Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst durch die HFUK Nord möglich

Feuerwehr-Forum


News


Einsätze


Feuerwehr-Markt


Fahrzeug-Markt


BOS-Firmendatenbank


News aus der Industrie


TV-Tipps


Jobbörse


p

Datenschutzerklärung Impressum


Warnmeldungen
Entwarnung: Rauchgase in [Ortsangabe] - Stadt Rheinberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in [Ortsangabe] - Stadt Rheinberg " vom 28.03.2024 19:22:33 gesendet durch LS Wesel, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Rheinberg
In/Im Kreis Wesel, Stadt Wesel im Bereich Ortsteil Rheinbergkommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-001
28.03.2024 20:17

Kampfmittelfund in Oberhausen - Holten
Die Feuerwehr Oberhausen informiert.
Im Stadtgebiet von Oberhausen - Holten wurde eine Fünf-Zentner-Bombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Fundort: Johann-Tombers-Straße, 46147 Oberhausen
Der Blindgänger muss heute vor Ort entschärft werden. Die Entschärfung der Bombe ist für 21:00 Uhr geplant.
Anwohnerinnen und Anwohner im Radius von 300 m um den Fundort müssen ihre Häuser bzw. ihre Wohnung bis spätestens 20:00 Uhr verlassen. Bettlägerige, kranke und gebrechliche Personen, die ihre Wohnungen nicht selbstständig verlassen können, haben die Möglichkeit, einen Fahrdienst unter der Rufnummer 19222 anzufordern. Für Personen, die nicht anderweitig unterkommen können, steht die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen als Aufenthaltsort zur Verfügung. Vom Holtener Markplatz wird ein Shuttlebus angeboten.
Die betroffenen Haushalte befinden sich in Oberhausen auf Teilen folgender Straßen:
Johann-Tombers-Straße 1 - 28
Vennstraße 1 - 14
Am Stadtgraben 1 - 16
Elsenbruch 1 - 7
Wasserstraße 21, 24 - 30
Kastellstraße 20 - 42, 13 - 47, 3, 4
Burgstraße 10 - 40
Mattlerstraße 1 - 7
Dinslakener Straße 115 - 125, 100 - 136
Rohrweihenweg 6a, 13
Schulstraße 3, 4
Wenn die Gefahr beseitigt wurde, werden Sie informiert.
Für weitere Informationen ist eine Bürgerhotline unter der Rufnummer 0208-825-2054 geschaltet.
Bürgertelefon: 0208 825 2054
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Informieren Sie ihre Nachbarn wenn Sie sich in dem betroffene
28.03.2024 19:06

Vorsorgliche Information im Landkreis Wittenberg - Stadt Wittenberg (inkl. Ortsteile)
Im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sind aufgrund einer Havarie am Fernwassersystem seitens des Vorlieferanten notwendige Reparaturmaßnahmen erforderlich geworden, die nach dessen aktuellen Angaben länger als ursprünglich geplant andauern. Ab Donnerstag 14 Uhr bis auf Widerruf, aber bis mindestens Ostermontag 12 Uhr, wird unverzüglich ein Abkochgebot für die Nutzung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet ausgesprochen. Bitte sparen Sie in dieser Zeit auch maximal den Einsatz von Trinkwasser. Das Einsparen von Trinkwasser ist unbedingt erforderlich.
Eine Verunreinigung des Trinkwassers kann ab sofort nicht ausgeschlossen werden.
Als Notmaßnahmen wurde die Freiwillige Feuerwehr aus dem benachbarten Brandenburg alarmiert, die eine Not-Wasserleitung mit 150mm Durchmesser verlegt. Diese soll ab 15 Uhr einsatzbereit sein.
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser wurden separat über die jetzt notwendigen Maßnahmen informiert.
Zur Einsparung wurden bis jetzt bereits Industrieunternehmen heruntergefahren. Zur Notversorgung der Bevölkerung sind Trinkwassertanker im Einsatz, die mit einem Puffer von 13 Kubikmetern Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg stellt weiterhin den flächendeckenden Brandschutz im Landkreis sicher.
Mit einer Entwarnung für das Einsparen von Trinkwasser und das Abkochen von Trinkwasser ist nicht in den nächsten Stunden zu rechnen. Weitere Informationen zur Lage auf der Webseite www.landkreis-wittenberg.de .
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Informie
28.03.2024 14:34

