Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen

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Warnmeldungen
Ausfall der Gasversorgung - Löhne
Aufgrund einer beschädigten Gasfernleitung kommt es zum Ausfall der Gasversorgung im Stadtgebiet Löhne.
Als grobe Orientierung des betroffenen Bereiches, wird der Bereich südlich der Bahnfernstrecke und westlich der B611 (Zubringer zur BAB 30) genannt.
Durch den Ausfall der Gasversorgung kommt es zum Ausfall der Heizung und Warmwasserversorgung.
Es wurde ein Bürgertelefon unter der 05732-100111 eingerichtet.
Richten sie diesbezüglich alle Anfragen an die genannte Telefonnummern.
>>> Aktualisierung: Im Ortsbereich Löhne Bahnhof ist eine eingeschränkte Gasversorgung wieder hergestellt. Bitte starten sie ggf. ihre Heizungsanlage neu.
Bereiche von Löhne Ort und dem Industriegebiet Scheidkamp sind weiterhin betroffen. <<<
Bürgertelefon Stadt Löhne
05732100111
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-011
21.11.2024 20:00

Trinkwasserverunreinigung - Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
Aufgrund von coliformen Keimen/Bakterien ist das Trinkwasser in den Wehrheimer Ortsteilen Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal ab sofort bis auf Weiteres vor jeder Nutzung zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen mindestens 10 Minuten lang abzukochen!!!
Für den Notfall steht in beiden Feuerwehrhäusern Pfaffenwiesbach wie auch Friedrichsthal eine Trinkwassernotversorgung von 05:00 – 22:00 Uhr z.B. für Babynahrung zur Verfügung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder an die Gemeinde Wehrheim
Gemeindeverwaltung Wehrheim
Feuerwehren Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
21.11.2024 04:56

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
[Aktualisierung 12:00 Uhr - ENTWARNUNG -]
Die Weltkriegsbombe wurde kontrolliert erfolgreich gesprengt.
Die Absperrungen sind aufgehoben.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 12:07

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Meppen
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Esterfeld kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
20.11.2024 11:08

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 08:45

Weltkriegsbombe wird kontrolliert gesprengt - Kreisstadt Homburg, betroffene Straßen:
In der Gasstraße in Homburg wird am heutigen Sonntag, 17 November, innerhalb der nächsten Stunde eine Splitterbombe kontrolliert gesprengt. Die Detonation wird im nahen Umfeld hörbar sein. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, der Bereich ist weiträumig abgesperrt.
Ein Bürgertelefon ist am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr sowie am Sonntag ab 7 Uhr unter Tel.: 06841/924-1150 zu erreichen.
06841/924-1150
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-002 shortCode:BBK-ISC-004
17.11.2024 12:41

Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
Die Bewohner des betroffenen Gebietes werden aufgefordert das Trinkwasser abzukochen. Keimbelastet
01715583848
15
15.11.2024 18:31

Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
08.11.2024 17:14

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCod e:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Oberlandesgericht Nürnberg

Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen rechnen

Das Landgericht Nürnberg-Fürth - und ihm folgend das Oberlandesgericht Nürnberg - hat entschieden, dass ein Tierhalter, welcher bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.

Die Klägerin wollte im August 2018 mit ihrer Familie ein Zweitliga-Fußballspiel in Fürth besuchen. Sie war mit ihrem Wohnmobil unterwegs und stellte dieses auf einem Supermarktparkplatz in der Nähe des Stadions ab. In dem Wohnmobil ließ sie ihren Mini-Yorkshire-Terrier zurück, während sie das um 15.30 Uhr beginnende Fußballspiel besuchte. Es herrschten Außentemperaturen von über 35 Grad Celsius. Jemand bemerkte den Hund in dem Wohnmobil und verständigte die Polizei. Diese versuchte zunächst, den Hund über die Dachluken des Wohnmobils zu befreien, was ihr jedoch nicht gelang. Die anschließend verständigte Berufsfeuerwehr der Stadt Fürth öffnete gewaltsam die Tür des Wohnmobils, da sie davon ausging, dass der Hund gefährdet sei.

Die Klägerin verlangt von der Stadt Fürth Schadensersatz für die Beschädigung des Wohnmobils in Höhe von 2.256,23 EUR. Sie ist der Auffassung, dass keine Gefahr für das Tier bestanden habe. Die beiden Dachluken des Wohnmobils seien geöffnet gewesen, zudem sei der Hund ausreichend mit Wasser und mit Eiswürfelherzen versorgt gewesen.

Die beklagte Stadt Fürth ist der Meinung, dass der Einsatz der Feuerwehr rechtmäßig gewesen sei und der Klägerin kein Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden zustehe. Der Hund habe gehechelt und gewinselt und sei aufgeregt im Wohnmobil hin- und hergelaufen. Das Fahrzeug habe in der „prallen“ Sonne gestanden. Es sei auch nicht absehbar gewesen, wann die Klägerin zu dem Wohnmobil zurückkehren werde. Aus diesem Grund hätten sich die Feuerwehrleute entschlossen einzugreifen, um das aus ihrer Sicht gefährdete Tier zu retten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Klage abgewiesen. Der Einsatz der Feuer-wehrleute sei rechtmäßig gewesen. Für die vor Ort befindlichen Beamten der Polizei und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr habe sich eine Situation einer Tierwohlgefähr-dung gezeigt.

Gegen dieses Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Klägerin Berufung zum Oberlandesgericht Nürnberg eingelegt und beantragt, ein Sachverständigengutachten dahingehend zu erholen, dass eine tatsächliche Gefährdung des Tieres zu keinem Zeitpunkt bestanden habe. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit  Beschluss vom 15.07.2019 darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe. Insbesondere sei es nicht notwendig, das beantragte Sachverständigengutachten zu erholen, da aus Sicht der handelnden Feuerwehrleute zumindest eine Anscheinsgefahr im Hinblick auf das Wohl des Hundes vorgelegen habe. Die Klägerin habe diese Anscheinsgefahr selbst verursacht, weil sie bei sehr großer Hitze das Tier alleine im Fahrzeug zurückgelassen habe.

Die Maßnahme der Feuerwehr sei auch verhältnismäßig gewesen. Insbesondere hätten die Einsatzkräfte nicht erst durch einen Ausruf im Stadion versuchen müssen, die Halterin zum Fahrzeug zu holen. Zum einen sei nach außen nicht erkennbar gewesen, wo sich die Klägerin befand, zum  anderen wäre durch einen solchen Ausruf viel Zeit vergangen. Die Klägerin hat die Berufung aufgrund des Hinweises des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückgenommen.

Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. April 2019, Az.: 4 O 6830/18
Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 15. Juli 2019, 4 U 1604/19



Oberlandesgericht Nürnberg

Themengruppe: Recht & Feuerwehr

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