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Warnmeldungen
Geruchsbelästigungen durch Großbrand - Landkreis München
Im nord-westlichen Teil des Landkreises München ist wegen einen Großbrandes im Landkreis Erding stellenweise mit Geruchsbelästigungen zu rechnen.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
03.04.2025 11:30

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand im Raum Delitzsch - Wiedemar und umliegende Gemeinden
durch einen Großbrand im Gewerbegebiet Delitzsch Südwest kommt es zu einen starken Rauchentwicklung die Richtung Gemeinde Wiedemar und Sachsen Anhalt zieht
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-087 BBK-ISC-084 BBK-ISC-083 BBK-ISC-012 BBK-ISC-016 BBK-
03.04.2025 11:12

Ausbreitung Rauchwolke durch Großbrand - Mittlerer, südlicher Landkreis
AKTUALISIERUNG: Der Wind kommt aus Süd-Ost (neue Gebiete betroffen)
++++++++++++++++
Achtung! Es folgt eine wichtige Information des Landratsamts Freising:
In den Gebieten Freising, Flughafen, Marzling, Neufahrn, Kranzberg, Allershausen ist stellenweise mit Geruchsbelästigung durch einen Großbrand zu rechnen.
Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlungen.
BBK-ISC-082 BBK-ISC-009 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-082
03.04.2025 10:39

Ausbreitung Rauchwolke durch Großbrand - Landkreis Erding
Im Nord-Westlichen Landkreis Erding, insbesondere im Bereich des Flughafen Münchens, ist stellenweise mit Geruchsbelästigung durch einen Großbrand zu rechnen.
Bitte beachten Sie die Handlungsempfehlungen.
Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
03.04.2025 10:19

Entwarnung: Ausfall Wasserversorgung in Teilen der Stadt Bad Oeynhausen - Bad Oeynhausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Wasserversorgung in Teilen der Stadt Bad Oeynhausen - Bad Oeynhausen" vom 29.03.2025 16:05:25 gesendet durch LS Minden-Lübbecke, Kreis (DEU, NW, Minden). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine weitere Information der Leitstelle des Kreises Minden-Lübbecke:
Die Wasserversorgung in den betroffenen Teilen von Bad Oeynhausen ist wieder sichergestellt.
Informieren Sie sich entsprechend in den Medien
03.04.2025 08:24

Entwarnung: Rauchgase in Bereich BAB 2 im Bereich Hamm-Rhynern - Hamm
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in Bereich BAB 2 im Bereich Hamm-Rhynern - Hamm" vom 03.04.2025 06:16:41 gesendet durch LS Hamm, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Hamm, Feuerwehr
In der Stadt Hamm im Bereich Rhynern kommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Sc hließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
03.04.2025 07:24

Technische Probleme an einer Windenergieanlage - Bereich Mühlenberg OL Strocken/Galllschütz
Durch einen technisches Problem an einer Windenergieanlage ist der genannte Bereich zu umfahren bzw. zu meiden.
Einsatzkräfte arbeiten an der Störungsbeseitigung.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-011
30.03.2025 20:12

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Informationen des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren 

 „Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren.

Bachmeier erklärt: „Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.  Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrandes in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht. Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garage für Elektrofahrzeuge.

Die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen bringt in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie - VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.

Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen sowie Entsorger zu bewerkstelligen.

Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsgefahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, sollten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Zum Beispiel wird dies im Bundesland Bayern in der sogenannten Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.“

Weitergehende Informationen zu diesem Thema:

„Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01)“ des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren

„Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

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