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Warnmeldungen
Ausfall der Gasversorgung - Löhne
Aufgrund einer beschädigten Gasfernleitung kommt es zum Ausfall der Gasversorgung im Stadtgebiet Löhne.
Als grobe Orientierung des betroffenen Bereiches, wird der Bereich südlich der Bahnfernstrecke und westlich der B611 (Zubringer zur BAB 30) genannt.
Durch den Ausfall der Gasversorgung kommt es zum Ausfall der Heizung und Warmwasserversorgung.
Es wurde ein Bürgertelefon unter der 05732-100111 eingerichtet.
Richten sie diesbezüglich alle Anfragen an die genannte Telefonnummern.
>>> Aktualisierung: Im Ortsbereich Löhne Bahnhof ist eine eingeschränkte Gasversorgung wieder hergestellt. Bitte starten sie ggf. ihre Heizungsanlage neu.
Bereiche von Löhne Ort und dem Industriegebiet Scheidkamp sind weiterhin betroffen. <<<
Bürgertelefon Stadt Löhne
05732100111
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-011
21.11.2024 20:00

Trinkwasserverunreinigung - Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
Aufgrund von coliformen Keimen/Bakterien ist das Trinkwasser in den Wehrheimer Ortsteilen Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal ab sofort bis auf Weiteres vor jeder Nutzung zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen mindestens 10 Minuten lang abzukochen!!!
Für den Notfall steht in beiden Feuerwehrhäusern Pfaffenwiesbach wie auch Friedrichsthal eine Trinkwassernotversorgung von 05:00 – 22:00 Uhr z.B. für Babynahrung zur Verfügung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder an die Gemeinde Wehrheim
Gemeindeverwaltung Wehrheim
Feuerwehren Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
21.11.2024 04:56

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
[Aktualisierung 12:00 Uhr - ENTWARNUNG -]
Die Weltkriegsbombe wurde kontrolliert erfolgreich gesprengt.
Die Absperrungen sind aufgehoben.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 12:07

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Meppen
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Esterfeld kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
20.11.2024 11:08

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 08:45

Weltkriegsbombe wird kontrolliert gesprengt - Kreisstadt Homburg, betroffene Straßen:
In der Gasstraße in Homburg wird am heutigen Sonntag, 17 November, innerhalb der nächsten Stunde eine Splitterbombe kontrolliert gesprengt. Die Detonation wird im nahen Umfeld hörbar sein. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, der Bereich ist weiträumig abgesperrt.
Ein Bürgertelefon ist am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr sowie am Sonntag ab 7 Uhr unter Tel.: 06841/924-1150 zu erreichen.
06841/924-1150
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-002 shortCode:BBK-ISC-004
17.11.2024 12:41

Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
Die Bewohner des betroffenen Gebietes werden aufgefordert das Trinkwasser abzukochen. Keimbelastet
01715583848
15
15.11.2024 18:31

Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
08.11.2024 17:14

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCod e:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Brandschutztipps

Was tun, wenns brennt? Vorbeugen & Verhalten im Brandfall

Flammen, Rauch, Hitze: Ein Brand im Haus ist lebensgefährlich und erfordert sowohl richtige Reaktionen als auch technische Vorbereitung.

Bei Feuer ruft man die Feuerwehr – diese Information bekommen schon Kindergartenkinder eingeimpft. Aber was sollte im Ernstfall getan werden? Denn nur ein Telefonanruf alleine hilft erst einmal wenig.

Es ist der Alptraum vieler Deutscher: Mitten in der Nacht reißt einen das ohrenbetäubende Piepsen eines Rauchmelders aus dem Schlaf. Noch bevor die Augen ganz offen sind, registriert die Nase bereits: Brandgeruch. Und jetzt muss es wirklich schnell gehen, denn es besteht natürlich allerhöchste Lebensgefahr.

Doch es muss nicht einmal das Großfeuer sein, dass das eigene Leben bedroht, auch kleine Brände, etwa brennendes Fett in einer Pfanne, etwas Ofenglut auf dem Holzfußboden, können Otto Normalverbraucher schon vor eine gewaltige Herausforderung stellen. Dabei ist das korrekte Verhalten im Brandfall, etwas Vorbereitung vorausgesetzt, durchaus auch mit höchstem Adrenalingehalt im Blut durchführbar. Was zu tun ist, wenn es wirklich zuhause groß oder klein brennt und warum technische Vorbereitung zwingend zum Brandschutz dazugehört, erklärt dieser Artikel.

Technische Vorbereitung

Außer Pyromanen mag niemand Feuer, erst recht nicht in den eigenen vier Wänden. Doch darf die eigene Abneigung gegen Feuer nicht dazu führen, dass sich nach dem Motto „Kopf in den Sand“ verhalten wird. Denn das wird kein Feuer verhindern. Zur effektiven Brandverhinderung und –bekämpfung gehört deshalb etwas Ausrüstung – und die kostet nicht die Welt, kann aber im Ernstfall sehr viel Kummer ersparen.

