Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

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Warnmeldungen
Entwarnung: Großübung im Bereich Neu-Isenburg - Neu-Isenburg - Zeppelinheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großübung im Bereich Neu-Isenburg - Neu-Isenburg - Zeppelinheim" vom 18.10.2025 13:42:13 gesendet durch LS Dietzenbach vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Auf Grund einer Übung westlich von Neu-Isenburg und im Bereich von Zeppelinheim kommt es zu einer großzahl von Einsatzkräften. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung!
Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Offenbach Gottlieb-Daimler-Str. 10 63128 Dietzenbach
18.10.2025 15:21

Entwarnung: Katastrophenschutzübung - Walheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Katastrophenschutzübung - Walheim" vom 18.10.2025 10:48:01 gesendet durch LS Ludwigsburg vS/E, Kreis (DEU,BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Walheim findet heute, 18.10.2025, von 11:00 - 15:00 Uhr eine Katastrophenschutzübung im Bereich der Brückenstraße statt. Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Die Brückenstraße und die Karlstraße sind im Übungszeitraum gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet.
Im Bereich des Bahnhofs Walheim sind Unfalldarsteller mit unechten Verletzungen aktiv.
In den Gemarkungen Walheim, Besigheim und Bietigheim sind vermehrt Einsatzfahrzeuge unterwegs.
Integrierte Leitstelle Ludwigsburg Marienstraße 22 71634 Ludwigsburg
18.10.2025 15:01

Entwarnung: Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - Hambühren
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung aufgrund eines Brandes - Hambühren" vom 15.10.2025 21:01:00 gesendet durch LS Celle vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Großbrand kommt es zu Rauchentwicklung
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle Trift 26 29221 Celle
18.10.2025 13:59

Entwarnung: Starke Rauchentwicklung - Heringen/Helme
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung - Heringen/Helme" vom 18.10.2025 08:01:10 gesendet durch LS Nordhausen vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Nordhausen.
In der Stadt Heringen/Helme kommt es durch einen Brand zu einer starken Rauchentwicklung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte schließen Sie sofort Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen.
Die Einsatzkräfte sind bereits verständigt. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Schalten Sie ihr Lokalradio ein.
Stadt Heringen/Helme der Bürgermeister
036333/67214
Landratsamt Nordhausen Dr.-Robert-Koch-Straße 40 99734 Nordhausen
18.10.2025 12:27

Entwarnung: Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld" vom 18.10.2025 11:03:30 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben.
Zwischen 12:00 und 12:30 Uhr führt die Zentrale Leitstelle des Landkreises Eichsfeld eine Funktionsprobe der Sirenen durch. Betroffen sind die Stadt Leinefelde-Worbis und die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld.
Zentrale Leitstelle Landkreis Eichsfeld Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt
18.10.2025 12:25

Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Gemeinde Nettersheim
02486-78800
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
17.10.2025 12:00

Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Integrierte Leitstelle Würzburg Hofstallstr. 3 97070 Würzburg
13.10.2025 16:16

Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gemeindewerke Cadolzburg
09103/79010
Leitstelle Nürnberg
10.10.2025 15:27

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Kein Platz für Diskriminierungen und Sexismus!

Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

Im Deutschen Feuerwehrverband (DFV), seinen Mitgliedsverbänden und in den Feuerwehren haben Diskriminierungen und Sexismus keinen Platz. Wir legen als Gemeinschaft der Feuerwehr großen Wert auf Gleichberechtigung und Respekt. Der DFV wehrt sich gegen aktuelle Gerüchte und Vorverurteilungen seiner Organmitglieder und Beschäftigten sowie seiner Mitgliedsverbände deutlich.
 
Eine Berichterstattung, welche die Herkunft von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Grund für Diskriminierungen oder gar Organmitglieder als rassistisch darstellt, ist unseres Erachtens nicht nur schlecht recherchiert, sondern schlichtweg falsch!
 
