Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

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Warnmeldungen
Kampfmittelfund mit Kontrollierter Sprengung - Dülmen
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Dülmen.
Im Bereich der Bauernschaft Rödder auf Höhe der B474 kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Der Blindgänger wird kontrolliert gesprengt. Die Sprengung findet frühsten um 18:45 Uhr statt.
Die Sprengung kann auch in einiger Entfernung noch vernommen werden.
Die von der Evakuierung betroffenen Bürger wurden bereits informiert.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.duelmen.de oder bei Radio Kiepenkerl.
Feuerwehr-Leitstelle Coesfeld Alte Münsterstraße 2 48653 Coesfeld
10.09.2026 18:01

Entwarnung: Vermuteter Kampfmittelfund - Herma-Kramm-Weg - Münster - Herma-Kramm-Weg - Münster
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vermuteter Kampfmittelfund - Herma-Kramm-Weg - Münster - Herma-Kramm-Weg - Münster" vom 10.09.2026 14:49:29 gesendet durch Feuerwehr-Leitstelle Münster. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines vermuteten Kampfmittelfundes kommt es im Bereich Herma-Kramm-Weg/ Hoher Heckenweg zu Evakuierungsmaßnahmen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist alarmiert. Nach Begutachtung erfolgt eine Anpassung des Evakuierungsbereiches sowie der Maßnahmen oder eine Entwarnung.
Feuerwehr-Leitstelle Münster York-Ring 25 48159 Münster
10.09.2026 16:32

Entwarnung: Ausfall Notruf 112 in Gersfeld - Gersfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Notruf 112 in Gersfeld - Gersfeld" vom 10.09.2026 08:59:01 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Derzeitig ist der Notruf 112 aus dem Bereich Gersfeld (Rhön) nicht erreichbar. Es sind Fest- und
Mobilfunknetz nicht erreichbar.
Die Feuerwehrhäuser Gersfeld-Mitte und Gersfeld-Hettenhausen sind als Notfallmeldestellen besetzt.
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
10.09.2026 16:30

1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
04.09.2026 13:05

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
28.08.2026 12:56

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
06683/9601-10
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
24.08.2026 18:52

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Brandschutztipps

Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

Flammen, Rauch, Hitze: Ein Brand im Haus ist lebensgefährlich und erfordert sowohl richtige Reaktionen als auch technische Vorbereitung.

Bei Feuer ruft man die Feuerwehr – diese Information bekommen schon Kindergartenkinder eingeimpft. Aber was sollte im Ernstfall getan werden? Denn nur ein Telefonanruf alleine hilft erst einmal wenig.

Es ist der Alptraum vieler Deutscher: Mitten in der Nacht reißt einen das ohrenbetäubende Piepsen eines Rauchmelders aus dem Schlaf. Noch bevor die Augen ganz offen sind, registriert die Nase bereits: Brandgeruch. Und jetzt muss es wirklich schnell gehen, denn es besteht natürlich allerhöchste Lebensgefahr.

Doch es muss nicht einmal das Großfeuer sein, dass das eigene Leben bedroht, auch kleine Brände, etwa brennendes Fett in einer Pfanne, etwas Ofenglut auf dem Holzfußboden, können Otto Normalverbraucher schon vor eine gewaltige Herausforderung stellen. Dabei ist das korrekte Verhalten im Brandfall, etwas Vorbereitung vorausgesetzt, durchaus auch mit höchstem Adrenalingehalt im Blut durchführbar. Was zu tun ist, wenn es wirklich zuhause groß oder klein brennt und warum technische Vorbereitung zwingend zum Brandschutz dazugehört, erklärt dieser Artikel.

Technische Vorbereitung

Außer Pyromanen mag niemand Feuer, erst recht nicht in den eigenen vier Wänden. Doch darf die eigene Abneigung gegen Feuer nicht dazu führen, dass sich nach dem Motto „Kopf in den Sand“ verhalten wird. Denn das wird kein Feuer verhindern. Zur effektiven Brandverhinderung und –bekämpfung gehört deshalb etwas Ausrüstung – und die kostet nicht die Welt, kann aber im Ernstfall sehr viel Kummer ersparen.

1. Feuerlöscher

In allen deutschen Unternehmen ist es gesetzliche Pflicht, eine von Firmengröße und Mitarbeiterzahl her ausreichende Anzahl von Feuerlöschern bereitzustellen – für Privathaushalte gilt das jedoch nicht. Grundsätzlich muss niemand einen Feuerlöscher im Eigenheim stehen haben – wobei das freilich im höchsten Maße fahrlässig wäre, und zwar aus zwei Gründen:

  • Kleine ABC-Feuerlöscher mit zwei Kilo Inhalt kosten in Baumärkten und auf Online-Portalen meist zwischen 15 und 20 Euro, teilweise sogar weniger.
  • Schon ein solcher Mini-Löscher kann Brände bis zu einer bestimmten Größe effektiv ersticken, bevor sie sich ausbreiten und dann wirklich große Schäden anrichten.