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


p

Datenschutzerklärung

Impressum

banner

Jetzt neu in Mecklenburg-Vorpommern:

Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst durch die HFUK Nord möglich

Nachdem  die Gemeinden in Schleswig-Holstein bereits im Laufe des Jahres 2015 dem Fonds für „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" beitreten konnten, besteht mit Inkrafttreten des neuen Brandschutzgesetzes zum Jahresende  2015 nun auch für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Entschädigung der „nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden“ für die Mitglieder ihrer Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. Da das Gesetz noch 2015 in Kraft getreten ist, können auch in Mecklenburg-Vorpommern die Fälle, bei denen ein Arbeitsunfall im Betrieb der Feuerwehr abgelehnt werden musste, entschädigt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Gemeinde ihren Beitritt zu diesem Fonds für 2015 erklärt.

Wenn dann auch noch für die Freie und Hansestadt Hamburg der rückwirkende Startschuss erteilt wird, ist die Chancengleichheit für alle Feuerwehrangehörigen in unserem Geschäftsgebiet wieder hergestellt. Denn Eines ist klar – für einen so geringen Beitrag, ist die Solidargemeinschaft aller Mitgliedsgemeinden erforderlich.

Entschädigung nicht-unfallbedingte Gesundheitsschädenzoom

Was sind „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden“?

Um einen Unfall im Betrieb der Feuerwehr anzuerkennen, sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Diese Kausalitätsanforderungen sind in § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) genau definiert. Tritt ein Gesundheitsschaden nur anlässlich des Feuerwehrdienstes ein und wurde nicht durch den Feuerwehrdienst verursacht, darf dieser Gesundheitsschaden durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, in diesem Fall durch die HFUK Nord, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden. Die Ablehnung eines Unfalles im Betrieb der Feuerwehr führt in den meisten Fällen zu Unverständnis bei den versicherten Feuerwehrangehörigen, oftmals auch bei den Kostenträgern, den Kommunen. Auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister möchten für ihre Feuerwehr-Angehörigen gerne einen „Vollkaskoschutz“, den die HFUK Nord aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bisher nicht zu 100 % erfüllen konnte. In ca. drei Prozent der gemeldeten Fälle musste dieser Schutz versagt werden. Obwohl der (Gesundheits)-Schaden im Feuerwehrdienst eingetreten ist, war er doch kein entschädigungspflichtiger Arbeitsunfall. Das ist für Betroffene nur schwer zu verstehen. Hier wurde eine Gesetzeslücke vermutet.

Abhilfe durch Unterstützungsfond

Eine Gesetzeslücke gab es und gibt es nicht, denn alle Unfälle, die den Anforderungen des § 8 SGB VII entsprechen, wurden und werden auch nach den Bestimmungen des Sozialge-setzbuches VII und nach den Mehrleistungsbestimmungen unserer Kasse entschädigt. Während die HFUK Nord bereits auf der Suche nach Lösungsmöglichkeiten für die nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden war, wurde diese vermeintliche Gesetzeslücke auch bundesweit zunehmend zu einem Problem. Unter Federführung des Deutschen Feuerwehrverbandes setzten sich alle Beteiligten an einen Tisch und erarbeiteten einen Lösungsvorschlag. Politischen Lippenbekenntnissen sollten nun Taten folgen, indem der Einsatz der Feuerwehrangehörigen, oftmals mit Leib und Leben, eine bessere Anerkennung finden soll.

