Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

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Warnmeldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 22.06.2025 10:47:23 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
27.06.2025 06:28

Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar
Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an.
Landkreis Goslar Ottostraße 1 38644 Goslar
24.06.2025 10:46

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Kein Platz für Diskriminierungen und Sexismus!

Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

Im Deutschen Feuerwehrverband (DFV), seinen Mitgliedsverbänden und in den Feuerwehren haben Diskriminierungen und Sexismus keinen Platz. Wir legen als Gemeinschaft der Feuerwehr großen Wert auf Gleichberechtigung und Respekt. Der DFV wehrt sich gegen aktuelle Gerüchte und Vorverurteilungen seiner Organmitglieder und Beschäftigten sowie seiner Mitgliedsverbände deutlich.
 
Eine Berichterstattung, welche die Herkunft von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Grund für Diskriminierungen oder gar Organmitglieder als rassistisch darstellt, ist unseres Erachtens nicht nur schlecht recherchiert, sondern schlichtweg falsch!
 
Hier werden aus Sicht des DFV Kameradinnen und Kameraden sowie Kolleginnen und Kollegen bewusst und unbewusst denunziert, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur für die Feuerwehrarbeit, sondern auch für Themen wie Demokratieförderung, Antirassismusarbeit, Toleranz und Gleichbehandlung einsetzen.
 
Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.
 
Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.
 
Zum Hintergrund:

Die Angestellte hat in den vergangenen Monaten zunächst pauschale Anschuldigungen der Diskriminierung und sexuellen Belästigung über ihren Rechtsbeistand an den DFV gerichtet. Daraufhin hat der DFV umgehend um eine Konkretisierung dieser Vorwürfe gebeten, um nach einer rechtlichen Bewertung entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Die Mitarbeiterin hat daraufhin Situationen im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2019 benannt und entsprechend Personen beschuldigt. Der DFV hat umgehend Stellungnahmen der benannten Personen eingefordert und, wie angekündigt, sämtliche Vorwürfe jeweils juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgte sowohl mit Blick auf strafrechtliche Relevanz als auch unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
 
Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung sind unter anderem:

  • Keiner der vorgebrachten Vorwürfe erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
  • Die Vorwürfe sind teilweise nicht AGG-relevant und betreffen teilweise Personen, die in keiner unmittelbaren Verbindung zum DFV stehen.

Für den Deutschen Feuerwehrverband gilt unabhängig vom aktuellen Verfahren, dass sich keine der aktuell 13 weiblichen Mitarbeiterinnen und keiner der 3 männlichen Mitarbeiter diskriminiert fühlen darf. Gleiches gilt natürlich für alle Organmitglieder. Hierzu ist deutlich zu machen, dass die Schwelle, wann eine Kommunikation diskriminierend oder gar übergriffig auf eine Person einwirkt, nur die betroffene Person selbst definieren kann.
 
Um alle Organmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DFV noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein im Umgang mit AGG-relevanten Themen zu stärken, werden kurzfristig Maßnahmen unter Einbezug fachlicher Beratung erfolgen. Ebenso berät der DFV aktuell in seiner „Arbeitsgruppe Zukunft“ die Einrichtung eines externen Beratungsgremiums.
 
Wir möchten als Deutscher Feuerwehrverband aufzeigen, dass die Feuerwehr mit mehr als 160.000 Frauen und Mädchen in den Feuerwehren (das entspricht bei 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern mehr als zwölf Prozent) zwar immer noch berechtigterweise als „Männerdomäne“ bezeichnet wird. Aber gerade der DFV und seine Mitgliedsverbände haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Kampagnen und intensiver Facharbeit für Frauen in der Feuerwehr geworben; nicht zuletzt im eigenen Fachbereich Frauen und unter Einbezug der Bundesbeauftragten für Gleichstellung des DFV. Mit Erfolg: Vor Ort gestalten vielfach weibliche Führungskräfte maßgeblich die Feuerwehraufgaben mit.
 
Aber es bleibt Aufgabe und Ansporn, eine spürbare Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren und gerade den Anteil weiblicher Führungskräfte durch weitere Maßnahmen stetig zu erhöhen. 



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Verbände


Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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