Von daher sollte jeder diese geringe Summe investieren, und seinem Heim etwas mehr Sicherheit gönnen, vor allem von der Warte aus betrachtet, dass selbst ein verhältnismäßig kleiner Brand gewaltige Summen kosten kann, wenn er sich ausbreitet: Nicht nur Brandschäden, sondern auch solche durch Rauch, Ruß und nicht zuletzt den notwendigen Löschwassereinsatz. Wichtig jedoch: Auch wenn keine Löscher-Pflicht in Privathaushalten herrscht, müssen diese, wenn sie vorhanden sind, auch gewartet werden (Bei Pulverlöschern mindestens alle vier Jahre) und einwandfrei funktionieren: Würde es brennen und ein vorhandener Löscher aufgrund von nicht eingehaltenen Prüf-Intervallen nicht funktionieren, könnte die Versicherung Probleme bereiten – auch wenn die Prüfung von privaten Löschern ebenfalls nicht gesetzlich verankert ist. Allerdings: Die genannten Kleinlöscher sind von der Anschaffung her so günstig, dass ein Neukauf nach vier Jahren oft günstiger ist, als eine Prüfung.

Fachleute raten dazu, einen Löscher an einem zentralen Ort, etwa im Flur, zu befestigen. Wer mehr will oder in einem Haus mit komplexer Architektur lebt, kann freilich auch darüber hinausgehen. In diesem Fall sollte in jedem Stockwerk ein Löscher vorhanden sein, etwa einer im Schlafzimmer und einer in der Küche, möglichst weit vom Herd (wo die meisten Küchenbrände entstehen) entfernt. Befindet sich im Haus ein Ofen oder Kamin, sollte auch in dessen Nähe ein Löscher bereitstehen.
Wenn Geld angesichts günstiger Preise eine untergeordnete Rolle spielt, kann auch ein einzelner Löscher als Trainigsobjekt dazugekauft und im Außenbereich ausprobiert werden. Dies vor allem, damit alle Hausbewohner wissen, wie der Löscher zu aktivieren ist und sich beim Auslösen verhält.

2. Löschdecke

Es gibt Brände, da würde der Druck eines herausschießenden Löschpulvers den Brand gegebenenfalls nur verteilen oder verschlimmern, etwa der klassische Fettbrand in einer Pfanne auf dem Herd. In diesem Fall ist Ersticken die bessere Lösung. Dazu wird einfach die feuerfeste Löschdecke über den Brandherd geworfen und nimmt diesem so den nötigen Sauerstoff.
Wichtig: Auch eine Rettungsdecke sollte dort montiert werden, wo sie nicht unmittelbar von Flammen betroffen wäre. In der Küche also in der dem Herd entgegengesetzten Raumecke.


3. Rauchmelder

Wer im Schlaf von einem Brand überrascht wird, hat meist keine Chance: Es ist weniger das Feuer, das Menschen tötet, sondern der tödliche Rauch. Das tückische daran: Im Schlaf funktionieren unsere Geruchsorgane nicht, weshalb viele Opfer bei einem Brand einfach im Schlaf ersticken oder erst dann erwachen, wenn bereits das Schlafzimmer in Flammen steht – Rund 600 Menschen in Deutschland sterben pro Jahr auf diese Weise.

Unachtsamkeit ist eine der Haupt-Brandursachen. Etwa wenn ein Stück Glut aus dem Ofen fällt oder eine Kerze unbeaufsichtigt brennen gelassen wird.

Einige Bundesländer schreiben deshalb Rauchmelder für alle Alt- und Neubauten vor, andere hingegen nur für Neubauten und wieder andere regeln die Lebensretter gar nicht gesetzlich.

Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten Leben und deshalb sollten sie im Zweifelsfall auch freiwillig angeschafft werden. In den Bundesländern, die es vorschreiben, gilt die Maßgabe, dass in jedem Stockwerk ein Melder im Flur, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern hängen muss. Diese Regel sollte mindestens befolgt werden. Besser ist es jedoch, auch in anderen Räumen, etwa Wohnzimmer und Küche, zusätzliche Melder anzubringen.

Schon günstige Rauchmelder mit TÜV-Siegel, wie sie jeder Baumarkt führt, reichen dafür vollkommen aus. Besser (aber teurer) sind jedoch per Funk vernetzte Geräte: Löst eines aus, werden automatisch auch alle anderen Rauchmelder im Haus alarmiert. Das ist besonders bei mehrstöckigen Häusern sinnvoll, bei denen ein einzelner Melder vielleicht nicht im ganzen Haus gehört werden kann.

