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Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Mecklenburg-Vorpommern

Kabinett beschließt neues Katastrophenschutzkonzept

Die Landesregierung hat am 10.11.2015 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Katastrophenschutzes in den nächsten 10-15 Jahren beschlossen, das gleichzeitig auch Grundlage für den Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes ist. Dieses befindet sich derzeit in der verbundenen Ressort- und Verbandsanhörung.

"Der umfassende Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und großen Schadenslagen ist ein ganz wesentlicher Teil unseres komplexen Sicherheitssystems. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich neuen Herausforderungen stellen, die veränderten Risiken betrachten und Strategien zu Krisenbewältigung finden. In dem Konzept sind Problempunkte und Handlungsfelder für die kommenden Jahre aufgezeigt, deren Umsetzung den Katastrophenschutz auf Landes- und Kommunalebene auch für die Zukunft leistungsstark machen soll", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Man wird Katastrophen nie völlig verhindern können, aber man kann deren Folgen abmildern. Je umfassender wir Entwicklungen voraussehen, desto besser können wir uns auf einen Krisenfall vorbereiten und ihn bewältigen und desto schneller können wir zum Normalzustand zurückkehren."

Die neuen Herausforderungen des Katastrophenschutzes liegen neben einer asymmetrischen Bedrohung mit kaum kalkulierbarem Gewaltpotential z.B. durch Terroranschläge insbesondere in großen Naturkatastrophen und der gestiegenen Verletzlichkeit der Kritischen Infrastrukturen. Gerade bei letzterem ist nicht nur der Staat gefordert, hier liegt auch eine deutliche Verantwortung bei der Wirtschaft. Fallen Kritische Infrastrukturen (z.B. Energie- und Wasserversorgung, chemische Anlagen, elektronische Kommunikationssysteme oder das Finanzsystem) aus oder werden gestört, kann das nicht nur weitreichende Folgen für den Einzelnen haben, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Mit Blick auf die umfassenden Anforderungen an ein nachhaltiges Risiko- und Katastrophenmanagements und die Umsetzung des Konzeptes des Bundes zur ergänzenden Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bevölkerungsschutz gilt es unter anderem

  • den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern personell, organisatorisch und technisch zukunftsfähig auf die neuen kommunalen Strukturen auszurichten; 
  • einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der verbindliche Verhaltensregeln enthält und den vorwiegend ehrenamtlich Wirkenden ausreichend Handlungssicherheit gibt; 
  • die bisherigen Sicherheitsphilosophien und die dazu entwickelten Sicherheitsarchitekturen auf Aktualität zu überprüfen und zu analysieren, auf welche Gefahren sich Gesellschaft und Staat einrichten müssen; 

Dabei sind insbesondere folgende Themenschwerpunkte zu berücksichtigen:

  • Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung,
  • Schutz Kritischer Infrastrukturen,
  • Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe,
  • Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich,
  • Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung,
  • Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.  ​

 

  • Schutzziele zu definieren und zu überprüfen, welches  Schutzniveau finanziell leistbar ist;
  • die bestehenden Formen der Risiko- und Krisenkommunikation zu  analysieren. 

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Einer der wichtigsten und stabilsten Tragpfeiler in der Architektur des Bevölkerungsschutzes ist dabei die ehrenamtliche Tätigkeit. So sind zurzeit circa 2.350 freiwillige beziehungsweise ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Katastrophenschutzeinheiten aktiv tätig. "Was diese Menschen leisten, wird uns gerade wieder in der Flüchtlingshilfe konkret vor Augen geführt", so Minister Caffier. "Wir wollen und müssen das Ehrenamt im Katastrophenschutz weiter fördern, stärken und würdigen."

Den vollständigen Text des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Internet unter www.mv-regierung.de/im 

Einsatz Katastrophenschützer beim Elbehochwasser 2013



Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Themengruppe: Katastrophenschutz

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