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Warnmeldungen
Entwarnung: Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße " vom 19.03.2024 07:18:07 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-004
19.03.2024 07:18

Trübung des Grundwassers - Hinterzarten
Momentan ist in der Gemeindewasserversorgung von Hinterzarten eine Trübung im Wasser vorhanden, es besteht keine Gesundheitsgefahr. Bitte spülen sie, bis keine Trübung mehr vorhanden ist.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
18.03.2024 20:00

Schadstofffreisetzung in Finnentrop-Fehrenbracht - Finnentrop
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Finnentrop
In Finnentrop ist es im Bereich Fehrenbracht zu einem Schadensereignis gekommen. Dabei wurden Schadstoffe freigesetzt, die zu einer Gewässerverunreinigung des Fretterbachs und der anschließenden Gewässer führen.
Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung. Es kann zu einer Verschmutzung der Wasseroberfläche kommen. Entsprechende Einsatzkräfte sind vor Ort.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Entnehmen Sie kein Wasser aus offenen Gewässern im betroffenen Gebiet.
24.02.2024 14:05

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BB K-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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BOS-Frequenzen

Konsultation zur Vergabe von Frequenzen im Bereich 450 MHz

Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat heute den Konsultationsentwurf zur Ausschreibung der Frequenzen im Bereich 450 MHz veröffentlicht. Ziel ist es, die Frequenzen nach Ablauf der derzeit bestehenden Befristung zum 31. Dezember 2020 erneut zuzuteilen.

"Die Frequenzen im Bereich 450 MHz eignen sich besonders gut, um eine flächendeckende, hochverfügbare und zugleich schwarzfallsichere Funknetzinfrastruktur zur Steuerung von Versorgungsnetzen aufzubauen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Frequenzen zur Steuerung von kritischen Infrastrukturen

Der Entwurf sieht vor, dass die Frequenzen für eine bundesweite Nutzung vorrangig für eine Versorgung kritischer Infrastrukturen genutzt werden. Der Zuteilungsnehmer soll Funknetzinfrastruktur für Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Den nachfragenden Betreibern kritischer Infrastrukturen sollen bedarfsgerechte Funkanwendungen angeboten oder Möglichkeiten zu Kooperationen beim Netzaufbau unterbreitet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Betreibern Frequenzen zu überlassen und so Eigennutzung oder Weiternutzung von bestehenden Funknetzinfrastrukturen zu ermöglichen.

Die Frequenzen sollen in einem Ausschreibungsverfahren vergeben werden. So können Sicherheitsbelange und spezielle Schutzanforderungen als Auswahlkriterien besser berücksichtigt und am besten geeignete Anbieter für die Bereitstellung der Infrastruktur ausgewählt werden.

Bedarfsermittlung und Bedarfsanmeldungen

Betreiber kritischer Infrastrukturen haben Bedarf nach funkgestützten Realisierungsmöglichkeiten zur Steuerung ihrer Anlagen und Netze geäußert. Hierfür standen bislang keine exklusiven Frequenzbereiche zur Verfügung.

Im September 2019 hat sich der Beirat der Bundesnetzagentur dafür ausgesprochen, der Energiewirtschaft die erprobte sichere Kommunikationslösung auf Basis der 450 MHz-Funktechnik weiterhin zur Verfügung zu stellen.

Im Januar 2020 hat die Bundesnetzagentur erste Eckpunkte zur Vergabe von Frequenzen zur Kommentierung gestellt und gleichzeitig ein Bedarfsermittlungsverfahren durchgeführt.

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen zu den Eckpunkten und den Bedarfsanmeldungen wurde der Entwurf einer Vergabeentscheidung gefertigt, der nun zur öffentlichen Kommentierung gestellt wird. Bis zum 28. August 2020 kann zu dem Konsultationsentwurf schriftlich Stellung genommen werden.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Verfahren unter dem Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung steht.

Weitere Informationen finden sie unter www.bundesnetzagentur.de/450mhz.



Bundesnetzagentur

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