Warnmeldungen
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Entwarnung: Großübung im Bereich Neu-Isenburg - Neu-Isenburg - Zeppelinheim |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großübung im Bereich Neu-Isenburg - Neu-Isenburg - Zeppelinheim" vom 18.10.2025 13:42:13 gesendet durch LS Dietzenbach vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben. Auf Grund einer Übung westlich von Neu-Isenburg und im Bereich von Zeppelinheim kommt es zu einer großzahl von Einsatzkräften. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung! |
Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach
Gottlieb-Daimler-Str. 10
63128 Dietzenbach |
18.10.2025 15:21 |
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Entwarnung: Katastrophenschutzübung - Walheim |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenschutzübung - Walheim" vom 18.10.2025 10:48:01 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben. In Walheim findet heute, 18.10.2025, von 11:00 - 15:00 Uhr eine Katastrophenschutzübung im Bereich der Brückenstraße statt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Brückenstraße und die Karlstraße sind im Übungszeitraum gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet. Im Bereich des Bahnhofs Walheim sind Unfalldarsteller mit unechten Verletzungen aktiv. In den Gemarkungen Walheim, Besigheim und Bietigheim sind vermehrt Einsatzfahrzeuge unterwegs. |
Integrierte Leitstelle Ludwigsburg
Marienstraße 22
71634 Ludwigsburg |
18.10.2025 15:01 |
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Entwarnung: Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - Hambühren |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - Hambühren" vom 15.10.2025 21:01:00 gesendet durch LS Celle vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben. Durch einen Großbrand kommt es zu Rauchentwicklung |
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle |
18.10.2025 13:59 |
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Entwarnung: Starke Rauchentwicklung - Heringen/Helme |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung - Heringen/Helme" vom 18.10.2025 08:01:10 gesendet durch LS Nordhausen vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben. Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Nordhausen. In der Stadt Heringen/Helme kommt es durch einen Brand zu einer starken Rauchentwicklung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden. Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Die Einsatzkräfte sind bereits verständigt. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei. Schalten Sie ihr Lokalradio ein. |
Stadt Heringen/Helme der Bürgermeister 036333/67214 |
Landratsamt Nordhausen
Dr.-Robert-Koch-Straße 40
99734 Nordhausen |
18.10.2025 12:27 |
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Entwarnung: Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld |
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Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld" vom 18.10.2025 11:03:30 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben. Zwischen 12:00 und 12:30 Uhr führt die Zentrale Leitstelle des Landkreises Eichsfeld eine Funktionsprobe der Sirenen durch. Betroffen sind die Stadt Leinefelde-Worbis und die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld. |
Zentrale Leitstelle Landkreis Eichsfeld
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt |
18.10.2025 12:25 |
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Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf |
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Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025 Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt. Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt. Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen. Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden. Im einzelnen bedeutet dies: Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden. Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt. Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert. Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt. Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung: Gemeinde Nettersheim Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de |
Gemeinde Nettersheim 02486-78800 |
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen |
17.10.2025 12:00 |
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Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt |
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Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an. Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet. |
Integrierte Leitstelle Würzburg
Hofstallstr. 3
97070 Würzburg |
13.10.2025 16:16 |
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Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile |
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Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen. |
Gemeindewerke Cadolzburg 09103/79010 |
Leitstelle Nürnberg |
10.10.2025 15:27 |
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giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd |
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durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen |
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg |
26.09.2025 04:14 |
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg |
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UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr
inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. |
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 |
Integrierte Leitstelle Saarland
Winterberg 5
66119 Saarbrücken |
25.09.2025 14:10 |
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3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg |
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UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************** UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun
g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. |
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 |
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis |
25.09.2025 14:08 |
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Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach |
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Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich! |
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach |
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
Willy-Brandt- |
11.07.2025 18:08 |
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Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau |
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Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de |
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 |
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 |
17.04.2025 12:52 |
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Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt |
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Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. |
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 |
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R |
23.07.2024 14:28 |
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