Feuerwehrexperten warnen vor katastrophalen Bränden in der Vegetation!

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Warnmeldungen
Entwarnung: Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen" vom 16.07.2024 06:08:23 gesendet durch LS Suhl vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Moment kommt es zu einer Störung der Erreichbarkeit der Leitstelle Suhl.
Der Notruf ist nicht betroffen.
Nutzen Sie die Nummer 0151/12019878 Im Notfall 112!
16.07.2024 06:10

Brandgeruch / Rauchentwicklung - Angermünde
Im Bereich der Stadt Angermünde, Am Tanger kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem Brandereignis.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Bitte schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie
15.07.2024 10:14

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
08.07.2024 15:55

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
27.06.2024 13:49

Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
10.06.2024 16:44

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers - Landkreis Donau-Ries
Infolge der aktuellen Hochwasserlage bestehen Empfehlungen zum Abkochen des Trinkwassers. Die Liste der betroffenen Gemeinden kann auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de eingesehen werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 19:31

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpegel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Extremhitze, Trockenheit und Wind

Feuerwehrexperten warnen vor katastrophalen Bränden in der Vegetation!

Die Gefahr riesiger Vegetationsbrände in Deutschland und anderen europäischen Ländern wird immer größer. Nach Einschätzung von Feuerwehrexperten wird insbesondere die Kombination aus hohen Temperaturen, großen Trockenheit und starken Winden die Lage in den nächsten Tagen weiter verschärfen. Für die kommende Woche haben die Meteorologen für weite Teile Deutschlands Temperaturen von deutlich mehr als 30 Grad und Windgeschwindigkeiten in Böen bis zur Stärke 6 vorhergesagt.

„Es ist zu befürchten, dass die Situation noch gefährlicher werden könnte als im Katastrophenjahr 2018“, sagt Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender des Arbeitskreises Waldbrand im Deutschen Feuerwehrverband (DFV) und Vegetationsbrandexperte der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). „Damals verursachten Waldbrände und Dürre allein in Europa Schäden von 3,9 Milliarden Dollar.“ Als besonders dramatisch sieht Cimolino die Langfristvorhersage, wonach die kritische Wetterlage mit relativ hohen Temperaturen und viel zu großer Trockenheit noch bis in den August anhalten werde.

Nach Beobachtung der Feuerwehren ist trotz Niederschlags in einigen Regionen die Bodentrockenheit und Durchschnittstemperatur derzeit größer als üblicherweise zu Beginn des Sommers. „Diese Ausgangslage wird in weiten Teilen Europas und in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ausgedehnten Vegetationsbränden führen, die sich schnell entwickeln“, betont Cimolino.

Der Gefahrenschwerpunkt werde in Deutschland voraussichtlich in einem mehrere hundert Kilometer breiten Band von Südwesten nach Nordosten liegen. Hier gebe es vermutlich die höchsten Temperaturen und das bei zum Teil frischem Wind (Windstärke 5). Aber auch nicht so extrem von Hitze betroffene Bereiche seien gefährdet. Das gelte insbesondere für das Bergland wegen der Hanglagen, auf denen sich Feuer besonders schnell ausbreiten könne. Die Temperaturen würden auch nachts nur wenig fallen, während gleichzeitig nach der aktuellen Vorhersage ganztägig mit böigem Wind gerechnet werden müsse. 

Cimolino weist alle Partner im Einsatz darauf hin, dass die Brandbekämpfung schnell, massiv und gleichzeitig nachhaltig durchgeführt werden müsse: „Jedes Glutnest wird bei dieser Wetterlage spätestens mit auffrischendem Wind sofort wieder für den nächsten Brand sorgen. Insbesondere die Nachlöscharbeiten müssen daher sorgfältig und möglichst mit Wärmebildkontrolle auch aus der Luft durchgeführt werden.“

DFV-Präsident Karl-Heinz Banse und vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner haben in einem gemeinsamen Appell dazu aufgerufen, die Warnungen und Empfehlungen der Feuerwehrexperten ernst zu nehmen:

  1. Rauchen, offenes Feuer, Grillen etc. ist vom 1. März bis 31. Oktober in den Wäldern in ganz Deutschland (in einigen Ländern ganzjährig!) verboten, sondern auch in allen anderen Vegetationsbereichen zu unterlassen, insbesondere dann, wenn es dort trocken ist. Bitte nutzen Sie dafür befestigte Plätze mit ausreichend großen nicht brennbaren Bodenflächen. 
  2. Jeder Verdacht auf ein Feuer sollte sofort über die Notrufnummer 112 gemeldet werden. Je früher ein Brand entdeckt wird, umso schneller kann er noch mit dann guter Aussicht auf Erfolg bekämpft werden.
  3. Geben Sie den Ort des Feuers möglichst genau an. Dazu kann man bekannte Objekte, Wegkreuzungen, oder auch die Rettungspunkte der Rettungskette Forst benutzen. Soweit Sie über ein Mobiltelefon mit einer Standortfunktion verfügen, können Sie auch diese benutzen, um ihren Standort zu übermitteln. Beachten Sie dabei, das ist allerdings unter Umständen nicht die konkrete Lage des z.B. am gegenüberliegenden Berghang gesehenen Feuers!
  4. Die Feuerwehren sollten sich z.B. so vorbereiten:
    a.Kontrolle der Zusatzbeladung Vegetationsbrandbekämpfung.
    b.Geeignete leichte Persönliche Schutzausrüstung bereitlegen und auch bei anderen Einsätzen mitführen.
    c.Kontakte zu den Land- und Forstwirten mit den notwendigen Spezialmaschinen zur Einsatzunterstützung sowie deren konkrete Verfügbarkeit überprüfen.
    d.Unterstützung für den Wassertransport prüfen und aktualisieren (Landwirtschaft, Bauhöfe, Firmen etc.).
    e.Einheiten aus der Vorplanung für überregionale Einsätze sollten ihre Zusammenstellung aktualisieren. (Ferienzeit und eigene Gefahrenlage beachten!)
    f.Einsatztaktik nochmals besprechen, dabei insbesondere auf die Gefahrenlage von schnell laufenden, da windgetriebenen Feuern eingehen!
    g.Überregionale Einheiten – insbesondere auch solche für den Luftfahrzeugeinsatz, die im Rahmen der Amtshilfe angefordert werden sollen, frühzeitig über die vorgesehenen Stellen kontaktieren und um Bereitstellung der entsprechenden Einsatzmittel ersuchen.
    h.Beachten Sie in der Einsatzvorbereitung und im Einsatz die regionale Wetterlage und deren Entwicklung. 
  5. Land- und Forstwirte solltena.
    a.Löschmöglichkeiten am Fahrzeug mitführen (z.B. Feuerlöscher).-
    b.die Maschinen und deren Motoren vor und nach der Arbeit überprüfen, um z.B. verschmutzte Filter, defekte Hydraulikschläuche etc. zu wechseln.
    c.während der Arbeit ihre Geräte und Maschinen beobachten und bei Problemen (steigenden Temperaturen, Warnungen etc.) die Arbeit unterbrechen, den trockenen Bereich verlassen und auf einem Weg oder einer unbewachsenen Stelle die Maschine kontrollieren.
    d.bei Verdacht auf ein Feuer ebenfalls sofort die Feuerwehr alarmieren.
    e.größere bzw. abgelegenere Arbeitsbereiche sollten z.B. bei der Feldarbeit mit einem Traktor mit Grubber bzw. im Wald bzw. Buschbereich mit einem Wasserfass begleitet werden. So können bei einem Feldbrand die nicht betroffenen Bereiche mit einem Schutzstreifen gesichert und das Feuer so von der umgehend alarmierten Feuerwehr einfacher und schneller bekämpft werden.
  6. Einheiten zur Luftfahrzeugunterstützung der Behörden für Sicherheit und Ordnung (BOS) sollten ihre Verfügbarkeit prüfen, einen möglichst hohen Klarstand bei den Fluggeräten und Besatzungen vom kommenden Wochenende an bereitstellen und sich darauf einstellen, parallele Anforderungen zu mehreren Einsatzorten abdecken zu müssen. 
  7. Unterstützende Behörden oder Firmen sollten ihren Fuhrpark vorbereiten. D.h. Wasserfässer füllen, ggf. notwendige Übergangsstücke bereitlegen

Der AK Waldbrand hat über den DFV dazu folgende Fachempfehlungen zur Einsatzunterstützung herausgegeben:
https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-vegetationsbrand-aktualisiert/
https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2022/03/DFV-FE_Luftfahrzeuge_2022.pdf



vfdb

Themengruppen: Einsatz, Verbände

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