohne Schwierigkeiten mit dem Atemschutzgerät auf dem Buckel aussteigen zu können.

Über firefox05c

Firefighter, Kittyowner, Bagpipeplayer. Querulant. Manchmal bissig, aber im Großen und Ganzen handzahm. Die Themen hier: Feuerwehr - Rettungsdienst - Alltag .
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26 Antworten zu Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden

  1. Halle Entdecken schreibt:

    Sehr gelungener Artikel. Danke dafür. Habe so einiges gelernt!

  2. alekun schreibt:

    Da will ich dieses alte Thema nochmal hochholen;
    Als „Einbruch- und Brandmelde-Fuzzi“, der aber nicht der löschenden Gilde angehört (ihren Einsatz aber sehr bewundert und respektiert!), bin ich zur Wartung ja alle 3 Monate in Objekten mit BMA oder EMA. Immer wieder sehe ich solche „Gewürzständer des Todes“. (Wenn es ja nur Gewürzständer wären… Da sind es auch mal Europaletten mit Getränkekisten, ganze Getränkekühlschränke, Sitzgelegenheiten etc.)
    Ich mache den Verantwortlichen dann darauf aufmerksam (bin aber natürlich/leider nicht in irgendeiner Form Weisungsbefugt) und bekomme gesagt :“Ja das machen wir gleich weg!“ oder „Das hab ich den Jungs schonmal gesagt! Haben die das schon wieder da hingestellt?“ Alle zeigen Einsicht. Vorne rum!
    Wenn ich dann 3 Monate später wieder da bin, sieht es wieder (oder eher immer noch) so aus!
    Das ganze mache ich dann noch 2-3 Mal, dann gebe ich, aufgrund derer Ignoranz, auf, mir den Mund fusselig zu reden.
    Das kann es aber nicht sein! Hier sind im Fall des Falles Menschen in Gefahr.
    Wie kann man die Verantwortlichen da sensibilisieren?
    Ich will ja nicht gleich mit der Bauamt-Keule schwingen, die den Laden schliesst.

    • firefox05c schreibt:

      Die Verantwortlichen sind nicht dafür zu sensibilisieren. Denn wofür ein Fluchtweg / Notausgang da ist, wissen sie – und kümmern sich trotzdem nicht darum. Ein Warenständer davor bringt aber Geld. Da kann die Sicherheit auch mal zurückstehen…
      Eine ähnliche Sünde sah ich einmal in einem real- Markt: Ein Warenständer im Schließbereich einer großen Brandschutzschiebetür, die im Notfall zwei Brandabschnitte voneinander trennen sollte. Das besondere an diesem Fall: in dem Markt hatte es zuvor bereits zwei mal gebrannt!

  3. ToWi schreibt:

    Ich muß mich korrigieren! Hatte nur abgeschrieben, was ich immer gelesen hatte. Hab gerade mal ins Gesetz geschaut und es stimmt so nicht. Erstattungspflicht gibt es auch da, nur heißt es, das von der Gebührenerhebung abgesehen werden soll, wenn es im „gemeindlichen Interesse“ ist.
    Vermute jetzt mal, das dieser Passus immer so interpretiert wurde.

  4. ToWi schreibt:

    @Lexx:
    In Schleswig-Holstein ist es Alltag, das da Rechnungen verschickt werden. Alleine in Schleswig ungefähr einmal im Monat (siehe verlinkter Artikel).

    – Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass auch ein nicht vernetzter Rauchmelder rechtlich wie eine Brandmeldeanlage zu behandeln ist; durch den Fehlalarm verursachte Kosten können damit dem Objekteigentümer in Rechnung gestellt werden (27.5.2003, Az. 3 A 133/02).
    – Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat genaug entgegengesetzt entschieden (28.3.2000, Az. 5 A 5185/98). Aber das war mehrere Jahre vorher und somit fehlt immer noch eine wirklich klare rechtliche Grundlage.

