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Warnmeldungen
| | | Geruchsbelästigung durch Brand - Monzingen | | | Durch einen Brand in Monzingen kommt es zu einer Geruchsbelästigung im gesamten Gemeindebereich. | | Berufsfeuerwehr Mainz
Jakob-Leischner-Straße 11
55128 Mainz
Tel.: +49 6131 12458-0 | | 14.11.2025 22:31 |
| | | Entwarnung: Warnung vor Luftschadstoffen - Ortslage Schöppenstedt | | Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung vor Luftschadstoffen - Ortslage Schöppenstedt" vom 14.11.2025 14:13:39 gesendet durch LS Braunschweig, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben. Die Feuerwehr hat die Gefahr beseitigt. | | Stadt Braunschweig
Fachbereich Feuerwehr
Integrierte Regionalleitstelle BS-PE-WF
Postfach 3309
38028 | | 14.11.2025 21:56 |
| | | Geruchsbelästigung in Dormagen - Rheinfeld, Zons, Horrem, Nievenheim und St. Peter. | | Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Dormagen. Es kommt im Bereich Dormagen Rheinfeld, Zons, Horrem, Nievenheim und St. Peter zu einer Geruchsbelästigung. Die Feuerwehr Dormagen ist mit Messfahrzeugen im Einsatz. Es besteht keine Gesundheitsgefahr! Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr 112 und Polizei 110 für Notrufe frei. | | Leitstelle Rhein-Kreis Neuss
Hammfelddamm 1 - 5
41460 Neuss | | 14.11.2025 19:31 |
| | | Fund einer Weltkriegsbombe - Nürnberg Maxfeld | | | In der Avenariusstraße wurde eine Fliegerbombe gefunden. Sie muss so schnell wie möglich entschärft werden. Ihr Anwesen befindet sich im Evakuierungsbereich und muss geräumt werden. Bitte verlassen sie ihr Anwesen zügig. Nehmen sie nur die notwendigsten Dinge für die nächsten acht Stunden mit. Im Schulzentrum am Berliner Platz ist eine Betreuungsstelle eingerichtet worden. | Bürgertelefon Stadt Nürnberg 0911 64375 888 | | Leitstelle Nürnberg | | 14.11.2025 19:29 |
| | | Rauch- und Geruchsbelästigung aufgrund Brandeinsatz - Weinheim, Hirschberg, Heddesheim | | | Aufgrund eines Brandes in Hirschberg kommt es zu einer Rauch- und Geruchsbelästigung. Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz. | | ILS Rhein-Neckar-Kreis
Trajanstr. 66
68526 Ladenburg | | 14.11.2025 19:11 |
| | | Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel-Suchsdorf | | | Am Sonnabend, den 15.11.2025 ab 10 Uhr wird in Kiel-Suchsdorf ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder am Freitag, 14.11.2025 von 8 Uhr bis 16 Uhr und Sonnabend, 15.11.2025 von 8 Uhr bis Evakuierungsende über das Bürgertelefon 0431 5905 555. | | 0431 5905-555 | | Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel)
Westring 325
24116 Kiel | | 13.11.2025 12:40 |
| | | Gefahr Information - Landkreis Celle | | Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.
Was bedeutet die Anordnung?
Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind. Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.
Hintergrund der Maßnahmen
Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden. Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .
Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
So können sich Geflügelhalter schützen: - Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen. - Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. - Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.
Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung. | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle
Trift 26
29221 Celle | | 04.11.2025 10:50 |
| | | Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven | | Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben. Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören. Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht. Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel: Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar. Verhalten im Umgang mit Wildvögeln: In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden. Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt. | | Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade
Ohle Kamp 3
21684 Stade | | 30.10.2025 20:28 |
| | | Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt | | Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1 und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt: 1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich a. in geschlossenen Ställen b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten. 2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt. 3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an. 4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zu ihrer Aufhebung. | Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de 05351 / 121-1555 | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg | | 30.10.2025 18:24 |
| | | Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda | | Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. | | Landratsamt Sömmerda | | Zentrale Leitstelle Erfurt
St.-Florian-Str. 4
99092 Erfurt | | 23.10.2025 11:00 |
| | | giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd | | | durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen | | Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt
Dieselstrasse 24
38440 Wolfsburg | | 26.09.2025 04:14 |
| | | 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | | UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr
inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. | TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 | | Integrierte Leitstelle Saarland
Winterberg 5
66119 Saarbrücken | | 25.09.2025 14:10 |
| | | 3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg | | UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025 Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************** UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025: 21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben. Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben. Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden. Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden. Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich. Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden. Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben. Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden. Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird. Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ************************************************************************ UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers: Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun
g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben. Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer: 06835 501933 ****************************************************************************** Frühere Meldung vom 14.08.2025 Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt. Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen! Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!
Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen: • Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken • Zähneputzen • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.) Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann. | TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH 06835 501933 | | Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis | | 25.09.2025 14:08 |
| | | Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach | | Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach. In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich! | | Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach | | Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung
Willy-Brandt- | | 11.07.2025 18:08 |
| | | Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau | | | Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de | Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau 06152 989-0 | | BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011 | | 17.04.2025 12:52 |
| | | Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt | | | Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. | Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar. 06151 / 115 | | Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de).
In den R | | 23.07.2024 14:28 |
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| Themengruppe: BrandschutztippsDeutscher Feuerwehrverband e.V. Flackernde Lichter verbreiten in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Kerzenschein ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit. Die Feuerwehren appellieren an die Umsicht der Bürger, Feuergefahren zu minimieren: „Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten“, erklärt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
[ ... ]vfdb e.V. Die hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre haben den Feuerwehren in Deutschland erhebliche Sorgen bereitet. Dabei geht es nach den Worten des Leitenden Berliner Branddirektors Frieder Kircher vor allem um Kommunikationsprobleme sowie um Unkenntnis des hiesigen Feuerwehrsystems und die Tatsache, dass es sich vielfach um sehr junge Geflüchtete handele. Inzwischen habe es erhebliche Anstrengungen bei der Entwicklung von Programmen zur Brandschutzaufklärung von Flüchtlinge gegeben. So sei bereits eine Bandbreite von teils auch mehrsprachigem Unterrichts- und Aufklärungsmaterial für geflüchtete Menschen vorhanden, die in Deutschland leben, sagte Kircher auf einem internationalen Brandschutzkongress im niederländischen Arnheim. Dort trafen sich rund 200 Expertinnen und Experten aus zehn europäischen Ländern zum Erfahrungsaustausch.
[ ... ]
9. Brandaktuelles Frühstück Rund 40 % der in Deutschland Beschäftigten arbeiten in so genannten Kleinst- oder Kleinunternehmen. Um die 1,8 Millionen Betriebe im Dienstleistungs-, Handwerks- und Handelssektor teilte das Statistische Bundesamt 2013 diesem Bereich zu.
Doch im Gegensatz zu Mittel- und Großunternehmen zeigen sich die Auswirkungen eines Brandes in solchen Firmen weitaus dramatischer, ist doch der Betriebsausfall durch die starke innergewerbliche Konkurrenz für den suchenden Kunden schnell kompensiert. Zurück bleibt meist nur das tragische Ende einer Geschäftsidee, eines Familien- oder Lebenswerkes - der persönliche Ruin.
[ ... ]9. Brandaktuelles Frühstück Rund 40 % der in Deutschland Beschäftigten arbeiten in so genannten Kleinst- oder Kleinunternehmen. Um die 1,8 Millionen Betriebe im Dienstleistungs-, Handwerks- und Handelssektor teilte das Statistische Bundesamt 2013 diesem Bereich zu.
