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Starke Rauchentwicklung infolge eines Brandes in einer Industrieanlage - Harlingerode, Vienenburg, Immenrode, Oker, Bad Harzburg
Aufgrund eines Brandes in einer Industrieanlage im Bereich Harlingerode, Vienenburg, Immenrode, Oker, Bad Harzburg kommt es zu starker Rauchentwicklung.
Suchen Sie geschlossene Gebäude auf und halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
29.03.2024 06:47

Starke Rauchentwicklung - Willebadessen
Durch einen Großbrand einer Lagerhalle, kommt es zur Starken Rauchentwicklung.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-087 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
29.03.2024 04:19

Vorsorgliche Information im Landkreis Wittenberg - Stadt Wittenberg (inkl. Ortsteile)
Im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sind aufgrund einer Havarie am Fernwassersystem seitens des Vorlieferanten notwendige Reparaturmaßnahmen erforderlich geworden, die nach dessen aktuellen Angaben länger als ursprünglich geplant andauern. Ab Donnerstag 14 Uhr bis auf Widerruf, aber bis mindestens Ostermontag 12 Uhr, wird unverzüglich ein Abkochgebot für die Nutzung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet ausgesprochen. Bitte sparen Sie in dieser Zeit auch maximal den Einsatz von Trinkwasser. Das Einsparen von Trinkwasser ist unbedingt erforderlich.
Eine Verunreinigung des Trinkwassers kann ab sofort nicht ausgeschlossen werden.
Als Notmaßnahmen wurde die Freiwillige Feuerwehr aus dem benachbarten Brandenburg alarmiert, die eine Not-Wasserleitung mit 150mm Durchmesser verlegt. Diese soll ab 15 Uhr einsatzbereit sein.
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser wurden separat über die jetzt notwendigen Maßnahmen informiert.
Zur Einsparung wurden bis jetzt bereits Industrieunternehmen heruntergefahren. Zur Notversorgung der Bevölkerung sind Trinkwassertanker im Einsatz, die mit einem Puffer von 13 Kubikmetern Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg stellt weiterhin den flächendeckenden Brandschutz im Landkreis sicher.
Mit einer Entwarnung für das Einsparen von Trinkwasser und das Abkochen von Trinkwasser ist nicht in den nächsten Stunden zu rechnen. Weitere Informationen zur Lage auf der Webseite www.landkreis-wittenberg.de .
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Informie
28.03.2024 14:34

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Kein Platz für Diskriminierungen und Sexismus!

Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

Im Deutschen Feuerwehrverband (DFV), seinen Mitgliedsverbänden und in den Feuerwehren haben Diskriminierungen und Sexismus keinen Platz. Wir legen als Gemeinschaft der Feuerwehr großen Wert auf Gleichberechtigung und Respekt. Der DFV wehrt sich gegen aktuelle Gerüchte und Vorverurteilungen seiner Organmitglieder und Beschäftigten sowie seiner Mitgliedsverbände deutlich.
 
Eine Berichterstattung, welche die Herkunft von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Grund für Diskriminierungen oder gar Organmitglieder als rassistisch darstellt, ist unseres Erachtens nicht nur schlecht recherchiert, sondern schlichtweg falsch!
 
Hier werden aus Sicht des DFV Kameradinnen und Kameraden sowie Kolleginnen und Kollegen bewusst und unbewusst denunziert, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur für die Feuerwehrarbeit, sondern auch für Themen wie Demokratieförderung, Antirassismusarbeit, Toleranz und Gleichbehandlung einsetzen.
 
Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.
 
Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.
 
Zum Hintergrund:

Die Angestellte hat in den vergangenen Monaten zunächst pauschale Anschuldigungen der Diskriminierung und sexuellen Belästigung über ihren Rechtsbeistand an den DFV gerichtet. Daraufhin hat der DFV umgehend um eine Konkretisierung dieser Vorwürfe gebeten, um nach einer rechtlichen Bewertung entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Die Mitarbeiterin hat daraufhin Situationen im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2019 benannt und entsprechend Personen beschuldigt. Der DFV hat umgehend Stellungnahmen der benannten Personen eingefordert und, wie angekündigt, sämtliche Vorwürfe jeweils juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgte sowohl mit Blick auf strafrechtliche Relevanz als auch unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
 
Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung sind unter anderem:

  • Keiner der vorgebrachten Vorwürfe erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
  • Die Vorwürfe sind teilweise nicht AGG-relevant und betreffen teilweise Personen, die in keiner unmittelbaren Verbindung zum DFV stehen.

Für den Deutschen Feuerwehrverband gilt unabhängig vom aktuellen Verfahren, dass sich keine der aktuell 13 weiblichen Mitarbeiterinnen und keiner der 3 männlichen Mitarbeiter diskriminiert fühlen darf. Gleiches gilt natürlich für alle Organmitglieder. Hierzu ist deutlich zu machen, dass die Schwelle, wann eine Kommunikation diskriminierend oder gar übergriffig auf eine Person einwirkt, nur die betroffene Person selbst definieren kann.
 
Um alle Organmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DFV noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein im Umgang mit AGG-relevanten Themen zu stärken, werden kurzfristig Maßnahmen unter Einbezug fachlicher Beratung erfolgen. Ebenso berät der DFV aktuell in seiner „Arbeitsgruppe Zukunft“ die Einrichtung eines externen Beratungsgremiums.
 
Wir möchten als Deutscher Feuerwehrverband aufzeigen, dass die Feuerwehr mit mehr als 160.000 Frauen und Mädchen in den Feuerwehren (das entspricht bei 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern mehr als zwölf Prozent) zwar immer noch berechtigterweise als „Männerdomäne“ bezeichnet wird. Aber gerade der DFV und seine Mitgliedsverbände haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Kampagnen und intensiver Facharbeit für Frauen in der Feuerwehr geworben; nicht zuletzt im eigenen Fachbereich Frauen und unter Einbezug der Bundesbeauftragten für Gleichstellung des DFV. Mit Erfolg: Vor Ort gestalten vielfach weibliche Führungskräfte maßgeblich die Feuerwehraufgaben mit.
 
Aber es bleibt Aufgabe und Ansporn, eine spürbare Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren und gerade den Anteil weiblicher Führungskräfte durch weitere Maßnahmen stetig zu erhöhen. 



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Verbände


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