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Warnmeldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 22.06.2025 10:47:23 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
27.06.2025 06:28

Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar
Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an.
Landkreis Goslar Ottostraße 1 38644 Goslar
24.06.2025 10:46

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Rettungsdienste: So funktioniert die Notfallversorgung!

„Der Patient bekommt zu jeder Zeit die erforderliche Hilfe, die er benötigt.“ Das ist der Titel eines Positionspapiers zur Lösung der bundesweiten Kapazitätsprobleme im Rettungsdienst. In einer Initiative der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) zeigen darin erstmals direkt beteiligte Akteure der Notfallversorgung Lösungsmöglichkeiten für die Engpässe auf, die verstärkt neben dem Rettungsdienst auch die Notfallaufnahmen der Kliniken an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Die Initiatoren richten sich damit an die Verantwortlichen der Politik und appellieren, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
 
„Deutschland verfügt über engagierte Einsatzkräfte im Rettungswesen, die jedoch am Limit arbeiten. Dasselbe gilt für die Kliniken und die Notärzte überall im Land“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Die Flut der Einsätze ist vielfach kaum noch zu bewältigen und gefährdet zunehmend die schnelle Versorgung in lebensbedrohlichen Fällen. Deshalb ist es jetzt Zeit zum schnellen Handeln. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Johanniter-Unfall-Hilfe – maßgeblichen Akteuren im Rettungsdienst – hat die vfdb deshalb diesen Plan entwickelt.“ Aschenbrenner dankte auch dem Arbeitskreis Notfallmedizin und Rettungswesen e.V. an der Ludwig-Maximilians-Universität München, der beratend zur Verfügung stand.
 
Wie Dr. Uwe Lühmann, vfdb-Präsidiumsmitglied und Vorsitzender der gemeinsamen Arbeitsgruppe, betont, müssen im Rahmen der anstehenden Krankenhausreform neben der klinischen auch die außerklinischen Strukturen der Notfallversorgung konsequent mitgedacht werden. „Das ist eine der wesentlichen Voraussetzungen.
Es ist erforderlich, nicht nur die Kliniken als Versorgungseinrichtungen zu verstehen, sondern auch Institutionen wie zum Beispiel Arztpraxen, integrierte Notfallzentren, Gemeindeschwestern und ähnliche.“
 
vfdb-Präsident Aschenbrenner weist darauf hin, dass die Notfallversorgung der Bevölkerung als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge gewährleistet werden muss. Für Hilfeersuchende müsse es jederzeit ein für ihr Erfordernis passendes Hilfsangebot geben. „Diesem Anspruch wird das vorgelegte Positionspapier gerecht“, so Aschenbrenner.

Zum Positionspapier



Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.,

Themengruppe: Verbände

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