Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

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Warnmeldungen
Trinkwasserverunreinigung - Berglangenbach Fohren-Linden Heimbach Mettweiler
Aufrechterhaltung für das Abkochgebot von Trinkwasser in den o.g Ortsgemeinden
Herr Donie Leiter VG- Werke
01715583848
Abkochen von Trinkwasser
24.11.2024 20:25

Entwarnung: Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg" vom 15.11.2024 18:31:33 gesendet durch LS Bad Kreuznach, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung der Trinkwasserverunreinigung für Teile der VG Baumholder bis auf Berglangenbach, Fohren_ Linden und Mettweiler
01715583848
BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
24.11.2024 19:48

Verkeimtes Trinkwasser - 55758 Niederwörresbach
Warnung vor verkeimtem Trinkwasser. Trinkwasser abkochen. Abkochgebot gilt bis auf Widerruf.
Trinkwasser abkochen
24.11.2024 16:15

Abkochgebot für Trinkwasser im Landkreis Main-Spessart in Lohr-Steinbach - 97816 Lohr-Steinbach
Im Ortsnetz Lohr-Steinbach wurden Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein
Abkochgebot an.
Das Abkochgebot ist gültig bis mindestens zum Vorliegen der mikrobiologischen Trinkwasserergebnisse.
Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
? Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. ? Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und
22.11.2024 12:28

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
[Aktualisierung 12:00 Uhr - ENTWARNUNG -]
Die Weltkriegsbombe wurde kontrolliert erfolgreich gesprengt.
Die Absperrungen sind aufgehoben.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 12:07

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Meppen
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Esterfeld kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
20.11.2024 11:08

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 08:45

Weltkriegsbombe wird kontrolliert gesprengt - Kreisstadt Homburg, betroffene Straßen:
In der Gasstraße in Homburg wird am heutigen Sonntag, 17 November, innerhalb der nächsten Stunde eine Splitterbombe kontrolliert gesprengt. Die Detonation wird im nahen Umfeld hörbar sein. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, der Bereich ist weiträumig abgesperrt.
Ein Bürgertelefon ist am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr sowie am Sonntag ab 7 Uhr unter Tel.: 06841/924-1150 zu erreichen.
06841/924-1150
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-002 shortCode:BBK-ISC-004
17.11.2024 12:41

Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
08.11.2024 17:14

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SW UN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Brandschutztipps

Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

Was gibt es beim Thema Brandschutz im Eigenheim zu beachten? © Marco2811 - Fotolia.com

Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben, viele davon sind Kinder. Sei es nun, dass jemand vergessen hat, den Herd auszuschalten, der Adventskranz Feuer fängt oder jemand mit einer brennenden Zigarette einschläft – Gründe, warum es zu einem Brand kommen kann, gibt es viele. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Der folgende Ratgeber behandelt die Vorschriften und Normen des baulichen Brandschutzes und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Baustoffklassen und anlagentechnischem Brandschutz. Weiterhin werden die Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf verschiedene Häusertypen beleuchtet und Ratschläge zur Vermeidung von Bränden erteilt.

1. Notwendigkeit des Brandschutzes

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden, bei denen nicht selten Menschen ums Leben kommen. Die folgenden Zahlen und Fakten verdeutlichen die Notwendigkeit des Brandschutzes.

1.1. Zahlen und Fakten

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden. © motorradcbr - Fotolia.com
 
Wie wichtig das Thema Brandschutz ist, geht aus den alarmierenden Zahlen der Brandstatistik hervor. Auf test.de sind folgende Zahlen und Fakten aufgelistet:
 
  • Jährlich werden rund 200.000 Brände gemeldet, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen.
  • Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  • 6000 Menschen erleiden teils schwere Brandverletzungen, die sie ein Leben lang zeichnen und rund 60000 werden bei den jährlichen Bränden leicht verletzt.
  • Dabei sind in der Regel nicht die Flammen die eigentliche Todesursache, sondern Rauchvergiftungen.
  • Rund 70 Prozent der Brandopfer werden im Schlaf, zwischen 23:00 und 07:00 Uhr vom Feuer überrascht.
  • In Privathaushalten entstehen rund vier Fünftel aller Brände, viel mehr, als in der Industrie.
  • Deutschland hinkt in Puncto Rauchmelder weit hinterher. Nur rund 7 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen einen Rauchmelder. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 75 Prozent und in Schweden 70 Prozent.

 

Wie die nachstehende Statistik zeigt, haben die meisten Menschen zwar Interesse an der Installation eines zentralen Rauchmelders, nutzen tun ihn jedoch nur rund 9 Prozent der Befragten:

Nur 9 Prozent der Befragten nutzen bereits einen zentralen Rauchmelder (Quelle: © gfu / In: Statista 2014)
 

1.2. Ziele des Brandschutzes

Erstes und wichtigstes Ziel des Brandschutzes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreifen des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschutzes, also der Vermeidung und Minimierung von giftigen und umweltschädlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandvermeidung immer noch der beste Brandschutz. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschiften und Normen des Brandschutzes befasst werden.

2. Brandschutz – Vorschriften und Normen

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundlage für alle Länderbauordnungen ist dabei die Musterbauordnung. Der Brandschutz ist in Paragraf 14 der Musterbauordnung geregelt und besagt:

„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Für den baulichen Brandschutz können also drei Ziele definiert werden, und zwar:

  • Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.
  • Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.
  • Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

2.1. Baulicher Brandschutz

Es wird in den Vorschriften nach Gebäudegruppen unterschieden. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimbesitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ interessant. Diese Gebäudegruppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf. 
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar:

  • A (Nichtbrennbare Stoffe)
  • B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen)

Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:

2.1.1.  Baustoffklassen
 
Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung Beispiele
A1 Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton
A2 Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten
B1 Schwerentflammbare Baustoffe Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden
B2 Normalentflammbare Baustoffe Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe

(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)

2.1.2.  Feuerwiderstandsklassen

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.

Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse Widerstandsdauer (in Minuten) Bauamtliche Benennung
F30 30 feuerhemmend
F60 60 hochfeuerhemmend
F90 90 feuerbeständig
F120 120 hochfeuerbeständig
F180 180 höchstfeuerbeständig

2.1.3.  Bauteile

Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:

Bauteile DIN 4102
feuerhemmend  = F 30-B
feuerhemmend und in den wesentlichen
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
feuerhemmend und aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 30-A
feuerbeständig = F 90-AB
feuerbeständig aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 90-A
Brandwände (F 90-A) = BW
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer = o.F.

(Quelle: http://www.baumarkt.de/nxs/318///baumarkt/schablone1/Brandschutz-bei-freistehenden-und-Reihenhaeusern)

2.1.4.  Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen


Von Elektrokabeln und Rohrleitungen geht im Brandfall ein besonders hohes Risiko aus. © dima_pics - Fotolia.com

Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.

Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.

2.1.5.  Übersicht der Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes

Anbei eine Tabelle, welche die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes aufzeigt:

Gebäudeart    

Bauteile

Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Trennwände in Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

 

2.2. Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen.

Technische Anlagen, die zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, sind unter anderem:

Verschiedene Arten des anlagentechnischen Brandschutzes

Für Wohnhäuser sind jedoch nicht alle aufgeführten Anlagen sinnvoll, so der Artikel „Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden“. Automatische Feuerschutztüren sowie Lüftungsanlagen sind in herkömmlichen Einfamilienhäusern schwer umzusetzen. Feuerlöscher, Rauchmelder oder Sprinklersysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

3. Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten, wie schon erwähnt, verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

3.1. Brandschutz im Einfamilienhaus

Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

3.2. Brandschutz im Reihenhaus


Welche Brandschutzvorschriften gelten für Reihenhäuser? © KB3 - Fotolia.com

Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

3.3. Brandschutz im Holzhaus

Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

4. Wie Brände durch aufmerksames Verhalten vermieden werden können

Ein Brand entsteht mitunter sehr schnell und unbemerkt. © eyetronic - Fotolia.com

Der beste Brandschutz ist natürlich, wenn das Entstehen eines Brandes im Vorfeld vermieden wird.

Die Hauptursachen für die Entstehung von Bränden in Wohnhäusern sind:

  • Beschädigte elektrische Leitungen, Überhitzung von Elektrogeräten
  • Offenes Feuer (Kamine, Kerzen, Teelichter etc.)
  • Leicht brennbare Materialien, welche sich neben erwärmenden Elektrogeräten (Toaster, Bügeleisen etc.) befinden.
  • Rauchen im Bett oder auf dem Sofa
  • Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker
  • Durch Standby-Betriebe ausgelöste Kurzschlüsse
  • Mit Feuer spielende Kinder
  • Durch Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben

So ist es ratsam, zum Beispiel Elektrogeräte, die große Wärme erzeugen, nie unbeaufsichtigt zu lassen. Gleiches gilt für heiße Töpfe und Pfannen sowie für Kerzen, Teelichter, Teestövchen und Ähnliches. Zudem ist auf eine ausreichende Belüftung aller Elektrogeräte (auch Fernseher) zu achten, damit es nicht zu einer Überhitzung kommt. Kinder sollten von klein auf den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen und Feuerzeuge, Streichhölzer und Co. müssen für kleine Kinder stets außer Reichweite liegen. Wer sich schläfrig fühlt, darf nicht im Sitzen oder Liegen rauchen, da die Gefahr besteht, mit der brennenden Zigarette in der Hand einzuschlafen.

Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW hat in einer PDF zum Thema „Vorbeugender Brandschutz im Haus“ viele weitere Informationen zur Vorbeugung eines Brandfalles sowie zum Verhalten im Brandfall zusammengestellt.

5. Fazit

Durch Einhaltung der Regelungen bezüglich des Brandschutzes in Wohnhäusern kann die Gefahr eines schlimmen Brandes eingedämmt sowie die zeitige Rettung von Menschen und Tieren besser gewährleistet werden. Aufmerksamkeit ist jedoch immer noch der beste Schutz vor Bränden. Wer stets versucht, mögliche Risikoquellen auszuschalten und sich nicht ausschließlich auf getroffene Sicherungsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen Brandschutz verlässt, schützt sich und seine Familie am besten vor den Gefahren eines Brandes.

Bildquellen Grafik:

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Themengruppe: Vorb. Brandschutz

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Feuerwehreinsätze an Weihnachten 2023

Unbekannte dringen in vier Feuerwehrgerätehäuser ein und entwenden fünf Kettensägen

Verkehrsunfall mit Sondersignal zwischen Polizeifahrzeug und Linienbus

Einbruchsversuch am Feuerwehrhaus Beutelsbach

Feuerwehr Stuttgart funkt ab sofort digital

Schnupperkurse der Feuerwehr im Stadtteil Leherheide

Noel Gabriel: Die erste Einsatzkraft mit Ursprung in der Kinderfeuerwehr

Ausstellungseröffnung „Das Dritte Reich und Wir“

Außergewöhnlicher Schaumeinsatz

Einbruch bei der Feuerwehr

Kellerbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus - Zeugen gesucht.

Rosenbauer übergibt 1.000. XS-Drehleiter an Berufsfeuerwehr Karlsruhe

Ausbau und Modernisierung des BOS-Digitalfunknetzes