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Warnmeldungen
Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen
Im Moment kommt es zu einer Störung der Erreichbarkeit der Leitstelle Suhl.
Der Notruf ist nicht betroffen.
Nutzen Sie die Nummer 0151/12019878 Im Notfall 112!
16.07.2024 03:58

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Fahrenkrug
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Fahrenkrug" vom 15.07.2024 22:14:23 gesendet durch LS Elmshorn, Land SH Red. (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehr der Gemeinde Fahrenkrug gibt bekannt:
In Fahrenkrug, Kreis Segeberg, kommt es in der Straße Bornkamp derzeit zu einem Feuerwehreinsatz.
Die Bevölkerung wird gebeten im Warnbereich Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!
i.A. Kooperative Regionalleitstelle West
25337 Elmshorn
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-016 BBK-ISC-017 BBK-ISC-083 BBK-ISC-087 shor
15.07.2024 23:53

Brandgeruch / Rauchentwicklung - Angermünde
Im Bereich der Stadt Angermünde, Am Tanger kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem Brandereignis.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Bitte schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie
15.07.2024 10:14

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
08.07.2024 15:55

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
27.06.2024 13:49

Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
10.06.2024 16:44

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers - Landkreis Donau-Ries
Infolge der aktuellen Hochwasserlage bestehen Empfehlungen zum Abkochen des Trinkwassers. Die Liste der betroffenen Gemeinden kann auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de eingesehen werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 19:31

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpegel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Kommunikationstechnik

PMeV fordert für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein Breitbandnetz zur Alleinnutzung

Der Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV) fordert ein dediziertes Breitbandnetz auf Basis des LTE-Standards zur Alleinnutzung durch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). „Maßstab jeder Entscheidung über ein zukünftiges breitbandiges Datenfunknetz muss die Tatsache sein, dass dieses jederzeit der Sicherung der Kommunikation aller Einsatz- und Rettungskräfte dient und zu einer dauerhaften Gewährleistung der Inneren Sicherheit beiträgt“, erklärt PMeV-Vorsitzender Peter Damerau.

Bund und Länder beraten über BOS-Breitbandnetz

Das Bundesinnenministerium (BMI) und die Konferenz der Innenminister der Länder führen zu diesem Thema Gespräche, nachdem im Auftrag des BMI die Beratungsunternehmen PwC Strategy& (zuvor: Booz & Company) und Accenture einen Strategievorschlag für die technischen und organisatorischen Optionen beim Aufbau des breitbandigen Datenfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ausgearbeitet haben.
 
Mitnutzung kommerzieller  Netze ungeeignet

Die Mitnutzung kommerzieller Netze oder eines „hybriden Modells“ durch die Sicherheitsbehörden ist nach Überzeugung des PMeV wegen einsatztaktischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Risiken die falsche Option. „Wenn Sicherheitsbehörden auf die Mitnutzung anderer Netze angewiesen sind, entstehen erhebliche Risiken für die Sicherheit und Verfügbarkeit des Funknetzes sowie die Einsatzbereitschaft der Sicherheitsbehörden. Auch für die öffentlichen Finanzen liegt hierin ein Risiko“, betont Peter Damerau.
 
Breitbandige Datenkommunikation unter staatlicher Hoheit

Mit dem breitbandigen Datenfunk werden in Zukunft zahllose, für die Arbeit der Sicherheitsbehörden wichtige Informationen übertragen werden. Er wird damit genau so einsatzkritisch sein, wie es heute der digitale Sprechfunk (TETRA) ist. Die Nutzung des Datennetzes sollte nach Auffassung des PMeV daher ebenso wie der digitale Sprechfunk unter staatlicher Hoheit stehen. Grundsätzlich kann nur durch die Alleinnutzung eines dedizierten LTE-Netzes der sicherheits-relevanten und einsatzkritischen Kommunikation adäquat Rechnung getragen werden.
 
Mitnutzung von öffentlichen Netzen ungeeignet

Nur ein eigens für die Belange der Sicherheitsbehörden geplantes und errichtetes Breitbandfunksystem wird alle Anforderungen der BOS hinsichtlich Funkabdeckung, Netzverfügbarkeit und Funktionalität erfüllen. Die Mitnutzung von LTE-Netzen, die für die Verwendung durch die Allgemeinheit errichtet wurden, wäre ein Kompromiss, der letztlich die Innere Sicherheit und damit auch Menschenleben gefährdet. BOS-Nutzer haben in vielerlei Hinsicht höhere Anforderungen an ihre mobilen Kommunikationsmittel als der private Kunde kommerzieller Mobiltelefonnetzbetreiber. Ein kommerzieller Betreiber wird Kosten, die den BOS zuzuordnen sind, nicht auf die Allgemeinheit umlegen können. Es ergeben sich somit keine Skaleneffekte, von denen die öffentlichen Haushalte profitieren könnten. Für die Erfüllung von speziellen Anforderungen müssen in jedem Fall diejenigen aufkommen, die diese haben – also Bund und Länder.
 
„Im Mittelpunkt aller Überlegungen und Entscheidungen müssen immer die operativ-taktischen Anforderungen der Bedarfsträger stehen. Bei der Gewährleistung der Sicherheit unserer Gesellschaft dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Aber auch die Kosten für die Mitnutzung kommerzieller Netze dürfen nicht unterschätzt werden. Die logische Konsequenz ist, dass nur die Alleinnutzung eines dedizierten LTE-Funknetzes für die BOS sinnvoll ist,“ so PMeV-Vorsitzender Peter Damerau.

Das Positionspapier des PMeV zu diesem Thema ist frei zugänglich unter:   http://www.pmev.de/downloads/positionspapiere/

 

Über den PMeV(www.pmev.de)

Der Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV) ist ein Zusammenschluss führender Anbieter und Anwender von Kommunikationssystemen für den mobilen professionellen Einsatz. Seine Mitglieder sind Hersteller, System- und Applikationshäuser sowie Netzbetreiber und Nutzer.

Ziel des PMeV ist es, den PMR-Markt in Deutschland weiter zu entwickeln. Er stellt die Bedeutung von PMR-Lösungen für Wirtschaft und Volkswirtschaft dar und beeinflusst die politisch- regulatorischen Rahmenbedingungen für den Einsatz Professioneller Mobilfunklösungen. Als führender Kompetenzträger in Sachen PMR in Deutschland bietet er zu diesem Zweck ein Forum für einen neutralen, herstellerunabhängigen und partnerschaftlichen Dialog mit den Marktpartnern, der Politik sowie den Behörden und Institutionen. Der PMeV bietet Herstellern, Anwendern und Bedarfsträgern zudem eine neutrale Dialogplattform zur Bewertung von Technologien und zur Erörterung von Chancen und Risiken technischer Lösungen und Konzepte.

Der PMeV fördert Standards und wirkt an deren Weiterentwicklung im Sinne der Anforderungen des deutschen Marktes aktiv mit. 



Bundesverband Professioneller Mobilfunk e.V. (PMeV)

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
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