Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

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Warnmeldungen
Entwarnung: Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen" vom 16.07.2024 06:08:23 gesendet durch LS Suhl vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Moment kommt es zu einer Störung der Erreichbarkeit der Leitstelle Suhl.
Der Notruf ist nicht betroffen.
Nutzen Sie die Nummer 0151/12019878 Im Notfall 112!
16.07.2024 06:10

Brandgeruch / Rauchentwicklung - Angermünde
Im Bereich der Stadt Angermünde, Am Tanger kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem Brandereignis.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Bitte schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie
15.07.2024 10:14

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
08.07.2024 15:55

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
27.06.2024 13:49

Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
10.06.2024 16:44

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers - Landkreis Donau-Ries
Infolge der aktuellen Hochwasserlage bestehen Empfehlungen zum Abkochen des Trinkwassers. Die Liste der betroffenen Gemeinden kann auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de eingesehen werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 19:31

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpegel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Brandschutztipps

Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

Flammen, Rauch, Hitze: Ein Brand im Haus ist lebensgefährlich und erfordert sowohl richtige Reaktionen als auch technische Vorbereitung.

Bei Feuer ruft man die Feuerwehr – diese Information bekommen schon Kindergartenkinder eingeimpft. Aber was sollte im Ernstfall getan werden? Denn nur ein Telefonanruf alleine hilft erst einmal wenig.

Es ist der Alptraum vieler Deutscher: Mitten in der Nacht reißt einen das ohrenbetäubende Piepsen eines Rauchmelders aus dem Schlaf. Noch bevor die Augen ganz offen sind, registriert die Nase bereits: Brandgeruch. Und jetzt muss es wirklich schnell gehen, denn es besteht natürlich allerhöchste Lebensgefahr.

Doch es muss nicht einmal das Großfeuer sein, dass das eigene Leben bedroht, auch kleine Brände, etwa brennendes Fett in einer Pfanne, etwas Ofenglut auf dem Holzfußboden, können Otto Normalverbraucher schon vor eine gewaltige Herausforderung stellen. Dabei ist das korrekte Verhalten im Brandfall, etwas Vorbereitung vorausgesetzt, durchaus auch mit höchstem Adrenalingehalt im Blut durchführbar. Was zu tun ist, wenn es wirklich zuhause groß oder klein brennt und warum technische Vorbereitung zwingend zum Brandschutz dazugehört, erklärt dieser Artikel.

Technische Vorbereitung

Außer Pyromanen mag niemand Feuer, erst recht nicht in den eigenen vier Wänden. Doch darf die eigene Abneigung gegen Feuer nicht dazu führen, dass sich nach dem Motto „Kopf in den Sand“ verhalten wird. Denn das wird kein Feuer verhindern. Zur effektiven Brandverhinderung und –bekämpfung gehört deshalb etwas Ausrüstung – und die kostet nicht die Welt, kann aber im Ernstfall sehr viel Kummer ersparen.

1. Feuerlöscher

In allen deutschen Unternehmen ist es gesetzliche Pflicht, eine von Firmengröße und Mitarbeiterzahl her ausreichende Anzahl von Feuerlöschern bereitzustellen – für Privathaushalte gilt das jedoch nicht. Grundsätzlich muss niemand einen Feuerlöscher im Eigenheim stehen haben – wobei das freilich im höchsten Maße fahrlässig wäre, und zwar aus zwei Gründen:

  • Kleine ABC-Feuerlöscher mit zwei Kilo Inhalt kosten in Baumärkten und auf Online-Portalen meist zwischen 15 und 20 Euro, teilweise sogar weniger.
  • Schon ein solcher Mini-Löscher kann Brände bis zu einer bestimmten Größe effektiv ersticken, bevor sie sich ausbreiten und dann wirklich große Schäden anrichten.