Doch im Gegensatz zu Mittel- und Großunternehmen zeigen sich die Auswirkungen eines Brandes in solchen Firmen weitaus dramatischer, ist doch der Betriebsausfall durch die starke innergewerbliche Konkurrenz für den suchenden Kunden schnell kompensiert. Zurück bleibt meist nur das tragische Ende einer Geschäftsidee, eines Familien- oder Lebenswerkes - der persönliche Ruin.
[ ... ]Rauchmeldertag So lautet das diesjährige Motto des Rauchmeldertags am 13. Mai 2016. Dieses Jahr werden die Eigentümer bei der bundesweiten Kampagne in den Fokus gesetzt.
Rauchmelder sind schon seit einigen Jahren in den meisten Bundesländern Pflicht, verantwortlich für die Ausstattung sind dabei die Eigentümer. Die Kampagne appelliert daher, dieser Pflicht auch nachzukommen. Denn aktuelle Statistiken belegen: Die Mehrzahl der Eigentümer installiert die Rauchmelder erst gegen Ende der Übergangsfristen. Dabei zeigt die Erfahrung der Feuerwehr, dass durch Rauchmelder oft größere Brände oder sogar Personenschäden verhindert werden konnte.
[ ... ]Brandschutztipps Es ist der Alptraum vieler Deutscher: Mitten in der Nacht reißt einen das ohrenbetäubende Piepsen eines Rauchmelders aus dem Schlaf. Noch bevor die Augen ganz offen sind, registriert die Nase bereits: Brandgeruch. Und jetzt muss es wirklich schnell gehen, denn es besteht natürlich allerhöchste Lebensgefahr.
Doch es muss nicht einmal das Großfeuer sein, dass das eigene Leben bedroht, auch kleine Brände, etwa brennendes Fett in einer Pfanne, etwas Ofenglut auf dem Holzfußboden, können Otto Normalverbraucher schon vor eine gewaltige Herausforderung stellen. Dabei ist das korrekte Verhalten im Brandfall, etwas Vorbereitung vorausgesetzt, durchaus auch mit höchstem Adrenalingehalt im Blut durchführbar. Was zu tun ist, wenn es wirklich zuhause groß oder klein brennt und warum technische Vorbereitung zwingend zum Brandschutz dazugehört, erklärt dieser Artikel.
[ ... ]Tipps der Feuerwehr Feuerwehrverband appelliert: Umfassend vorbereiten, umsichtig reagieren
Kilometerlange Staus auf dem Weg in den Urlaub oder zum Besuch der Lieben: Die Weihnachtsfeiertage sind prädestiniert für herausfordernde Verkehrssituationen. „Nicht nur bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug gilt es, sich umfassend vorzubereiten und umsichtig zu reagieren“, erklärt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
[ ... ]Deutscher Feuerwehrverband Herausforderungen, Motivation, Zielgruppen, Barrieren, Methoden und Lehrinhalte: Die neue Fachempfehlung „Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung für Flüchtlinge“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) gibt Gestaltungshilfen für die Arbeit der Feuerwehren vor Ort.
[ ... ]Start der Grillsaison: Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt zum Start der Grillsaison einen Sicherheitscheck für Gasgrills. Schon ein paar Minuten reichen aus, um selbst einen kleinen Sicherheitscheck vorzunehmen. Die erforderlichen Mittel dazu finden sich in jedem halbwegs gut sortierten Haushalt. Überprüfungen sollten nur bei unterbrochener Gaszufuhr stattfinden, nicht bei laufendem Betrieb.
[ ... ]Veranstaltungssicherheit: Die Berufsfeuerwehr München stellt auf der Interschutz 2015 einen neuen “Leitfaden für Feuerwehr, Sicherheitsbehörde und Polizei sowie Veranstalter und deren Sicherheitsdienstleister” vor. Die Grundlage für diese Neuauflage ist das Münchener Praxiswissen, das durch die jährliche Bearbeitung von mehr als 2.000 Veranstaltungen und der Prüfung von mehr als 70 Sicherheitskonzepten pro Jahr ständig erweitert wird.
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