1. Feuerlöscher

In allen deutschen Unternehmen ist es gesetzliche Pflicht, eine von Firmengröße und Mitarbeiterzahl her ausreichende Anzahl von Feuerlöschern bereitzustellen – für Privathaushalte gilt das jedoch nicht. Grundsätzlich muss niemand einen Feuerlöscher im Eigenheim stehen haben – wobei das freilich im höchsten Maße fahrlässig wäre, und zwar aus zwei Gründen:

  • Kleine ABC-Feuerlöscher mit zwei Kilo Inhalt kosten in Baumärkten und auf Online-Portalen meist zwischen 15 und 20 Euro, teilweise sogar weniger.
  • Schon ein solcher Mini-Löscher kann Brände bis zu einer bestimmten Größe effektiv ersticken, bevor sie sich ausbreiten und dann wirklich große Schäden anrichten.

Von daher sollte jeder diese geringe Summe investieren, und seinem Heim etwas mehr Sicherheit gönnen, vor allem von der Warte aus betrachtet, dass selbst ein verhältnismäßig kleiner Brand gewaltige Summen kosten kann, wenn er sich ausbreitet: Nicht nur Brandschäden, sondern auch solche durch Rauch, Ruß und nicht zuletzt den notwendigen Löschwassereinsatz. Wichtig jedoch: Auch wenn keine Löscher-Pflicht in Privathaushalten herrscht, müssen diese, wenn sie vorhanden sind, auch gewartet werden (Bei Pulverlöschern mindestens alle vier Jahre) und einwandfrei funktionieren: Würde es brennen und ein vorhandener Löscher aufgrund von nicht eingehaltenen Prüf-Intervallen nicht funktionieren, könnte die Versicherung Probleme bereiten – auch wenn die Prüfung von privaten Löschern ebenfalls nicht gesetzlich verankert ist. Allerdings: Die genannten Kleinlöscher sind von der Anschaffung her so günstig, dass ein Neukauf nach vier Jahren oft günstiger ist, als eine Prüfung.

Fachleute raten dazu, einen Löscher an einem zentralen Ort, etwa im Flur, zu befestigen. Wer mehr will oder in einem Haus mit komplexer Architektur lebt, kann freilich auch darüber hinausgehen. In diesem Fall sollte in jedem Stockwerk ein Löscher vorhanden sein, etwa einer im Schlafzimmer und einer in der Küche, möglichst weit vom Herd (wo die meisten Küchenbrände entstehen) entfernt. Befindet sich im Haus ein Ofen oder Kamin, sollte auch in dessen Nähe ein Löscher bereitstehen.
Wenn Geld angesichts günstiger Preise eine untergeordnete Rolle spielt, kann auch ein einzelner Löscher als Trainigsobjekt dazugekauft und im Außenbereich ausprobiert werden. Dies vor allem, damit alle Hausbewohner wissen, wie der Löscher zu aktivieren ist und sich beim Auslösen verhält.

2. Löschdecke

Es gibt Brände, da würde der Druck eines herausschießenden Löschpulvers den Brand gegebenenfalls nur verteilen oder verschlimmern, etwa der klassische Fettbrand in einer Pfanne auf dem Herd. In diesem Fall ist Ersticken die bessere Lösung. Dazu wird einfach die feuerfeste Löschdecke über den Brandherd geworfen und nimmt diesem so den nötigen Sauerstoff.
Wichtig: Auch eine Rettungsdecke sollte dort montiert werden, wo sie nicht unmittelbar von Flammen betroffen wäre. In der Küche also in der dem Herd entgegengesetzten Raumecke.


3. Rauchmelder

Wer im Schlaf von einem Brand überrascht wird, hat meist keine Chance: Es ist weniger das Feuer, das Menschen tötet, sondern der tödliche Rauch. Das tückische daran: Im Schlaf funktionieren unsere Geruchsorgane nicht, weshalb viele Opfer bei einem Brand einfach im Schlaf ersticken oder erst dann erwachen, wenn bereits das Schlafzimmer in Flammen steht – Rund 600 Menschen in Deutschland sterben pro Jahr auf diese Weise.

Unachtsamkeit ist eine der Haupt-Brandursachen. Etwa wenn ein Stück Glut aus dem Ofen fällt oder eine Kerze unbeaufsichtigt brennen gelassen wird.

Einige Bundesländer schreiben deshalb Rauchmelder für alle Alt- und Neubauten vor, andere hingegen nur für Neubauten und wieder andere regeln die Lebensretter gar nicht gesetzlich.

Fakt ist jedoch: Rauchmelder retten Leben und deshalb sollten sie im Zweifelsfall auch freiwillig angeschafft werden. In den Bundesländern, die es vorschreiben, gilt die Maßgabe, dass in jedem Stockwerk ein Melder im Flur, sowie in Schlaf- und Kinderzimmern hängen muss. Diese Regel sollte mindestens befolgt werden. Besser ist es jedoch, auch in anderen Räumen, etwa Wohnzimmer und Küche, zusätzliche Melder anzubringen.