Von daher sollte jeder diese geringe Summe investieren, und seinem Heim etwas mehr Sicherheit gönnen, vor allem von der Warte aus betrachtet, dass selbst ein verhältnismäßig kleiner Brand gewaltige Summen kosten kann, wenn er sich ausbreitet: Nicht nur Brandschäden, sondern auch solche durch Rauch, Ruß und nicht zuletzt den notwendigen Löschwassereinsatz. Wichtig jedoch: Auch wenn keine Löscher-Pflicht in Privathaushalten herrscht, müssen diese, wenn sie vorhanden sind, auch gewartet werden (Bei Pulverlöschern mindestens alle vier Jahre) und einwandfrei funktionieren: Würde es brennen und ein vorhandener Löscher aufgrund von nicht eingehaltenen Prüf-Intervallen nicht funktionieren, könnte die Versicherung Probleme bereiten – auch wenn die Prüfung von privaten Löschern ebenfalls nicht gesetzlich verankert ist. Allerdings: Die genannten Kleinlöscher sind von der Anschaffung her so günstig, dass ein Neukauf nach vier Jahren oft günstiger ist, als eine Prüfung.

Fachleute raten dazu, einen Löscher an einem zentralen Ort, etwa im Flur, zu befestigen. Wer mehr will oder in einem Haus mit komplexer Architektur lebt, kann freilich auch darüber hinausgehen. In diesem Fall sollte in jedem Stockwerk ein Löscher vorhanden sein, etwa einer im Schlafzimmer und einer in der Küche, möglichst weit vom Herd (wo die meisten Küchenbrände entstehen) entfernt. Befindet sich im Haus ein Ofen oder Kamin, sollte auch in dessen Nähe ein Löscher bereitstehen.
Wenn Geld angesichts günstiger Preise eine untergeordnete Rolle spielt, kann auch ein einzelner Löscher als Trainigsobjekt dazugekauft und im Außenbereich ausprobiert werden. Dies vor allem, damit alle Hausbewohner wissen, wie der Löscher zu aktivieren ist und sich beim Auslösen verhält.

2. Löschdecke

Es gibt Brände, da würde der Druck eines herausschießenden Löschpulvers den Brand gegebenenfalls nur verteilen oder verschlimmern, etwa der klassische Fettbrand in einer Pfanne auf dem Herd. In diesem Fall ist Ersticken die bessere Lösung. Dazu wird einfach die feuerfeste Löschdecke über den Brandherd geworfen und nimmt diesem so den nötigen Sauerstoff.
Wichtig: Auch eine Rettungsdecke sollte dort montiert werden, wo sie nicht unmittelbar von Flammen betroffen wäre. In der Küche also in der dem Herd entgegengesetzten Raumecke.


3. Rauchmelder

Wer im Schlaf von einem Brand überrascht wird, hat meist keine Chance: Es ist weniger das Feuer, das Menschen tötet, sondern der tödliche Rauch. Das tückische daran: Im Schlaf funktionieren unsere Geruchsorgane nicht, weshalb viele Opfer bei einem Brand einfach im Schlaf ersticken oder erst dann erwachen, wenn bereits das Schlafzimmer in Flammen steht – Rund 600 Menschen in Deutschland sterben pro Jahr auf diese Weise.

Unachtsamkeit ist eine der Haupt-Brandursachen. Etwa wenn ein Stück Glut aus dem Ofen fällt oder eine Kerze unbeaufsichtigt brennen gelassen wird.

Einige Bundesländer schreiben deshalb Rauchmelder für alle Alt- und Neubauten vor, andere hingegen nur für Neubauten und wieder andere regeln die Lebensretter gar nicht gesetzlich.

Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten Leben und deshalb sollten sie im Zweifelsfall auch freiwillig angeschafft werden. In den Bundesländern, die es vorschreiben, gilt die Maßgabe, dass in jedem Stockwerk ein Melder im Flur, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern hängen muss. Diese Regel sollte mindestens befolgt werden. Besser ist es jedoch, auch in anderen Räumen, etwa Wohnzimmer und Küche, zusätzliche Melder anzubringen.

Schon günstige Rauchmelder mit TÜV-Siegel, wie sie jeder Baumarkt führt, reichen dafür vollkommen aus. Besser (aber teurer) sind jedoch per Funk vernetzte Geräte: Löst eines aus, werden automatisch auch alle anderen Rauchmelder im Haus alarmiert. Das ist besonders bei mehrstöckigen Häusern sinnvoll, bei denen ein einzelner Melder vielleicht nicht im ganzen Haus gehört werden kann.