    • firefox05c schreibt:

      Und über allem steht: Die Grundlage ist Ländersache, und ob dann wirklich etwas in Rechnung gestellt wird, entscheidet auch noch die Gemeinde. Man kann also nicht grundsätzlich sagen, wie es in NRW läuft, wenn in SH so verfahren wird.

      • ToWi schreibt:

        Richtig, das macht das ja so kompliziert!
        Nur wenn, wie z.B. in MV, die Kostenerstattung per Landesgesetz ausgeschlossen ist, dann ist es klar.

      • firefox05c schreibt:

        Ist das so in MV? – Hast du da was für?

  5. ToWi schreibt:

    In Mecklenburg-Vorpommern ist es übrigens per Gesetz kostenfrei – auch für „echte“ BMA.
    Auch die nachgewiesene Wartungs schützt leider nicht zuverlässig gegen eine eventuelle Rechnung. Denn die Feuerwehr ist ja zum „Gefahrerforschungseingriff“ verpflichtet. Und der ist nunmal bei Fehleinsatz in der Regel erstattungspflichtig.
    Wie gesagt, wie das gehandhabt wird ist regional unterschiedlich. Manche Gemeinden stellen z.B. zwar eine Rechnung, verzichten dann aber auf die Forderung.

    • firefox05c schreibt:

      Ich denke, ich sollte mal sehen, ob ich genügend Urteile verschiedener Bundesländer für einen Blogartikel zusammenbekomme. Nur, damit die Verwirrung perfekt ist! 😉

      • ToWi schreibt:

        Gerade den Artikel online gefunden:
        http://tinyurl.com/teurer-rauch

        Laut dem Artikel kommt es allein in Schleswig einmal im Monat vor, das das passiert.

        Die Reaktion vom Schleswig-Holsteiner Innenminster darauf war ein Appell an die Gemeinen doch wenn möglich auf die Rechnungsstellung zu verzichten. Auch irgendwie schwach….
        🙂

        Eine Gesamtübersicht, wo es wann wie teuer wird, wäre sicher mal interessant. Aber bei unserer föderalen Strucktur vermutlich eine Jahresaufgabe.

      • firefox05c schreibt:

        Es gibt momentan wohl nicht viele Urteile. Ich vermute, dass es daran liegt, dass in den meisten Gemeinden keine Rechnungen gestellt werden. Aber ich suche noch…

      • Lexy schreibt:

        Hallo zusammen,
        ich hoffe doch das keine Gemeinde die wirklich mal kurz Nachdenkt eine Rechnung für einen „Rauchmelder-Fehlalarm“ stellt.

        An wen schickt man den die Rechnung? An den der Anruft? Der der dort wohnt? Oder den Vermieter (Betreiber)? Bei allen drei ist die öffentliche Wirkung verheerend!

        Rauchmelder und BMA sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
        Eine BMA meldet automatisch einen Entstehungsbrand an die aufgeschaltete Feuerwehr, aber welchen Nutzen hat ein Rauchmelder? Richtig er soll nur seine Bewohner warnen, damit diese rechtzeitig die Wohnung verlassen können. Somit ist es nicht beabsichtigt das automatisch die Feuerwehr alarmiert wird.

        Deswegen ist jede Rechnung ohne Rechtsgrundlage.

        Sie auch dazu die Diskussion auf FW-Forum
        http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=702235

      • firefox05c schreibt:

