Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

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Warnmeldungen
Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
Aufgrund eines Rohrbruchs im Bereich Probsteihof / Ecke Steinbergstraße ist die Trinkwasserversorgung in einigen Stadtteilen der Stadt Hildesheim beeinträchtigt. Es kommt sowohl zu Druckverlusten, als zur kompletten Unterversorgung des Trinkwassers.
Durch Kompensationsmaßnahmen der EVI beschränken sich die Störungen in der Trinkwasserversorgung auf folgende Stadtteile:
- Achtum / Uppen
- Itzum
Stadt Hildesheim An der Feuerwache 4-7 31135 Hildesheim
08.09.2025 12:32

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Hansühn
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Hansühn" vom 08.09.2025 04:47:23 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Gefahr ist vorüber.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
08.09.2025 09:12

Defekt an der Trinkwassergewinnung - Mühltal -Nieder-Beerbach
Aufgrund eines technischen Defekts im Bereich der Trinkwassergewinnung für den Ortsteil Nieder-Beerbach bitten wir alle Bürger von unnötigen Trinkwasserentnahmen abzusehen um die Versorgungssituation zu entlasten. Die Trinkwasserampel wurde umgehend "auf Rot" gesetzt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, oder der Normalzustand wiederhergestellt ist, wird dieser Artikel aktualisiert.
Gemeinde Mühltal
+49 6151 1417-0
Integrierte Leitstelle Landkreis Darmstadt Dieburg Am Altstädter See 7 64807 Dieburg
07.09.2025 16:40

Trinkwasserverunreinigung - Winterlingen Ortsteil Harthausen
Das Trinkwasser ist möglicherweise verunreinigt.
Wir warnen daher vorsorglich vor möglichen Gesundheitsgefahren.
(Warnung durch das Landratsamt Zollernalbkreis im Auftrag der Gemeinde Winterlingen.
Gemeinde Winterlingen
Bei dringenden Rückfragen erreichen Sie die Gemeinde Winterlingen
01788959728
Integrierte Leitstelle Zollernalb Henry-Dunant-Straße 1 - 5 72336 Balingen
06.09.2025 18:45

Fund einer Fliegerbombe in Saarlouis: Straßensperrungen und Evakuierung - Stadt Saarlouis - Ortsteile Innenstadt + Lisdorf
Die bei Tiefbauarbeiten im Grenzbereich zwischen Saarlouis-Innenstadt und dem Stadtteil Lisdorf entdeckte Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg soll am 14. September 2025 durch den Kampfmittelräumdienst der Landespolizeiinspektion entschärft werden.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten muss ein Sperrbereich im Umkreis von 800 Metern um die Fundstelle vollständig geräumt werden. Dazu sind umfassende Straßensperrungen notwendig. Das betroffene Straßenverzeichnis wird noch veröffentlich.
„Wir sind mit einer besonderen Situation konfrontiert. Ich danke schon jetzt allen Saarlouiserinnen und Saarlouisern für Ihre Unterstützung und Kooperation. Es ist eine außergewöhnliche Lage, die wir gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlichen Helfern zusammen stemmen werden.“, so Oberbürgermeister Marc Speicher.
Bürgertelefon eingerichtet
Für Fragen rund um die Evakuierung ist ab Montag (08.09.2025) 12:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der
Nummer 06831/443-443 eingerichtet.
Außerdem können sich Bürgerinnen und Bürger per Mail an hilfe@saarlouis.de wenden.
Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.
Zeitplan der Evakuierung
Am Morgen des 14. Septembers müssen alle betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner den Sperrbereich aus Sicherheitsgründen bis spätestens 08:00 Uhr verlassen haben. Erst nach vollständiger Räumung kann der Kampfmittelräumdienst mit der Entschärfung beginnen.

Besonderheit: Krankenhaus
Das im Grenzbereich zur Sperrung liegende Marienhausklinikum ist von der Evakuierung ausgenommen, gleichwohl hat der Kampfmittelräumdienst für das Krankenhaus Verhaltensvorgaben definiert, die aktuell mit dem Marienhausklinikum abgestimmt werden.
Not-Aufenthaltsmöglichkeiten
Die Stadt Saarlouis richtet für alle, denen es nicht möglich ist am Evakuierungstag selbst eine Ausweichmöglichkeit zu organisieren, Aufenthaltsstellen ein. Hierzu erhalten die von der Evakuierung betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in der nächsten Woche konkrete Informationen.

