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Abkochgebot für Trinkwasser in Gössenheim, inkl. OT Sachsenheim (MSP) - Gössenheim inkl. OT Sachsenheim, Lkr MSP
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet Gössenheim, inklusive des Ortsteils Sachsenheim, Landkreis Main-Spessart weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Eine Desinfektion wird eingerichtet und das Trinkwasser umfassend beprobt.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
• Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Das Abkochgebot gilt für Gössenheim und den Ortsteil Sachsenheim.
In den genannten Bereichen kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des
Trinkwassers kommen, das Wasser wird gechlort. Wir entschuldigen uns schon jetzt für die
Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren
Integrierte Leitstelle Würzburg Hofstallstr. 3 97070 Würzburg
08.05.2026 13:57

Aktualisierung 08.05.2026 - Bergwaldbrand am Saurüsselkopf - Ruhpolding - Gemeindegebiet Ruhpolding
Das Landratsamt Traunstein und die Feuerwehr geben bekannt: In der Gemeinde Ruhpolding brennt der Bergwald am Saurüsselkopf.
Im Gemeindebereich Ruhpolding kann es weiterhin zu Rauch- und Geruchswahrnehmungen kommen. Nach derzeitigem Stand besteht weiterhin keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung. Vorsorglich wird empfohlen, bei wahrnehmbarem Rauch Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen nach Möglichkeit vorübergehend auszuschalten. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten körperliche Anstrengungen im Freien in den betroffenen Bereichen vorsorglich vermeiden. Die Lage wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Die Warnung wird ab sofort nur noch für den Gemeindebereich Ruhpolding aufrechterhalten.
Die bisherige Allgemeinverfügung wurde um Mitternacht (8. Mai 2026 um 0:00 Uhr) wie folgt angepasst: Der Verbotsbereich wird auf den weiterhin erforderlichen Gefahren- und Einsatzbereich begrenzt. Er umfasst künftig die Forst- und Wanderwege ab dem Bereich der Wildbachfurt der B305 nordöstlich folgend bis zum Ortsteil Fuchsau in der Gemeinde Ruhpolding einschließlich aller darin liegenden südlichen Bereiche bis zur Landesgrenze. Die genaue Begrenzung ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist. Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein.
Alle Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Traunstein unter www.traunstein.com. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Bürgertelefon des Landkreises Traunstein unter +49 861 58 411 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung.
Bürgertelefon des Landkreises Traunstein
+49 861 58 411
Integrierte Leitstelle Traunstein Gewerbepark Kaserne 15a 83278 Traunstein
08.05.2026 08:59

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Themengruppe: Tetra-Alarmierung

News aus der Industrie

Tetra-Pager P8GR für Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Hilfsorganisationen

Der Tetra-Pager P8GR von Airbus Defence and Space wurde speziell für die Anforderungen von freiwilligen Feuerwehren, technische Hilfswerken, aber auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen konzipiert. Das Gerät zeichnet sich durch gute Erreichbarkeit auch in schwierigen Funklagen und hohe Batterieautonomie aus. Im Gegensatz zu den gängigen analogen Funkempfängern ermöglicht der Tetra-Pager eine sichere bidirektionale Kommunikation zwischen Leitzentrale und Einsatzkräften. Er bietet alle wesentlichen Tetra-Funktionen für Alarmierung (z. B. Gruppenrufe) und erlaubt somit die Planung und Disposition von Einsatzkräften in Echtzeit.



 

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Tetra-Alarmierung

Cassidian stellt neuen Tetra-Pager P8GR für Feuerwehrleute, Rettungskräfte und Hilfsorganisationen vor

Cassidian zeigt auf der diesjährigen PMRExpo (Professional Mobile Radio) sein Tetra-Paginggerät P8GR, welches in vollem Umfang die Funktions-, Interoperabilitäts- und Sicherheitsanforderungen des deutschen Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erfüllt. Tetra steht für ‚terrestrial trunked radio‘ und ist ein Standard für digitalen Bündelfunk. Das Gerät ist für die Anforderungen von freiwilligen Feuerwehren, technische Hilfswerken, aber auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen ausgelegt. 


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In Brandenburg eskaliert der Streit zwischen AfD und Feuerwehr

Koalitionsvertrag Baden-Württemberg Grüne / CDU

DNS-Probleme: .de-Domains nicht erreichbar

Leider schon wieder ein Gerätehaus in Flammen :-(

Umsetzung Lerneinheiten QS2

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