Durch die Einrichtung von Unterstützungsfonds können fortan auch nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden entschädigt werden. Die Umsetzung zur Errichtung des Unterstüt-zungsfonds soll jedoch Sache der Länder bleiben. In Schleswig-Holstein wurde mit dem seit 1. Januar 2015 gültigen Brandschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden die HFUK Nord mit der Entschädigung der Gesundheitsschäden beauftragen können. Die HFUK Nord bildete dafür einen Fonds „nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst“, der gesondert verwaltet wird.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde mit dem seit 31. Dezember 2015 gültigen Brandschutzgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass die Gemeinden die HFUK Nord mit der Entschädigung der Gesundheitsschäden beauftragen können. Es besteht die Möglichkeit, Fälle, die ab dem 01.01.2015 aufgetreten sind, zu entschädigen.

Alle wichtigen Detail-Informationen zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst und die Möglichkeit für die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die HFUK Nord mit der Entschädigung zu beauftragen, finden Sie hier auf unseren Internet-Seiten:

Nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden



HFUK NORD - Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Themengruppe: Unfallverhütung

weitere News:

Verkehrsunfall mit Drehleiter

Umfangreiche Ermittlungen führen zu weiteren Festnahmen

Einsatz dauert zu lange - Feuerwehrmann beleidigt

Kleinlaster unter Vordach festgefahren

Industriebrand

Informationssicherheit bei Feuerwehren und in Leitstellen schützen

Brand eines Smartphone-Akku - glücklicher Zufall verhindert Wohnungsbrand

Notfallsanitäter wird angegriffen und schwer verletzt

Einbruch bei Freiwilliger Feuerwehr Münchsteinach

Feuerwehrboot kentert bei Rettungseinsatz auf der Elbe

Mehrzweckboot der Feuerwehr bei Wasserrettungseinsatz auf dem Rhein gekentert

Emotionale Momente auf der Feuerwache 3 (Theresienhöhe)

Feuerwehruniform entwendet, um Karneval feiern zu können

Doppelhaus bei Brand vollständig zerstört - rund 400.000 Euro Schaden

Landwirtschaftliches Gebäude von Vollbrand

Feuerwehrmann in Einsatz attackiert

Feuer in leerstehender Skaterhalle

Feuerwehr verlässt den Kurznachrichtendienst „X“ und wechselt zu „Threads“

Neue Studie gibt Marktüberblick über Software-Unterstützung in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr

Dramatischer Dachstuhlbrand mit einer schwerverletzten Person

Sachbeschädigung an Feuerwehrfahrzeug

Keine Erweiterung der Führerscheinklasse B auf 7,5 Tonner

Bus in Brand geraten

Feuerwehr Dortmund gründet Fachdienst-Zug ATF

Verkehrsunfall zwischen PKW und Einsatzleitwagen der Feuerwehr mit vier verletzten Personen

Einsatz durch Säure-Graffitis am Hauptbahnhof

Explosion in einem Wohngebäude

Feuer breitet sich im Mehrfamilienhaus über die Balkone auf 4 Etagen aus

Minderjährige Randalierer treten gegen Rettungswagen der Feuerwehr

„Feuer & Flamme“ in Heidelberg

Teamarbeit: Polizei und Feuerwehr nehmen mutmaßlichen Fahrzeugdieb fest

Anwohner retten vier Personen bei Wohnungsbrand

Zwei Feuerwehrmänner durch Laserpointer verletzt

Fachempfehlung Objektverteidigung

Gelddiebstahl (Spende) von Weihnachtsbäumen

Brennende Fritteuse in Gaststätte

Feuerwehr zieht Zwischenbilanz nach den Übergriffen in der Silvesternacht

Deich nun videoüberwacht

Menschenmenge attackiert Einsatzkräfte der Feuerwehr

Einsätze von Feuerwehren am Jahreswechsel 2023/2024

Feuerwerkskörper verletzt Feuerwehrfrau und ein Polizeibeamter

Keine privaten Drohnenüberflüge am Hochwasserschutzsystem

Einbruch in Feuerwehrfahrzeuge

Feuerwehreinsätze an Weihnachten 2023

Unbekannte dringen in vier Feuerwehrgerätehäuser ein und entwenden fünf Kettensägen

