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Starke Rauchentwicklung infolge eines Brandes in einer Industrieanlage - Harlingerode, Vienenburg, Immenrode, Oker, Bad Harzburg
Aufgrund eines Brandes in einer Industrieanlage im Bereich Harlingerode, Vienenburg, Immenrode, Oker, Bad Harzburg kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Suchen Sie geschlossene Gebäude auf und halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
29.03.2024 06:47

Starke Rauchentwicklung - Willebadessen
Durch einen Großbrand einer Lagerhalle, kommt es zur Starken Rauchentwicklung.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-087 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
29.03.2024 04:19

Vorsorgliche Information im Landkreis Wittenberg - Stadt Wittenberg (inkl. Ortsteile)
Im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sind aufgrund einer Havarie am Fernwassersystem seitens des Vorlieferanten notwendige Reparaturmaßnahmen erforderlich geworden, die nach dessen aktuellen Angaben länger als ursprünglich geplant andauern. Ab Donnerstag 14 Uhr bis auf Widerruf, aber bis mindestens Ostermontag 12 Uhr, wird unverzüglich ein Abkochgebot für die Nutzung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet ausgesprochen. Bitte sparen Sie in dieser Zeit auch maximal den Einsatz von Trinkwasser. Das Einsparen von Trinkwasser ist unbedingt erforderlich.
Eine Verunreinigung des Trinkwassers kann ab sofort nicht ausgeschlossen werden.
Als Notmaßnahmen wurde die Freiwillige Feuerwehr aus dem benachbarten Brandenburg alarmiert, die eine Not-Wasserleitung mit 150mm Durchmesser verlegt. Diese soll ab 15 Uhr einsatzbereit sein.
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser wurden separat über die jetzt notwendigen Maßnahmen informiert.
Zur Einsparung wurden bis jetzt bereits Industrieunternehmen heruntergefahren. Zur Notversorgung der Bevölkerung sind Trinkwassertanker im Einsatz, die mit einem Puffer von 13 Kubikmetern Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg stellt weiterhin den flächendeckenden Brandschutz im Landkreis sicher.
Mit einer Entwarnung für das Einsparen von Trinkwasser und das Abkochen von Trinkwasser ist nicht in den nächsten Stunden zu rechnen. Weitere Informationen zur Lage auf der Webseite www.landkreis-wittenberg.de .
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Informie
28.03.2024 14:34

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Aktuell

Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

DFV-Vizepräsident Hachemer: „Schon im Verdachtsfall Alarm schlagen!“

Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang. „Häufig sind mangelnde Belüftung, fehlerhafte Verbrennung in Öfen oder Defekte an Gasthermen die Ursachen“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), vor dem Hintergrund der tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung bei sechs jungen Menschen in Arnstein (Bayern). „Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feuerwehr aufgrund ausgasender Kohlereste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlossenen Räumen“, berichtet der Experte. 

Kohlenmonoxid ist für den Menschen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feuerwehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Überschreiten einer Warnschwelle Alarm schlagen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung sollte man schnell reagieren“, appelliert Hachemer. 

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende Handlungshinweise:

  • Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnlichen Geräten auf ausreichende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!
  • Nehmen Sie beim Betrieb von Verbrennungsöfen oder gasbetriebenen Geräten plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende Gerät aus oder entfernen den Auslöser aus der Wohnung.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!

Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch Vorsorge können dazu beitragen, Unfälle zu verhindern: 

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
  • Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes unter www.feuerwehrversand.de.


Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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