        Die angesprochene Diskussion bringt einen nicht viel weiter. In Rechtsangelegenheiten sollte man nicht nach „Meinungen“ gehen, da die vor Gericht nicht helfen.
        Der Knackpunkt:
        Wird ein einzelner, privater Rauchmelder (der ja Rauch melden soll) einer vernetzten, regulären Brandmeldeanlage (die ja auch Rauch melden soll) juristisch gleichgestellt oder nicht?
        Das Amtsgericht in Hannover stellte fest: Nein.
        Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat die gleiche Frage für SH beantwortet: Ja.
        Dadurch greifen in SH die gleichen Bestimmungen, wie in vielen anderen Bundesländern in Bezug auf BMA- Fehlalarmen schon lange praktiziert.
        Der Betreiber der „Brandmeldeanlage“ (bei einem privaten Rauchmelder der Wohnungseigentümer, wenn er das Ding aufgehängt hat, ansonsten sogar u.U. der Mieter!) ist Ersatzpflichtig, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Melder professionell gewartet wurde. Und dieses lässt sich im Grunde nur durch einen Vertrag beweisen. Kann man die Wartung nicht nachweisen, wird unterstellt, dass sich durch eine Wartung der Fehlalarm hätte verhindern lassen -> es wird Fahrlässigkeit unterstellt.
        Viele Gemeinden stellen auf dieser Grundlage Rechnungen für Fehlalarme in Brandmeldeanlagen.
        Ich denke, ich sollte tatsächlich mal einen Artikel darüber schreiben, um die Sache mal etwas auseinander zu klabüsern, da diese Ausführungen für Kommentare zu umfangreich sind. Selbst in diesem recht langem Kommentar ist noch vieles zu ungenau! Deutsches Länderrecht ist eben nicht einfach…

      • Lexy schreibt:

        Richtig, die Rechtslage ist entscheiden!
        In welchem Fall hat das Amtsgericht Hannover den entschieden? Ist doch gar nicht zuständig für „unser“ Problem.
        Zum Verwaltungsgericht Schleswig, könnte du da mal bitte das Urteil liefern? Hat man dieselbe Grundlage.

        Was ist den wenn der Nachbar ein piepen hört (es aber nicht der RM ist, sondern die Waschmaschine, Mikrowelle etc.) und der Schlüsseldienst in Blau kommt. Stellt er dann auch eine Rechnung? 😉
        Die „Meldung“ einer BMA ist ja relativ eindeutig.
        Allein deshalb kann ein RM nie mit einer BMA gleich gestellt werden.

  6. ToWi schreibt:

    Wobei ich bei allen Vorteilen, die ein Rauchmelder hat, auch ganz dringend auf einen Aspekt hinweise muss, der immer wieder (gerade auch von der Feuerwehr) gerne unter den Tisch gekehrt wird.
    Wenn der Rauchmelder auslöst, man nicht zuhause ist und ein Nachbar die Feuerwehr ruft, wird das in der Regel teuer. Mit wenigen Ausnahmen stellen die Feuerwehren in Deutschland diese Einsätze nämlich dem Rauchmelderbesitzer in Rechnung! Hier (im Norden) kostest das mal eben knapp tausend Euro.

    • firefox05c schreibt:

      Bei uns werden nur böswillige bzw.vermeidbare Alarme in Rechnung gestellt (und zwar in beiden Feuerwehren, bei denen ich bin). Das heißt, dass z.B. Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen in Rechnung gestellt werden KÖNNEN. Bei privaten Rauchmeldern wird bei uns keine Rechnung gestellt. Das wäre ja auch sehr kontraproduktiv, da wir einerseits ein Interesse an Rauchmeldern im privaten Bereich haben, andererseits im Falle eines Defektes in den seltensten Fällen jemand etwas für den Fehlalarm kann.
      Es wäre natürlich interessant zu erfahren, bei wie vielen Feuerwehren es üblich ist, bei Meldern in Privatwohnungen Rechnungen zu stellen.
      Das die Kostenpflicht „gerade von den Feuerwehren gerne unter den Tisch gekehrt wird“, könnte vielleicht auch daran liegen, dass es die Ausnahme ist! – Kennst du einen konkreten Fall, den du hier mal posten könntest?

      • ToWi schreibt:

        Es ist eben leider nicht die Ausnahme…. Bei euch vielleicht, aber das ist halt regional unterschiedlich.
        Es heißt zwar immer, es entstehen keine Kosten bei Fehlalarmen, aber das gilt leider nur für den anrufenden Nachbarn.
        Denn auch einzelne Rauchmelder sind laut Urteilen der Verwaltungsgerichte in Hannover sowie Schleswig als Brandmeldeanlage zu werten. Brandaktuell sozusagen wäre ein Fall der gerade bei uns in der Zeitung stand (leider nur print), Rechnung über gut 900 Euro.
        Falls ich die Zeitung nicht schon entsorgt habe, kann ich den Artikel gerne mal scannen.

