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Warnmeldungen
Entwarnung: Rauchgase - Im Kreis Unna /Lünen- Alstedde / Selm-Bork
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase - Im Kreis Unna /Lünen- Alstedde / Selm-Bork" vom 08.09.2024 03:43:19 gesendet durch LS Unna , Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Kreis Unna/ Im Bereich Lünen Alstedde und Selm-Bork kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten
Sie Klima- Klima und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei bedarf ihre Nachbarn.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-014 BBK-ISC-016 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
08.09.2024 04:42

Entwarnung: Brandereignis - Göppingen-Schiefergrube
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brandereignis - Göppingen-Schiefergrube" vom 07.09.2024 23:55:16 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch eine massive Rauchentwicklung aufgrund eines Brandereignisses und in Verbindung mit der drückenden Wetterlage werden Sie gebeten folgenden Hinweisen nachzukommen: Halten Sie Fenster und Türen geschlossen! Schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab! Bleiben Sie in Ihren Wohnungen! Wählen Sie den Notruf nur in lebensbedrohlichen Notfällen, die Feuerwehr ist bereits vor Ort.
Diese Gefahreninformation wurde angefordert durch: Stadt Göppingen - Feuerwehr
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
08.09.2024 02:03

Sperrung Brockengebiet - Landkreis Harz und Landkreis Goslar
Das gesamte Brockengebiet ist weiterhin für Zivilisten gesperrt. Bitte meiden Sie das Gebiet, tagsüber und auch nachts, und Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis Sonntag erhalten.
11
07.09.2024 18:44

Sperrung Brockengebiet - Landkreis Goslar und Landkreis Harz
Das gesamte Brockengebiet ist weiterhin für Zivilisten gesperrt. Bitte meiden Sie das Gebiet und Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte! Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis Sonntag erhalten.
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07.09.2024 15:47

Sperrung Brockengebiet - Landkreis Harz und Landkreis Goslar
Das gesamte Brockengebiet ist weiterhin für Zivilisten gesperrt. Bitte meiden Sie das Gebiet und Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!
Die Sperrung bleibt voraussichtlich bis Sonntag erhalten.
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07.09.2024 15:06

Waldbrand im Bereich Brocken - Brocken
Es brennt auf dem Brocken .Zu Ihrer eigenen Sicherheit betreten Sie das Gebiet nicht. Meiden Sie den Brockenbereich desha lb weiträumig .Halten Sie Straßen rund um Schierke und den Brocken frei und behindern Sie nicht die Einsatzkräfte.
Krisenhotline Landkreis Harz
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Achten Si
07.09.2024 06:20

Brand einer Lagerhalle - Kissing
Durch den Brand einer Lagerhalle kommt es im Gemeindebereich Kissing zu einer Rauchentwicklung.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
07.09.2024 04:20

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime - 77876 Kappelrodeck mit Ortsteil Waldulm
Im Ortsteil Kappelrodeck, sowie Waldulm kam es zu einer mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers.
Bei der regelmäßigen Probeentnahme durch das Trinkwasserlabor wurde eine Verunreinigung des Trinkwassers durch coliforme Keime festgestellt.
In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ortenaukreis wurde vorsichtshalber eine Desinfektion erlassen.
Wir informieren Sie, sobald die Störung behoben ist.
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz
Mehrere Differenzierungen der Keime wurden durchgeführt. Sie sind nicht grundsätzlich als Krankheits
29.08.2024 12:13

Trinkwasserverunreinigung - 74632 Neuenstein, Landkreis Hohenlohe
An alle Haushalte im Trinkwasserversorgungsgebiet Neufels und Neufelser Mühle.
Bei einer routinemäßig entnommenen Trinkwasserprobe wurde eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung (Nachweis von Keimen) festgestellt.
Das Trinkwasser muss daher ab sofort bis auf weiteres vor seiner Verwendung abgekocht werden.
Dies gilt für Trinkwasser für den menschlichen Genuss sowie für Wasser zum Reinigen von Geschirr, zum Zähneputzen etc.
- Die Ursachenermittlung wurde bereits eingeleitet, leider liegen uns bis jetzt noch keine Ergebnisse vor.
- Die Verunreinigung wird durch eine Desinfektion mittels Chlor beseitigt, es kann daher besonders in den Morgenstunden zu wahrnehmbaren Chlorgeruch kommen. Die Chlorwerte bei dieser Desinfektion bewegen sich im nach der Trinkwasserverordnung zulässigen Rahmen.
- Für Aquarien ist das Wasser aufgrund der Chlorzugabe ungeeignet.
- Nach Abschluss der Desinfektionsmaßnahmen wird zur Erfolgskontrolle eine Nachuntersuchung des Trinkwassers vorgenommen.
Sollte dies nicht zu beanstanden sein, erfolgt eine Aufhebung des Abkochgebots. Sie werden entsprechend informiert.
Ihr Wasserversorgunsunternehmen
Diese Warnung wurde vom Lan dkreis Hohenlohe angefordert.
Trinkwasser abkochen.
20.08.2024 12:44

Verunreinigung Trinkwasser im Gemeindegebiet Baierbrunn - Baierbrunn Landkreis München
Warnung der Gemeinde Baierbrunn
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung für das gesamte Gemeindegebiet.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informationstafeln der Gemeinde.
Eine Postwurfsendung mit den Hinweisen wird derzeit ebenfalls an alle Haushalte verteilt.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
Gemeinde Baierbrunn
089-74415032
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Gemeindewebseite www.baierbrunn.de und den Informat
09.08.2024 17:21

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 11:24

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar .
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.

Die aktuell beschlossene Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ dient der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage. „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“, begrüßt Banse die Umsetzung der Forderung, die auch beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ aufgestellt worden war.

Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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