Schon günstige Rauchmelder mit TÜV-Siegel, wie sie jeder Baumarkt führt, reichen dafür vollkommen aus. Besser (aber teurer) sind jedoch per Funk vernetzte Geräte: Löst eines aus, werden automatisch auch alle anderen Rauchmelder im Haus alarmiert. Das ist besonders bei mehrstöckigen Häusern sinnvoll, bei denen ein einzelner Melder vielleicht nicht im ganzen Haus gehört werden kann.

 

Verhalten im Brandfall

1. Kleine Brände

Ein kleiner Brand entsteht sehr schnell: Eine Kerze kippt um und entzündet den Adventskranz, ein Heizlüfter steht durch einen technischen Defekt plötzlich in Flammen. In all diesen Fällen können Bewohner durch rasche Reaktion selbst das Feuer bekämpfen und somit größere Schäden in Eigenregie verhindern.

Mit Haushaltslöscher und Löschdecke können kleine Brände in Eigenregie vor weiterer Ausbreitung abgehalten oder gar ganz gelöscht werden, bevor echte Lebensgefahr aufkommt.

Wichtig: Auch bei Kleinbränden gilt die Losung, dass Eigenschutz vorgeht. Bringen Sie sich nie selbst in Gefahr!

Um beim Beispiel mit dem Adventskranz zu bleiben, reicht es meist schon aus, sofort eine Wolldecke o.Ä. über den Brand zu werfen, um ihn zu ersticken. Ist eine zweite Person im Raum, sollte diese zusätzlich den Feuerlöscher griffbereit machen.

Muss der Haushalts-ABC-Löscher zum Einsatz kommen, sollte sein Pulverstrahl direkt auf die Quelle des Brandes gerichtet werden. Ist das Feuer gelöscht, sollte der Kranz in die Decke gewickelt und sofort nach draußen getragen werden. Bestehen Zweifel, ob im Raum erneut ein Feuer ausbrechen könnte, sollte nun die Feuerwehr alarmiert werden.

2. Große Brände

Wenn die zuvor genannten Kleinbrände nicht rechtzeitig bemerkt werden, können sie sich rasend schnell so weit vergrößern, dass jeder eigene Bekämpfungsversuch lebensgefährlich wäre. Wer zudem im Schlaf überrascht wird, sollte niemals versuchen, den Brand einzudämmen, sondern sofort die Profis unter 112 alarmieren.

Bei unklarer Brandlage oder gescheiterten Löschversuchen können nur noch die Profis größere Schäden abwenden.

Dabei gilt auch beim nächtlichen Alarm des Rauchmelders die goldene Regel:

Ruhig bleiben und nicht in kopflos machende Panik verfallen!

Vorgehensweise im Brandfall:

1.    Feuerwehr alarmieren, dabei nach den fünf Ws melden
2.    Mitbewohner warnen
3.    Alle erreichbaren Türen und Fenster schließen, damit das Feuer keinen weiteren Sauerstoff bekommt.
4.    Ist nicht klar, in welchem Raum es brennt, niemals Türen einfach öffnen, sondern erst vorsichtig fühlen, ob das Türblatt warm ist.
5.    Danach ohne Rücksicht auf Sachwerte das Haus verlassen. Ist das nicht möglich, sich auf einen Balkon oder zumindest an ein Fenster zurückziehen und von dort auf sich aufmerksam machen.
6.    Rauch steigt immer nach oben, daher im Zweifelsfall in die Hocke gehen und sich notfalls flach auf den Boden legen.

Genauere Tipps liefert die Freiwillige Feuerwehr Delmenhorst auf ihrer Webseite.

Ganz wichtig: In keinem Fall sollte das Haus anschließend nochmals betreten werden. Auch nicht, um vermeintlich kostspielige Dinge zu retten – die Versicherung kommt für jeden Schaden auf.

Sind alle Hausbewohner und Tiere außerhalb des Hauses in Sicherheit, muss eventuell durch Winken die Feuerwehr auf sich aufmerksam gemacht werden. Anschließend muss den Wehrleuten sofort gesagt werden, ob und wo sich eventuell noch Menschen im Haus befinden sowie, falls bekannt, wo der Brandherd liegt. Dies für den Fall, dass bei der Übertragung von der Leitstelle an die Wehrleute Unklarheiten bestanden.

Fazit
Feuer ist lebensgefährlich – umso wichtiger ist die richtige Reaktion darauf. Technik kann sehr viel dazu beitragen, Menschenleben zu retten und teilweise auch, ein Feuer zu ersticken, bevor es zum lebensgefährlichen Großbrand wird. Am allerwichtigsten ist hingegen aber Vernunft, sowohl bei der Verhinderung von Bränden, als auch der Reaktion darauf. Niemand sollte den Helden spielen, sondern das denen überlassen, die dafür trainiert sind.

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