      • firefox05c schreibt:

        Aus NRW und aus Hamburg habe ich gerade erfahren, dass es bei weitem nicht normal ist, bei privaten Meldern eine Rechnung zu stellen. Laut Brandschutzgesetz SH ist ein einzelner, privater Melder auch keine BMA. Im Feuerwehr- Forum gab es hierzu eine entsprechende Diskussion (Suchbegriff: „Rauchmelder Kosten“). Hier wird Bezug auf die angehängten Kommentare zu §29 Seite 26 letzter Absatz und Seite 27 erster und zweiter Absatz im Brandschutzgesetz SH genommen. Der Kostenbescheid dürfte sich also nicht auf die Zuordnung als Brandmeldeanlage beziehen, sondern womöglich einen anderen Grund zur Gebührenpflicht anführen.
        Das entsprechende Rechnungen durch die Gemeindeverwaltung gestellt werden, habe ich auch gelesen, was ich sehr schade finde. Ob diese aber bei Anfechtung rechtssicher sind, kann ich dir nicht sagen. Hierzu kenne ich leider keine Urteile. Ich kann dir aber versichern, dass es bundesweit gesehen doch ehr die Ausnahme sein dürfte, wenn in SH so verfahren wird.

      • firefox05c schreibt:

        Ach, dieses noch: Habe gerade einen interessanten Artikel hierzu mit einigen Urteilen gefunden. Unter http://www.grabener-verlag.de/kunden/gruetzmacher/tz-rauchmelder/s-005.htm kann man also nachlesen, dass das VG Schleswig einen einzelnen Melder tatsächlich wie eine BMA sieht. Ich revidiere also meine Vermutung im letzten Kommentar über die Rechtslage in SH.
        Man sieht aber auch, dass einige andere Gerichte anderer Meinung sind, was die Kostenpflicht angeht.
        Leider scheint es in anderen Bundesländern noch kaum oder keine verbindlichen Präzedenzfälle zu geben,in denen generell festgelegt ist, ob Kosten übernommen werden müssen oder nicht. Im Moment schlägt man sich also von Einzelfall zu Einzelfall. Sehr unbefriedigend.
        Allerdings wird auch immer auf die „Wartungspflicht“ hingewiesen. Daher legen in Bundesländern, in denen diese Melder Pflicht sind, Wohnungsbaugesellschaften ihren Mietern nahe, entsprechende Wartungsverträge abzuschließen, weil hierdurch eine professionelle Wartung auch nachgewiesen werden kann.

      • energist schreibt:

        Hier in Hessen ebenfalls keine Gebühren für einen piepsenden Rauchmelder. Die Disponenten am Notruf fragen meines Wissens allerings ab, ob es weitere Anzeichen außer dem Piepen gibt.

    • Hartmut vor dem Fall schreibt:

      Humbug. Per Definition ist bei ausgelöstem Rauchmelder zunächst eine Anscheingefahr vorliegend, bei der bis zum Beweis des Gegenteils (durch Öffnen der Wohnung) von einem tatsächlichen Schadenfall ausgegangen werden muss und wird. Dass sich der private Personen- und Sachschutz in Form von Rauchmeldern im Falle des Fehlauslösens als Bestrafung für vorbildliches Sicherheitsbewusstsein darstellt ist nicht im Sinne von Feuerwehren. Anders gelagert ist mutwilliges Herbeiführen eines Alarms, dass zu einem Einsatz der Feuerwehr führt. Ich schließe ein den Grundlagen entbehrendes Kostenübernahmegesuch einzelner Feuerwehren in oben beschriebenen Fällen nicht aus, vermute aber eher genau dort die wenigen Ausnahmen. Also: Schwachsinn und Gerüchtekocherei!

