Vernetzte Sicherheit mit KOKOS: Einbindung von freiwilligen Helfern im Katastrophenschutz

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Warnmeldungen
Entwarnung: Brand in Hettstedt, Gewerbegiet Ritteröder Straße - Hettstedt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand in Hettstedt, Gewerbegiet Ritteröder Straße - Hettstedt" vom 27.07.2024 02:55:17 gesendet durch LS Mansfeld-Südharz vS/E, Kreis (DEU, ST, Sangerhausen). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich des Stadtgebietes kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Brand.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Bitte schl
27.07.2024 13:56

Austritt von Reinigungstensiden in Fließgewässer - Nimritz und Umgebung
Aufgrund von technischen Störungen im Bereich der Ortslage Nimritz kam es zu einem Eintritt von Reinigungstensiden in die Gamse, welche zu einer Schaumbildung im Bereich der Fließgewässer Gamse, Orla und fortlaufend auch im Mündungsberech Orla/Saale in Orlamünde führen können.
Alle zuständigen Behörden sind bereits im Einsatz und kontrollieren die betroffenen Stellen in regelmäßigen Abständen.
Zentrale Leitstelle Gera
0365838939100
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, die Trinkwasserversorgung ist nicht betroffen. Tiere so
27.07.2024 13:53

Entwarnung: Sirenentest im Stadtgebiet - Oberursel
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest im Stadtgebiet - Oberursel" vom 27.07.2024 11:44:38 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Um 12 Uhr findet ein Sirenentest der Stadt Oberursel statt – es besteht keine Gefahr.
Rückmeldungen zur Hörbarkeit der Sirenen können unter:
www.oberursel.de/sirene gemacht werden.
Rückmeldungen zur Hörbarkeit der Sirenen bitte unter folgenden Link senden
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
27.07.2024 12:10

Entwarnung: Sirenentest im Stadtgebiet - Friedrichsdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest im Stadtgebiet - Friedrichsdorf" vom 27.07.2024 11:46:07 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Um 12 Uhr findet ein Sirenentest der Stadt Friedrichsdorf statt – es besteht keine Gefahr.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
27.07.2024 12:06

Entwarnung: Geruchsbelästigung in Wermelskirchen Stadtmitte - Wermelskirchen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Wermelskirchen Stadtmitte - Wermelskirchen" vom 27.07.2024 06:33:56 gesendet durch LS Rheinisch-Bergischer Kreis (DEU, NW, Bergisch Gladbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Wermelskirchen
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Kattwinklischer Fabrik zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr. Feuerwehr vor Ort.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schließen sie Fenster und Türen
27.07.2024 11:24

Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Stadtwerke Metzingen
07123 395 9160
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 20:43

Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaf fee- und Teekochen, Waschen von Ob
25.07.2024 18:53

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 11:24

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels
09571/18-8700
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 08:54

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach
Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch coliforme Keime festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres in den gesamten Gemeindegebieten Pähl
und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
18.07.2024 10:01

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpe gel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Forschungsprojekt KOKOS

Vernetzte Sicherheit mit KOKOS: Einbindung von freiwilligen Helfern im Katastrophenschutz

Ob Jahrhundertflut, Orkan oder Flüchtlingswelle: Für den Katastrophenschutz in Deutschland kommt es immer wieder unvermutet zu komplexen Einsatzlagen. Dabei zeigte sich in der Vergangenheit nicht nur, wie anfällig unsere Gesellschaft ist - stets gab es auch eine große spontane, projektbezogene Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, die immense Kräfte freisetzte. Doch wie lassen sich die Helferinnen und Helfer sinnvoll koordinieren und als aktive Partner in den Katastrophenschutz einbinden? Dieser Fragestellung widmet sich das Forschungsprojekt KOKOS. 

KOKOS steht für die "Unterstützung der Kooperation mit freiwilligen Helfern in komplexen Einsatzlagen". Seit 2015 untersuchen das Fachgebiet für Computergestützte Gruppenarbeit und Soziale Medien der Universität Siegen (CSCW, Konsortialführung), das Institut für Medienforschung der Universität Siegen, das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart sowie die Vomatec Innovations GmbH, wie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie etwa den Feuerwehren und Hilfsorganisationen, und der Zivilgesellschaft verbessert werden kann und was die Fähigkeit zur Selbsthilfe bei Bürger*innen und Unternehmen fördert. Dafür erarbeitet das Projekt, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 1,8 Millionen Euro fördert, spezielle Methoden, Konzepte und IT-Werkzeuge. Die Branddirektion Frankfurt am Main ist als assoziierter Partner eng in KOKOS eingebunden. 