Verkehrsunfall mit Sondersignal zwischen Polizeifahrzeug und Linienbus

Einbruchsversuch am Feuerwehrhaus Beutelsbach

Feuerwehr Stuttgart funkt ab sofort digital

Schnupperkurse der Feuerwehr im Stadtteil Leherheide

Noel Gabriel: Die erste Einsatzkraft mit Ursprung in der Kinderfeuerwehr

Ausstellungseröffnung „Das Dritte Reich und Wir“

Außergewöhnlicher Schaumeinsatz

Einbruch bei der Feuerwehr

Kellerbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus - Zeugen gesucht.

Rosenbauer übergibt 1.000. XS-Drehleiter an Berufsfeuerwehr Karlsruhe

Ausbau und Modernisierung des BOS-Digitalfunknetzes

Ganz schön viel weißer Rauch im Dom

Sachschaden bei Kollision zwischen Linienbus und Feuerwehrauto

Einweihung des Ehrenmales für verstorbene Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Jahnsdorf

Serie von sechs Einbrüchen in Feuerwehrgerätehäuser, eine DRK-Unterkunft sowie ein Vereinsheim

Brand in einem Autoverwertungsbetrieb

Weinheims Feuerwehrkommandant Bernd Meyer wechselt zum Kreis Bergstraße – Bedauern bei der Verwaltungsspitze

Großbrand einer Discounter-Filiale

Tatverdächtige zu Brandserie ermittelt

Großbrand: drei Reihenhäuser brennen

Tretbootschwäne auf Abwege

Vollbrand einer Wohnung im 3. OG

Verkehrsunfall bei Einsatzfahrt - schwer verletzter PKW-Fahrer - drei Einsatzkräfte leicht verletzt

LKW Brand und Verkehrsunfall mit Feuerwehrangehörigen auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus

Pkw prallt in Wohnhaus, Bewohner verletzt

Feuerwehr Hamburg warnt vor alternativen Heizmethoden

Feuer in einem Getränkemarkt

Sicherer Umgang mit Holzpellets mit der VDI 3464 Blatt 1

Whitepaper zur Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Ausgedehnter Brand in Ladengeschäft

Lkw-Brand im Baustellenbereich führt zu erheblichen Verkehrsstörungen

Brandschutzmängel am Altgebäude der Senefelder-Schule

Personenrettung aus der Kluterthöhle

„Die Unfallklinik“: Einblicke in die Notaufnahme

Brand im Eifelpark Gondorf

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

34 neue Azubis und ein neues Ausbildungsformat

Neue Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute in der letzten Phase

Scheiben an Feuerwache eingeschlagen

Feuer in Garagenanbau - Brand droht auf Wohnhaus überzugreifen

Frau nach Zusammenstoß zwischen Pkw und Feuerwehrfahrzeug verletzt

Grenzüberschreitende Hilfeleistung der Feuerwehr weiter gestärkt

nora Notruf-App wird technisch überarbeitet

Einbruch in Feuerwehrhaus - Diebstahl eines Akkuspreizers

Aufwendige Rettung vom Alten Peter

Autofahrer fährt Feuerwehrmann über den Fuß

Scheune brennt in voller Ausdehnung - Feuerwehr verhindert Übergreifen auf Haupthaus

Feuerwehr versucht eine Ente mit Stand Up Paddle zu retten

Schuppenbrand: Feuerwehrleute erhalten Eier zum Dank

Magirus bringt mit “M-Eye” eine eigene UAV auf den Markt

vfdb kritisiert geplante Etatkürzung bei der Sicherheitsforschung

Winziger Roboter schrumpft und dehnt sich

Für den Zusammenhalt der Gesellschaft können wir uns diese Kürzungen nicht leisten

U-Bahn-Brand in München