      • firefox05c schreibt:

        Leider ist das keine Gerüchteküche bezüglich der oben erwähnten Forderung. Der Innenmister äußert sich auch nicht zu Schwachsinn. Das erwähnte Urteil des Landesgerichtes ist aktenkundig, es wurde dort auch nicht als „den rechtlichen Grundlagen entbehrend“ einfach vom Tisch gewischt.
        Meinen Informationen nach wurde der Bescheid von der Gemeinde nur „aus Kulanz“ zurückgezogen, um weiterer schlechter Presse vorzubeugen.
        Beachte bitte, dass diese Angelegenheiten nicht nur Landesrecht (Brandschutzgesetz), sondern in Gebührenfragen auch sehr oft unter das Satzungsrecht der Gemeinde fällt. Ich kenne im Umkreis auch keine Gemeinde, in der solche Gebühren erhoben wurden, würde es auf Staatsebene, also für alle Bundesländer pauschal (und ich hoffe mal, dass ich über den ganzen Staat gelesen werde 😉 ) niemals einfach so als „Humbug“ oder „Schwachsinn“ bezeichnen. Zumal hier ja zumindest ein aktenkundlicher Fall aufgezeigt wird! Dass in wahrscheinlich 95% aller deutschen Gemeinden keine Forderungen gestellt werden, schließt nicht aus, dass es irgendwo eben doch zumindest versucht wird.
        Wenn du ein „Kostenübernahmegesuch einzelner Feuerwehren“ erwähnst: Da hast du recht. Aber nur deswegen, weil die Gemeinde als Träger Kostenbescheide für Feuerwehreinsätze ausstellt, nicht die Feuerwehren selbst.
        Knackpunkt war die Einstufung von privaten Einzelmeldern als „Brandmeldeanlage“ duch das Landesgericht, das gab die Grundlage zur Anwendung diesbezüglicher Satzungen. Und bei Brandmeldeanlagen werden oft bei Fehlalarmen auch Gebührenbescheide ausgestellt, wenn sie durch technische Fehler auslösen. Hintergrund: Gut gewartete Anlagen geben viel seltener Fehlalarm. Das ist keine Vermutung, sondern durch Zahlen (und eigene Erfahrung) belegt: Seit dem in meinem Bereich Gebührenbescheide bei mehrfachen Fehlalarmen einer BMA ausgestellt werden und somit ein Wartungsvertrag günstiger als die Gebühren sind, sind die Fehlalarme stark zurückgegangen. Seit dem fahren wir nur noch selten mehr als ein mal am Tag zur gleichen BMA. Früher war es fast die Regel, dass einem technischen Fehlalarm die nächsten beiden innerhalb von Stunden folgten. Zufall?
        Wie auch immer: Der diesem Artikel zugrunde liegende Fall ist weder Humbug, noch Schwachsinn oder Gerüchteküche, sondern Realität.

  7. WaPi schreibt:

    Das Video ist echt harter Tobak. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und kenne diese verstellten Fluchtwege nur zu Genüge. Vielleicht sollte man so etwas auf den (Pflicht-) Brandschutzschulungen zeigen, um zu demonstrieren, wie wichtig freie Fluchtwege sind.

    • energist schreibt:

      Das Video zeige ich auch immer gerne – genau wie den Brand im Stadion von Bradford City (http://www.youtube.com/watch?v=TJ_vG4cHRKU), wo 56 Zuschauer starben, weil die Notausgänge vom Stadionbetreiber verschlossen wurden.

      Feuer ist heute eben so selten geworden, daß die meisten Menschen – gerade in der Stadt – sich keine Gedanken darum machen. Da wird in der Uni auch schon mal eine Vorlesung trotz Feueralarm weitergeführt („Ist sowieso ne Übung“) oder die Ausfahrt (!!!) eines Feuerwehrgerätehauses zugeparkt („Bin nur kurz einkaufen“).

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