Aktuelle Informationen werden zudem laufend auf der Website der Stadt www.saarlouis.de und über die Social-Media-Kanäle veröffentlicht.
Bürgertelefon der Stadt Saarlouis (ab Montag, 08.09.2025) 12:00 Uhr eingerichtet.

Telefon: 06831/443-443 oder per E-Mail: hilfe@saarlouis.de

Erreichbarkeit des Bürger-Telefons: Montag 12:00 bis 16:00 Uhr und Dienstag bis Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr sowie am Evakuierungstag selbst ab 7:00 Uhr bis zur Aufhebung der Sperrung.
Auch Personen die Hilfe bei der Evakuierung benötigen können sich beim Bürger-Telefon oder per Mail melden.

06831/443-443
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
05.09.2025 19:13

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Brandschutztipps

Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

Flammen, Rauch, Hitze: Ein Brand im Haus ist lebensgefährlich und erfordert sowohl richtige Reaktionen als auch technische Vorbereitung.

Bei Feuer ruft man die Feuerwehr – diese Information bekommen schon Kindergartenkinder eingeimpft. Aber was sollte im Ernstfall getan werden? Denn nur ein Telefonanruf alleine hilft erst einmal wenig.

Es ist der Alptraum vieler Deutscher: Mitten in der Nacht reißt einen das ohrenbetäubende Piepsen eines Rauchmelders aus dem Schlaf. Noch bevor die Augen ganz offen sind, registriert die Nase bereits: Brandgeruch. Und jetzt muss es wirklich schnell gehen, denn es besteht natürlich allerhöchste Lebensgefahr.

Doch es muss nicht einmal das Großfeuer sein, dass das eigene Leben bedroht, auch kleine Brände, etwa brennendes Fett in einer Pfanne, etwas Ofenglut auf dem Holzfußboden, können Otto Normalverbraucher schon vor eine gewaltige Herausforderung stellen. Dabei ist das korrekte Verhalten im Brandfall, etwas Vorbereitung vorausgesetzt, durchaus auch mit höchstem Adrenalingehalt im Blut durchführbar. Was zu tun ist, wenn es wirklich zuhause groß oder klein brennt und warum technische Vorbereitung zwingend zum Brandschutz dazugehört, erklärt dieser Artikel.

Technische Vorbereitung

Außer Pyromanen mag niemand Feuer, erst recht nicht in den eigenen vier Wänden. Doch darf die eigene Abneigung gegen Feuer nicht dazu führen, dass sich nach dem Motto „Kopf in den Sand“ verhalten wird. Denn das wird kein Feuer verhindern. Zur effektiven Brandverhinderung und –bekämpfung gehört deshalb etwas Ausrüstung – und die kostet nicht die Welt, kann aber im Ernstfall sehr viel Kummer ersparen.

1. Feuerlöscher

In allen deutschen Unternehmen ist es gesetzliche Pflicht, eine von Firmengröße und Mitarbeiterzahl her ausreichende Anzahl von Feuerlöschern bereitzustellen – für Privathaushalte gilt das jedoch nicht. Grundsätzlich muss niemand einen Feuerlöscher im Eigenheim stehen haben – wobei das freilich im höchsten Maße fahrlässig wäre, und zwar aus zwei Gründen:

  • Kleine ABC-Feuerlöscher mit zwei Kilo Inhalt kosten in Baumärkten und auf Online-Portalen meist zwischen 15 und 20 Euro, teilweise sogar weniger.
  • Schon ein solcher Mini-Löscher kann Brände bis zu einer bestimmten Größe effektiv ersticken, bevor sie sich ausbreiten und dann wirklich große Schäden anrichten.

