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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung durch einen Brand - Stadt Monheim am Rhein
Warnung für die Bürger der Stadt Monheim am Rhein
Durch einen Brand kommt es im Bereich Monheim Mitte zu Geruchsbelästigung durch ein Brandereignis.
Integrierte Leitstelle Kreis Mettmann Laubacher Straße 14 40822 Mettmann
16.09.2025 00:54

Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
EVI Hildesheim
+49 (0) 5121 508-301
Stadt Hildesheim An der Feuerwache 4-7 31135 Hildesheim
14.09.2025 13:39

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

Warnung Großbrand - Stadtteile Gartenstadt, Mundenheim sowie in Süd das "Herder-Viertel"
Durch einen Großbrand im Stadtteil Rheingönheim in den Morgenstunden des 13.09.2025 kam es zu Rußniederschlägen im Stadtgebiet. Durch die Feuerwehr wurden Wischproben genommen. Die Analyseergebnisse liegen in der kommenden Woche vor.
Gefahreninformationstelefon der Stadt Ludwigshafen am Rhein.
Zeitnah können weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen am Rhein unter http://www.ludwigshafen.de eingesehen werden.

0621 5708 6000
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Berufsfeuerwehr Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen
13.09.2025 16:26

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich d er Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Zivilschutz

Delegierte fordern sichere Finanzen

Resolution der 61. Delegiertenversammlung des DFV zum Katastrophenschutz

Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat am 27. September 2014 in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) eine Resolution zum Katastrophenschutz beschlossen: „Wir wollen ein weiteres Signal nach Berlin senden, damit der Bund die ergänzende Ausstattung im Zivilschutz vereinbarungsgemäß und konzeptkonform modernisiert“, erklärte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes appellierte an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, den zugesagten Finanzierungsanteil des Bundes von 57 Millionen Euro dauerhaft wieder im Haushalt zu verankern und einmalig 18 Millionen Euro zusätzlich im Bundeshaushalt 2015 zur Verfügung zu stellen, damit kurzfristig weitere 69 Löschgruppenfahrzeuge LF KatS beauftragt werden können, für die Bestelloptionen bestehen.

„Die Kommunen als Träger der örtlichen Gefahrenabwehr, die Kreise und Länder, die zuständig sind für den Katastrophenschutz, und der Bund als Garant für den Zivilschutz sind in der Pflicht, für eine zeitgemäße und ausreichend dimensionierte Ausstattung zu sorgen“, erklärte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Fast jedes zweite der im Zivilschutz vorgesehenen Löschfahrzeuge, nämlich 440 von 955, wurde vor 24 Jahren oder noch früher in Dienst gestellt. Damit sind diese Fahrzeuge älter als die meisten Feuerwehrmänner und -frauen, die nach dem Grundlehrgang zur Führerscheinausbildung geschickt werden.

„Der Zivilschutz erfordert auch künftig einen leistungsfähigen Fachdienst Brandschutz zum Schutz kritischer Infrastrukturen und angesichts asymetrischer Bedrohungen. Außerdem ist die Kernkomponente ABC zwingend auf die Unterstützungskomponente Brandschutz angewiesen“, heißt es in der Resolution. Überörtliche Einsätze und grenzüberschreitende Einsätze sind nur mit einheitlichen, nicht-kommunalen Fahrzeugen leistbar.

„Die Feuerwehren als Rückgrat des Bevölkerungsschutzes können ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind“, bekräftigte Bernhard Nebe, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, unterstützte den Appell der deutschen Feuerwehren: „Wir fordern den Bund auf, seinen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Dahinter stehen alle 295 Landrätinnen und Landräte in Deutschland!“

„Keine andere Organisation – und auch kein Aufruf an Laienhelfer – bringt so schnell so viele gut ausgebildete, organisierte, ausgerüstete, einheitlich geführte und motivierte Helferinnen und Helfer auf die Beine wie die Feuerwehren“, erklärten die DFV-Delegierten.

Die Resolution steht HIER zum Download zur Verfügung.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Katastrophenschutz

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