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Warnmeldungen
1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
04.09.2026 13:05

Waldbrand-Einsatzübung "Dehmse-Marhorst" vom 04.09.26 - 06.09.26 12.00 Uhr - 27239 Twistringen, Im Waldgebiet Dehmse Bereich Altenmarhorst/Köbbinghausen
Es gibt während des gesamten Übnungszeitraumes ein Betretungsverbot und eine Drohnenflugverbotszone in dem Einsatzgebiet im Bereich des Waldes, da es dort zu realistischen Übungsdarstellungen und Wasserabwürfen durch Hubschrauber kommt!!!
Presse- und Besucherzentrum vor Ort: Durch die Absperrung Ecke Wildeshäuser Straße, Ecke Wildeshäuser Weg, zwischen Twistringen und Altenmarhorst, der Ausschilderung folgen und keine anderen Wege benutzen.
Landkreis Diepholz Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz
04.09.2026 12:00

Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel-Dietrichsdorf
Am Sonntag, 06.09.2026 ab 14.00 Uhr wird in Kiel-Dietrichsdorf ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder am Samstag, 05.09.2026 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Sonntag, 06.09.2026, von 08.00 Uhr bis Evakuierungsende über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
0431 5905-555
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
03.09.2026 18:13

Abkochgebot Trinkwasser - Gemeinde Höchstädt
Abkochgebot der Gemeinde Höchstädt mit dem Ortsteil Hofmühle
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Integrierte Leitstelle Hochfranken Alsenberg 4 95032 Hof
03.09.2026 12:59

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
28.08.2026 12:56

Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung für Neugeborene und immungeschwächte Pers - Gemeinde Weilerswist
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
26.08.2026 18:56

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
06683/9601-10
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
24.08.2026 18:52

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Feuerwehr München

Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

"Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass selbstverständlich auch in Brand geratene Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können", sagt Peter Bachmeier, leitender Branddirektor bei der Feuerwehr München. Bachmeier ist der Leiter der Abteilung Einsatzvorbeugung der Branddirektion München und überdies Vorsitzender des Fachausschusses "Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz" der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF).

Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele - unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart - berücksichtigt und eingearbeitet.

Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrands in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht.

Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garagen für Elektrofahrzeuge.

Die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen bringt in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie - VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.

Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen sowie Entsorger zu bewerkstelligen.

Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsgefahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, sollten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Zum Beispiel wird dies im Bundesland Bayern in der sogenannten Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.

Weitergehende Informationen zu diesem Thema:

"Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01)" des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, abrufbar hier: https://www.agbf.de/downloads-fachausschuss-vorbeugender-brand-und-gefahrenschutz/category/28-fa-vbg-oeffentlich-empfehlungen

"Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden" des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abrufbar hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/feuerwehren-und-hilfeleistungsorganisationen/3907/fbfhb-024-hinweise-fuer-die-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-akkus-bei-fahrzeugbraenden



Feuerwehr München

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