Das IAT der Universität Stuttgart hat in diesem Kontext ein organisatorisches Konzept zur Einbindung von Helfer*innen in den Katastrophenschutz entwickelt. Im Interview stellen Veronika Zettl vom IAT-Projektteam und Markus Röck, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Führungsunterstützung bei der Branddirektion Frankfurt, die Ergebnisse vor. 

Maximale Wirkung mit wenig Aufwand Ein Interview mit den Beteiligten zeigt, wie die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Behörden funktioniert 

Frau Zettl, im Forschungsprojekt KOKOS wurde das Konzept der Mittlerorganisation erarbeitet. Was genau ist diese Mittlerorganisation?

Der Begriff beschreibt einen Verbund von Menschen, die gewillt sind, sich bei einer komplexen Einsatzlage zu engagieren.

Es gibt drei Arten von Mittlerorganisationen:

  1. Spontan entstehende Gruppen wie etwa 2015 bei der massiven Flüchtlingsankunft am Frankfurter Hauptbahnhof. Private Einzelpersonen können hier quasi-professionelle Strukturen wie die Initiative Second planet e.V. entwickeln und etwa mit der Feuerwehr zusammenarbeiten.
  2. Bestehende Vereine, also eine im anderen Kontext bereits vorhandene Struktur, deren Ressourcen die BOS nutzen können - etwa die Tafel e.V. bei der Essensausgabe.
  3. Organisationen, die speziell dafür gegründet wurden, um bei Schadenslagen zu helfen, beispielsweise das Team Bayern. 

Wie kamen Sie zu diesem Konzept - und was wollen Sie damit erreichen?

Das Konzept der Mittlerorganisation entstand aus Beobachtungen in der Praxis. Ob Hochwasser oder Flüchtlingswelle: Die spontane Hilfsbereitschaft ist da. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit diesen Menschen besser und effizient zu gestalten, ohne zusätzlich die BOS - also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - zu strapazieren. Deren Zeit, Kraft und Know-how sind an anderer Stelle gefordert. Also können sie nun die Koordination und Steuerung von Freiwilligen an eine Mittlerorganisation auslagern, die als Schnittstelle zu den BOS fungiert. 

Herr Röck, was bedeutet das für die BOS wie die Feuerwehr Frankfurt am Main? Welche Vorteile ergeben sich durch die Zusammenarbeit mit einer Mittlerorganisation?

Der Katastrophenschutz wird in der heutigen Zeit als Thema für die gesamte Gesellschaft immer wichtiger. Ab einer gewissen Größenordnung geht es bei einer Einsatzlage um die Manpower: So kann ich beispielsweise Sandsäcke von Spezialkräften schleppen lassen - oder die Aufgabe mit Hilfe von Mittlerorganisationen an Zivilisten abgeben. Ein anderes Beispiel kommt aus der Flüchtlingshilfe: Hier gibt es innerhalb der Bevölkerung ein Spezialwissen, was Fremdsprachen betrifft. Das können die BOS selbst gar nicht abbilden, es ist für uns aber sehr hilfreich. Insofern gilt es, die Selbstkoordination der Hilfsbereiten mit Hilfe der Erkenntnisse von KOKOS zu forcieren. Ich bin davon überzeugt, dass das funktioniert: Im Ernstfall würden wir die Ergebnisse aus KOKOS sofort praktisch umsetzen. 

Frau Zettl, wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den BOS und einer Mittlerorganisation aus?

Wenn der Ernstfall eintritt, sucht sich die Katastrophenschutzbehörde eine geeignete Gruppe, die sie zur Mittlerorganisation machen kann. Diese benennt einen Ansprechpart-ner für die BOS und umgekehrt. Die Gruppe wird offiziell, aber formlos von den Behörden als Mittlerorganisation ernannt - damit wird sie zum Verwaltungshelfer und ist versiche-rungsrechtlich geschützt. Die Ansprechpartner der Mittlerorganisation werden dann in den Krisenstab oder die Lagebesprechungen mit einbezogen, damit der enge Informationsaustausch in beide Richtungen gut funktioniert und Aufgaben verteilt werden können. So entsteht schnell eine sehr enge institutionelle Verbindung und effiziente Zusammenarbeit. 

Welche Aufgaben übernimmt konkret die Mittlerorganisation? Und wie bindet sie die Helferinnen und Helfer ein?

Die zentrale Aufgabe der Mittlerorganisation als Ganzes ist es, das freiwillige Engagement zu bündeln und den Behörden strukturiert zuzuführen. Dazu erfasst die Mittlerorganisation die Kompetenzen und Kontaktdaten der Helferinnen und Helfer und hat die einzelnen Aufgaben im Blick. Als Aufgabe ist je nach Einsatzlage alles denkbar, was außerhalb des Gefahrenbereichs liegt. Bei der Vermittlung zwischen Helferinnen und Helfern einerseits und den Behörden andererseits spielt auch die Kommunikation eine wichtige Rolle. Das Motto "command and control" ist für die BOS sinnvoll, für die Zivilgesellschaft empfiehlt sich aber ein etwas anderer Umgangston. Die Mittlerorganisation erklärt den Helfern sachlich und auf Augenhöhe, was zu tun ist, und bildet so eine soziale und kulturelle Brücke zwischen den Behörden und den Helferinnen und Helfern. Bisher wurde das im Ernstfall oft vernachlässigt. 

