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Warnmeldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung durch Großbrand - Frankenau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Großbrand - Frankenau" vom 28.03.2025 18:30:50 gesendet durch LS Chemnitz vS/E, Kreis (DEU, SN). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Brand eines Einfamilienhauses in Frankenau kann es zur Geruchsbelästigung durch Rauch im Warnbereich kommen.
Halten sie Fenster und Türen geschlossen. Meiden sie den genannten Bereich.
29.03.2025 00:18

Feuerwehreinsatz - Glinde
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Glinde- gibt bekannt:
In Glinde,Kreis Stormarn, werden die Bewohner im Bereich der Straße Stübenkoppel aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten und den Bereich zu umfahren!!
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Bitte sch
28.03.2025 21:43

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

„Diese Änderungen entsprechen unseren Forderungen seit der Gewalteskalation der Silvesternacht 2022/23“, ordnet Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), den Beschluss der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches ein. Die „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“ waren das Ziel des Änderungsgesetzes.

Die aktuell beschlossene Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB mit der Feststellung auf die „Eignung der Tat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“ dient der Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage. „Bei der Änderung in § 46 StGB wird den Richterinnen und Richtern ein Aspekt der Strafzumessung an die Hand gegeben. Jetzt ist eine Körperverletzung gegen Einsatzkräfte schärfer zu ahnden als eine ,normale‘ Körperverletzung“, begrüßt Banse die Umsetzung der Forderung, die auch beim DFV-Bundesfachkongress zum Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ aufgestellt worden war.

Die zweite Änderung betrifft die Erweiterung der Regelbeispiele des § 113 Absatz 2 Satz 2 StGB: Künftig wird auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. „Damit wird schärfer geahndet, wenn Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt wurden, wie es in der Silvesternacht mehrfach passiert ist – auch dies war eine Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes“, so der DFV-Präsident.

„Trotz oder gerade wegen ihres Beitrags zum gesellschaftlichen Leben werden Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“, hieß es zum Hintergrund im Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches. Hier wurde auch auf die erste vom Deutschen Feuerwehrverband und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführte Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren Bezug genommen. Hier hatten 49,5 Prozent der teilnehmenden Feuerwehrangehörigen angegeben, in den vergangenen zwei Jahren bereits Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen oder tätliche Angriffe erlebt zu haben. Mehr als ein Drittel der Befragten hatte davon berichtet, dass ihnen angedroht wurde, sie mit Fahrzeugen anzufahren; 14 Prozent hatten angegeben, mit Feuerwerkskörpern beworfen worden zu sein.

DFV und DGUV starten zum Parlamentarischen Abend der deutschen Feuerwehren am Mittwoch, 11. September, eine zweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte. Zielgruppe sind diesmal alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Berufsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Der Link zur Umfrage wird auf https://www.feuerwehrverband.de/kampagnen/keine-gewalt/ veröffentlicht.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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