 

Verhalten im Brandfall

1. Kleine Brände

Ein kleiner Brand entsteht sehr schnell: Eine Kerze kippt um und entzündet den Adventskranz, ein Heizlüfter steht durch einen technischen Defekt plötzlich in Flammen. In all diesen Fällen können Bewohner durch rasche Reaktion selbst das Feuer bekämpfen und somit größere Schäden in Eigenregie verhindern.

Mit Haushaltslöscher und Löschdecke können kleine Brände in Eigenregie vor weiterer Ausbreitung abgehalten oder gar ganz gelöscht werden, bevor echte Lebensgefahr aufkommt.

Wichtig: Auch bei Kleinbränden gilt die Losung, dass Eigenschutz vorgeht. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr!

Um beim Beispiel mit dem Adventskranz zu bleiben, reicht es meist schon aus, sofort eine Wolldecke o.Ä. über den Brand zu werfen, um ihn zu ersticken. Ist eine zweite Person im Raum, sollte diese zusätzlich den Feuerlöscher griffbereit machen.

Muss der Haushalts-ABC-Löscher zum Einsatz kommen, sollte sein Pulverstrahl direkt auf die Quelle des Brandes gerichtet werden. Ist das Feuer gelöscht, sollte der Kranz in die Decke gewickelt und sofort nach draußen getragen werden. Bestehen Zweifel, ob im Raum erneut ein Feuer ausbrechen könnte, sollte nun die Feuerwehr alarmiert werden.

2. Große Brände

Wenn die zuvor genannten Kleinbrände nicht rechtzeitig bemerkt werden, können sie sich rasend schnell so weit vergrößern, dass jeder eigene Bekämpfungsversuch lebensgefährlich wäre. Wer zudem im Schlaf überrascht wird, sollte niemals versuchen, den Brand einzudämmen, sondern sofort die Profis unter 112 alarmieren.

Bei unklarer Brandlage oder gescheiterten Löschversuchen können nur noch die Profis größere Schäden abwenden.

Dabei gilt auch beim nächtlichen Alarm des Rauchmelders die goldene Regel:

Ruhig bleiben und nicht in kopflos machende Panik verfallen!

Vorgehensweise im Brandfall:

1.    Feuerwehr alarmieren, dabei nach den fünf Ws melden
2.    Mitbewohner warnen
3.    Alle erreichbaren Türen und Fenster schließen, damit das Feuer keinen weiteren Sauerstoff bekommt.
4.    Ist nicht klar, in welchem Raum es brennt, niemals Türen einfach öffnen, sondern erst vorsichtig fühlen, ob das Türblatt warm ist.
5.    Danach ohne Rücksicht auf Sachwerte das Haus verlassen. Ist das nicht möglich, sich auf einen Balkon oder zumindest an ein Fenster zurückziehen und von dort auf sich aufmerksam machen.
6.    Rauch steigt immer nach oben, daher im Zweifelsfall in die Hocke gehen und sich notfalls flach auf den Boden legen.

Genauere Tipps liefert die Freiwillige Feuerwehr Delmenhorst auf ihrer Webseite.

Ganz wichtig: In keinem Fall sollte das Haus anschließend nochmals betreten werden. Auch nicht, um vermeintlich kostspielige Dinge zu retten – die Versicherung kommt für jeden Schaden auf.

Sind alle Hausbewohner und Tiere außerhalb des Hauses in Sicherheit, muss eventuell durch Winken die Feuerwehr auf sich aufmerksam gemacht werden. Anschließend muss den Wehrleuten sofort gesagt werden, ob und wo sich eventuell noch Menschen im Haus befinden sowie, falls bekannt, wo der Brandherd liegt. Dies für den Fall, dass bei der Übertragung von der Leitstelle an die Wehrleute Unklarheiten bestanden.

Fazit
Feuer ist lebensgefährlich – umso wichtiger ist die richtige Reaktion darauf. Technik kann sehr viel dazu beitragen, Menschenleben zu retten und teilweise auch, ein Feuer zu ersticken, bevor es zum lebensgefährlichen Großbrand wird. Am allerwichtigsten ist hingegen aber Vernunft, sowohl bei der Verhinderung von Bränden, als auch der Reaktion darauf. Niemand sollte den Helden spielen, sondern das denen überlassen, die dafür trainiert sind.

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