 

Verhalten im Brandfall

1. Kleine Brände

Ein kleiner Brand entsteht sehr schnell: Eine Kerze kippt um und entzündet den Adventskranz, ein Heizlüfter steht durch einen technischen Defekt plötzlich in Flammen. In all diesen Fällen können Bewohner durch rasche Reaktion selbst das Feuer bekämpfen und somit größere Schäden in Eigenregie verhindern.

Mit Haushaltslöscher und Löschdecke können kleine Brände in Eigenregie vor weiterer Ausbreitung abgehalten oder gar ganz gelöscht werden, bevor echte Lebensgefahr aufkommt.

Wichtig: Auch bei Kleinbränden gilt die Losung, dass Eigenschutz vorgeht. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr!

Um beim Beispiel mit dem Adventskranz zu bleiben, reicht es meist schon aus, sofort eine Wolldecke o.Ä. über den Brand zu werfen, um ihn zu ersticken. Ist eine zweite Person im Raum, sollte diese zusätzlich den Feuerlöscher griffbereit machen.

Muss der Haushalts-ABC-Löscher zum Einsatz kommen, sollte sein Pulverstrahl direkt auf die Quelle des Brandes gerichtet werden. Ist das Feuer gelöscht, sollte der Kranz in die Decke gewickelt und sofort nach draußen getragen werden. Bestehen Zweifel, ob im Raum erneut ein Feuer ausbrechen könnte, sollte nun die Feuerwehr alarmiert werden.

2. Große Brände

Wenn die zuvor genannten Kleinbrände nicht rechtzeitig bemerkt werden, können sie sich rasend schnell so weit vergrößern, dass jeder eigene Bekämpfungsversuch lebensgefährlich wäre. Wer zudem im Schlaf überrascht wird, sollte niemals versuchen, den Brand einzudämmen, sondern sofort die Profis unter 112 alarmieren.

Bei unklarer Brandlage oder gescheiterten Löschversuchen können nur noch die Profis größere Schäden abwenden.

Dabei gilt auch beim nächtlichen Alarm des Rauchmelders die goldene Regel:

Ruhig bleiben und nicht in kopflos machende Panik verfallen!

Vorgehensweise im Brandfall:

1.    Feuerwehr alarmieren, dabei nach den fünf Ws melden
2.    Mitbewohner warnen
3.    Alle erreichbaren Türen und Fenster schließen, damit das Feuer keinen weiteren Sauerstoff bekommt.
4.    Ist nicht klar, in welchem Raum es brennt, niemals Türen einfach öffnen, sondern erst vorsichtig fühlen, ob das Türblatt warm ist.
5.    Danach ohne Rücksicht auf Sachwerte das Haus verlassen. Ist das nicht möglich, sich auf einen Balkon oder zumindest an ein Fenster zurückziehen und von dort auf sich aufmerksam machen.
6.    Rauch steigt immer nach oben, daher im Zweifelsfall in die Hocke gehen und sich notfalls flach auf den Boden legen.

Genauere Tipps liefert die Freiwillige Feuerwehr Delmenhorst auf ihrer Webseite.

Ganz wichtig: In keinem Fall sollte das Haus anschließend nochmals betreten werden. Auch nicht, um vermeintlich kostspielige Dinge zu retten – die Versicherung kommt für jeden Schaden auf.

Sind alle Hausbewohner und Tiere außerhalb des Hauses in Sicherheit, muss eventuell durch Winken die Feuerwehr auf sich aufmerksam gemacht werden. Anschließend muss den Wehrleuten sofort gesagt werden, ob und wo sich eventuell noch Menschen im Haus befinden sowie, falls bekannt, wo der Brandherd liegt. Dies für den Fall, dass bei der Übertragung von der Leitstelle an die Wehrleute Unklarheiten bestanden.

Fazit
Feuer ist lebensgefährlich – umso wichtiger ist die richtige Reaktion darauf. Technik kann sehr viel dazu beitragen, Menschenleben zu retten und teilweise auch, ein Feuer zu ersticken, bevor es zum lebensgefährlichen Großbrand wird. Am allerwichtigsten ist hingegen aber Vernunft, sowohl bei der Verhinderung von Bränden, als auch der Reaktion darauf. Niemand sollte den Helden spielen, sondern das denen überlassen, die dafür trainiert sind.

Bildquellen:
1) animaflora © fotolia.com
2) Alexander Raths © fotolia.com
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4) axl 1979 © fotolia.com

 


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