Herr Röck, ist das in der Praxis gut umsetzbar?

Ja. Im Nachhinein zeigt sich, dass wir einiges von den KOKOS-Methoden und Konzepten schon 2015 bei der Flüchtlingsankunft am Frankfurter Hauptbahnhof realisiert haben - allerdings ohne genau zu wissen, dass wir das Konzept einer Mittlerorganisation verfolgen. Das Projekt liefert uns nun wichtige Werkzeuge, um die ablaufenden Prozesse klarer zu sehen und professionell zu unterstützen. So erreichen wir eine maximale Wirkung bei einem geringen Einsatz von Ressourcen, und das ist wirklich eine große Hilfe. 

Welche Rolle spielen dabei die sozialen Medien und Messenger-Dienste?

Sie stellen eine ganz neue Qualität in der Kommunikation dar: So lässt sich beispielsweise eine Gruppe über WhatsApp oder auch Facebook schnell und transparent koordinieren. Das gibt dem Einsatz nochmals eine ganz andere Dynamik. Gerade heutzutage ist es elementar wichtig, auch diese Werkzeuge zu kennen und für unsere Zwecke zu nutzen. 

Frau Zettl, wer haftet, wenn eine Helferin oder ein Helfer einen Schaden verursacht? Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Wird eine Mittlerorganisation formlos als solche durch die Behörden benannt, wird sie mit ihren Helferinnen und Helfern zum Verwaltungshelfer. Fügt sich jemand von ihnen selbst Schaden zu, ist sie oder er entweder über die jeweilige BOS versichert, oder es greift die gesetzliche Unfallversicherung für Nothelfer. Diese deckt nicht nur Körperschäden ab, sondern auch Sachschäden und -verluste. Bei fahrlässig verursachten fremden Schäden gilt die Amtshaftung. Der rechtliche Schutz besteht demnach auch ohne eine schriftliche Vereinbarung zwischen BOS und Mittlerorganisation. Auch die schriftliche Registrierung von Helferinnen und Helfern ist dafür zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. 

Herr Röck, gibt es aktuelle Beispiele dafür, wann eine Zusammenarbeit nach KOKOS sinnvoll ist?

Nehmen wir das Beispiel der Evakuierung von 65.000 Menschen in Frankfurt während der Bombenentschärfung im Spätsommer 2017. Was wäre passiert, wenn wir die Menschen wesentlich länger hätten betreuen müssen? Auf solche Fälle können wir künftig gezielter hinarbeiten - auch indem wir im Vorfeld dafür geeignete Mittlerorganisationen suchen und benennen. Ansonsten greift das Projekt in Lagen, die wir heute gar nicht vorhersehen können. Das Konzept der Mittlerorganisation gibt uns aber eine systemische Antwort auf die Einbindung und Steuerung von mehr zivilen Ressourcen in Großlagen. Das Konzept ist ein Baustein, dem die wissenschaftliche Untersuchung der Einbindung von Helferinnen und Helfern zugrunde liegt. Das bedeutet aber nicht, dass es dazu keine offenen Fragen mehr gibt. Die Forschung muss hier weitergehen. 

Frau Zettl, Sie haben Handlungsleitfäden veröffentlicht, die den Weg zu einer gelingenden Zusammenarbeit beschreiben. An wen richten sich diese Unterlagen?

Es gibt zwei Versionen: eine für die BOS und eine für die Mittlerorganisationen oder die, die es werden wollen - also Vereine und Verbände, Initiativen oder Interessierte. Die Leit-fäden geben organisatorische und rechtliche Hinweise. Sie erläutern, was es bei einer Zusammenarbeit zu beachten gilt und wie sie idealerweise gestaltet wird. Damit sind sie vor allem präventiv gedacht, sie helfen aber auch in einer konkreten Situation: Dafür gibt es Checklisten, die das Wichtigste auf einen Blick zusammenfassen. So liefert unser Forschungsprojekt konkret nutzbare Ergebnisse, die in der Praxis sehr hilfreich sind. 

Mehr Infos zum Projekt KOKOS online unter http://kokos.wineme.fb5.uni-siegen.de/



Das Interview führte die Journalistin Nicole Unruh im Auftrag der Branddirektion Frankfurt

Themengruppe: Katastrophenschutz

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