Von daher sollte jeder diese geringe Summe investieren, und seinem Heim etwas mehr Sicherheit gönnen, vor allem von der Warte aus betrachtet, dass selbst ein verhältnismäßig kleiner Brand gewaltige Summen kosten kann, wenn er sich ausbreitet: Nicht nur Brandschäden, sondern auch solche durch Rauch, Ruß und nicht zuletzt den notwendigen Löschwassereinsatz. Wichtig jedoch: Auch wenn keine Löscher-Pflicht in Privathaushalten herrscht, müssen diese, wenn sie vorhanden sind, auch gewartet werden (Bei Pulverlöschern mindestens alle vier Jahre) und einwandfrei funktionieren: Würde es brennen und ein vorhandener Löscher aufgrund von nicht eingehaltenen Prüf-Intervallen nicht funktionieren, könnte die Versicherung Probleme bereiten – auch wenn die Prüfung von privaten Löschern ebenfalls nicht gesetzlich verankert ist. Allerdings: Die genannten Kleinlöscher sind von der Anschaffung her so günstig, dass ein Neukauf nach vier Jahren oft günstiger ist, als eine Prüfung.

Fachleute raten dazu, einen Löscher an einem zentralen Ort, etwa im Flur, zu befestigen. Wer mehr will oder in einem Haus mit komplexer Architektur lebt, kann freilich auch darüber hinausgehen. In diesem Fall sollte in jedem Stockwerk ein Löscher vorhanden sein, etwa einer im Schlafzimmer und einer in der Küche, möglichst weit vom Herd (wo die meisten Küchenbrände entstehen) entfernt. Befindet sich im Haus ein Ofen oder Kamin, sollte auch in dessen Nähe ein Löscher bereitstehen.
Wenn Geld angesichts günstiger Preise eine untergeordnete Rolle spielt, kann auch ein einzelner Löscher als Trainigsobjekt dazugekauft und im Außenbereich ausprobiert werden. Dies vor allem, damit alle Hausbewohner wissen, wie der Löscher zu aktivieren ist und sich beim Auslösen verhält.

2. Löschdecke

Es gibt Brände, da würde der Druck eines herausschießenden Löschpulvers den Brand gegebenenfalls nur verteilen oder verschlimmern, etwa der klassische Fettbrand in einer Pfanne auf dem Herd. In diesem Fall ist Ersticken die bessere Lösung. Dazu wird einfach die feuerfeste Löschdecke über den Brandherd geworfen und nimmt diesem so den nötigen Sauerstoff.
Wichtig: Auch eine Rettungsdecke sollte dort montiert werden, wo sie nicht unmittelbar von Flammen betroffen wäre. In der Küche also in der dem Herd entgegengesetzten Raumecke.


3. Rauchmelder

Wer im Schlaf von einem Brand überrascht wird, hat meist keine Chance: Es ist weniger das Feuer, das Menschen tötet, sondern der tödliche Rauch. Das tückische daran: Im Schlaf funktionieren unsere Geruchsorgane nicht, weshalb viele Opfer bei einem Brand einfach im Schlaf ersticken oder erst dann erwachen, wenn bereits das Schlafzimmer in Flammen steht – Rund 600 Menschen in Deutschland sterben pro Jahr auf diese Weise.

Unachtsamkeit ist eine der Haupt-Brandursachen. Etwa wenn ein Stück Glut aus dem Ofen fällt oder eine Kerze unbeaufsichtigt brennen gelassen wird.

Einige Bundesländer schreiben deshalb Rauchmelder für alle Alt- und Neubauten vor, andere hingegen nur für Neubauten und wieder andere regeln die Lebensretter gar nicht gesetzlich.

Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten Leben und deshalb sollten sie im Zweifelsfall auch freiwillig angeschafft werden. In den Bundesländern, die es vorschreiben, gilt die Maßgabe, dass in jedem Stockwerk ein Melder im Flur, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern hängen muss. Diese Regel sollte mindestens befolgt werden. Besser ist es jedoch, auch in anderen Räumen, etwa Wohnzimmer und Küche, zusätzliche Melder anzubringen.

Schon günstige Rauchmelder mit TÜV-Siegel, wie sie jeder Baumarkt führt, reichen dafür vollkommen aus. Besser (aber teurer) sind jedoch per Funk vernetzte Geräte: Löst eines aus, werden automatisch auch alle anderen Rauchmelder im Haus alarmiert. Das ist besonders bei mehrstöckigen Häusern sinnvoll, bei denen ein einzelner Melder vielleicht nicht im ganzen Haus gehört werden kann.