Hier werden aus Sicht des DFV Kameradinnen und Kameraden sowie Kolleginnen und Kollegen bewusst und unbewusst denunziert, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur für die Feuerwehrarbeit, sondern auch für Themen wie Demokratieförderung, Antirassismusarbeit, Toleranz und Gleichbehandlung einsetzen.
 
Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.
 
Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.
 
Zum Hintergrund:

Die Angestellte hat in den vergangenen Monaten zunächst pauschale Anschuldigungen der Diskriminierung und sexuellen Belästigung über ihren Rechtsbeistand an den DFV gerichtet. Daraufhin hat der DFV umgehend um eine Konkretisierung dieser Vorwürfe gebeten, um nach einer rechtlichen Bewertung entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Die Mitarbeiterin hat daraufhin Situationen im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2019 benannt und entsprechend Personen beschuldigt. Der DFV hat umgehend Stellungnahmen der benannten Personen eingefordert und, wie angekündigt, sämtliche Vorwürfe jeweils juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgte sowohl mit Blick auf strafrechtliche Relevanz als auch unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
 
Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung sind unter anderem:

  • Keiner der vorgebrachten Vorwürfe erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
  • Die Vorwürfe sind teilweise nicht AGG-relevant und betreffen teilweise Personen, die in keiner unmittelbaren Verbindung zum DFV stehen.

Für den Deutschen Feuerwehrverband gilt unabhängig vom aktuellen Verfahren, dass sich keine der aktuell 13 weiblichen Mitarbeiterinnen und keiner der 3 männlichen Mitarbeiter diskriminiert fühlen darf. Gleiches gilt natürlich für alle Organmitglieder. Hierzu ist deutlich zu machen, dass die Schwelle, wann eine Kommunikation diskriminierend oder gar übergriffig auf eine Person einwirkt, nur die betroffene Person selbst definieren kann.
 
Um alle Organmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DFV noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein im Umgang mit AGG-relevanten Themen zu stärken, werden kurzfristig Maßnahmen unter Einbezug fachlicher Beratung erfolgen. Ebenso berät der DFV aktuell in seiner „Arbeitsgruppe Zukunft“ die Einrichtung eines externen Beratungsgremiums.
 
Wir möchten als Deutscher Feuerwehrverband aufzeigen, dass die Feuerwehr mit mehr als 160.000 Frauen und Mädchen in den Feuerwehren (das entspricht bei 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern mehr als zwölf Prozent) zwar immer noch berechtigterweise als „Männerdomäne“ bezeichnet wird. Aber gerade der DFV und seine Mitgliedsverbände haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Kampagnen und intensiver Facharbeit für Frauen in der Feuerwehr geworben; nicht zuletzt im eigenen Fachbereich Frauen und unter Einbezug der Bundesbeauftragten für Gleichstellung des DFV. Mit Erfolg: Vor Ort gestalten vielfach weibliche Führungskräfte maßgeblich die Feuerwehraufgaben mit.
 
Aber es bleibt Aufgabe und Ansporn, eine spürbare Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren und gerade den Anteil weiblicher Führungskräfte durch weitere Maßnahmen stetig zu erhöhen. 



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Verbände


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Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Jürg7en 7M., Weinstadt
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Kevi7n M7., Kronshagen
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Hara7ld 7S., Köln
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Hara7ld 7S., Köln
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Hara7ld 7S., Köln
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Jan 7S., Wallenhorst
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Uwe 7T., Thallwitz
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Jan 7S., Wallenhorst
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Jan 7S., Wallenhorst
Kevi7n M7., Kronshagen
Stef7an 7T., Wipperfürth
Pete7r I7., Freital
Wolf7gan7g K7., Deißlingen
Stef7an 7T., Wipperfürth
Jürg7en 7M., Weinstadt
Olaf7 W.7, Mainz
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 B.7, Münsingen
Hara7ld 7S., Köln
Ralf7 R.7, Kirchen
Hara7ld 7S., Köln
Ralf7 R.7, Kirchen
Hara7ld 7S., Köln
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