 

Verhalten im Brandfall

1. Kleine Brände

Ein kleiner Brand entsteht sehr schnell: Eine Kerze kippt um und entzündet den Adventskranz, ein Heizlüfter steht durch einen technischen Defekt plötzlich in Flammen. In all diesen Fällen können Bewohner durch rasche Reaktion selbst das Feuer bekämpfen und somit größere Schäden in Eigenregie verhindern.

Mit Haushaltslöscher und Löschdecke können kleine Brände in Eigenregie vor weiterer Ausbreitung abgehalten oder gar ganz gelöscht werden, bevor echte Lebensgefahr aufkommt.

Wichtig: Auch bei Kleinbränden gilt die Losung, dass Eigenschutz vorgeht. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr!

Um beim Beispiel mit dem Adventskranz zu bleiben, reicht es meist schon aus, sofort eine Wolldecke o.Ä. über den Brand zu werfen, um ihn zu ersticken. Ist eine zweite Person im Raum, sollte diese zusätzlich den Feuerlöscher griffbereit machen.

Muss der Haushalts-ABC-Löscher zum Einsatz kommen, sollte sein Pulverstrahl direkt auf die Quelle des Brandes gerichtet werden. Ist das Feuer gelöscht, sollte der Kranz in die Decke gewickelt und sofort nach draußen getragen werden. Bestehen Zweifel, ob im Raum erneut ein Feuer ausbrechen könnte, sollte nun die Feuerwehr alarmiert werden.

2. Große Brände

Wenn die zuvor genannten Kleinbrände nicht rechtzeitig bemerkt werden, können sie sich rasend schnell so weit vergrößern, dass jeder eigene Bekämpfungsversuch lebensgefährlich wäre. Wer zudem im Schlaf überrascht wird, sollte niemals versuchen, den Brand einzudämmen, sondern sofort die Profis unter 112 alarmieren.

Bei unklarer Brandlage oder gescheiterten Löschversuchen können nur noch die Profis größere Schäden abwenden.

Dabei gilt auch beim nächtlichen Alarm des Rauchmelders die goldene Regel:

Ruhig bleiben und nicht in kopflos machende Panik verfallen!

Vorgehensweise im Brandfall:

1.    Feuerwehr alarmieren, dabei nach den fünf Ws melden
2.    Mitbewohner warnen
3.    Alle erreichbaren Türen und Fenster schließen, damit das Feuer keinen weiteren Sauerstoff bekommt.
4.    Ist nicht klar, in welchem Raum es brennt, niemals Türen einfach öffnen, sondern erst vorsichtig fühlen, ob das Türblatt warm ist.
5.    Danach ohne Rücksicht auf Sachwerte das Haus verlassen. Ist das nicht möglich, sich auf einen Balkon oder zumindest an ein Fenster zurückziehen und von dort auf sich aufmerksam machen.
6.    Rauch steigt immer nach oben, daher im Zweifelsfall in die Hocke gehen und sich notfalls flach auf den Boden legen.

Genauere Tipps liefert die Freiwillige Feuerwehr Delmenhorst auf ihrer Webseite.

Ganz wichtig: In keinem Fall sollte das Haus anschließend nochmals betreten werden. Auch nicht, um vermeintlich kostspielige Dinge zu retten – die Versicherung kommt für jeden Schaden auf.

Sind alle Hausbewohner und Tiere außerhalb des Hauses in Sicherheit, muss eventuell durch Winken die Feuerwehr auf sich aufmerksam gemacht werden. Anschließend muss den Wehrleuten sofort gesagt werden, ob und wo sich eventuell noch Menschen im Haus befinden sowie, falls bekannt, wo der Brandherd liegt. Dies für den Fall, dass bei der Übertragung von der Leitstelle an die Wehrleute Unklarheiten bestanden.

Fazit
Feuer ist lebensgefährlich – umso wichtiger ist die richtige Reaktion darauf. Technik kann sehr viel dazu beitragen, Menschenleben zu retten und teilweise auch, ein Feuer zu ersticken, bevor es zum lebensgefährlichen Großbrand wird. Am allerwichtigsten ist hingegen aber Vernunft, sowohl bei der Verhinderung von Bränden, als auch der Reaktion darauf. Niemand sollte den Helden spielen, sondern das denen überlassen, die dafür trainiert sind.

Bildquellen:
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