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Warnmeldungen
Entwarnung: Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße " vom 19.03.2024 07:18:07 gesendet durch LS Untermain vS/E, Kreis (DEU, BY, Aschaffenburg). Die Warnung ist aufgehoben.
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-004
19.03.2024 07:18

Trübung des Grundwassers - Hinterzarten
Momentan ist in der Gemeindewasserversorgung von Hinterzarten eine Trübung im Wasser vorhanden, es besteht keine Gesundheitsgefahr. Bitte spülen sie, bis keine Trübung mehr vorhanden ist.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
18.03.2024 20:00

Schadstofffreisetzung in Finnentrop-Fehrenbracht - Finnentrop
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Finnentrop
In Finnentrop ist es im Bereich Fehrenbracht zu einem Schadensereignis gekommen. Dabei wurden Schadstoffe freigesetzt, die zu einer Gewässerverunreinigung des Fretterbachs und der anschließenden Gewässer führen.
Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung. Es kann zu einer Verschmutzung der Wasseroberfläche kommen. Entsprechende Einsatzkräfte sind vor Ort.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Entnehmen Sie kein Wasser aus offenen Gewässern im betroffenen Gebiet.
24.02.2024 14:05

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BB K-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Unwetter

So schüt­zen Sie sich und an­de­re vor Sturm­ge­fah­ren

Am Donnerstag und Freitag soll das Orkantief „Xaver“ auf die deutsche Küste treffen.

Im Winter steigt das Risiko für schwere Winterstürme, die sowohl das Binnenland als auch die Küstenregionen treffen können. Starke Windgeschwindigkeiten können in Verbindung mit Starkniederschlägen, z. B. Schnee zu Schneeverwehungen führen oder aber an den Küsten eine Sturmflut hervorrufen. Aktuell erwartet der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Tiefdruckgebiet mit schweren Sturmböen.

Verhalten vor einem Sturm

Bereits vor einem Sturm lässt sich einiges zum eigenen Schutz und dem unserer Mitmenschen unternehmen: Sichern Sie außenstehende Mülltonnen und schließen Sie Gartenmöbel weg. Bringen Sie auch Blumentöpfe und andere bewegliche Gegenstände auf Balkonen und Dachterrassen in Sicherheit und parken Sie Ihren Wagen in der Garage oder mit großem Abstand von Häusern sowie Bäumen. Je höher die gefährlichen Objekte, desto länger sollte der Abstand sein. Überprüfen Sie vor dem Sturm ihr Haus-, Garagen-, Hallen- oder Scheunendach nach losen Ziegeln und offenen Dachflächenfenstern, die Angriffspunkte für den Sturm bieten und Dächer massiv schädigen bzw. abheben können.

Über drohende Sturm-Gefahren informiert Sie auch der DWD detailliert und landkreisgenau.

Selbsthilfe und Schutz – Was bei Sturm zu tun ist

Während eines Sturmes sollten Sie sich nicht draußen aufhalten, sondern in festen Gebäuden Schutz suchen. Versuchen Sie auf Ihrem Weg in ein Gebäude einen Bogen um Wälder und Freileitungen zu machen. Bevor Sie in die Nähe eines Hauses kommen, kann ein Blick nach oben lebenswichtig sein. Denn häufig lösen sich Dachziegel und werden auf den Boden geschleudert. Meiden Sie ebenfalls die Nähe von Baugerüsten und baufälligen Häusern, von denen sich Gerüst- und Fassadenteile lösen könnten.
Im Inneren des Gebäudes sollten Sie Fenster und Türen schließen. Sind Menschen durch den Sturm verletzt, rufen Sie Hilfe über den Notruf 112. Verletzte sollten Sie beruhigend ansprechen und gegebenenfalls durch Erste Hilfe versorgen – ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.

Verhalten nach Stürmen

Vermeiden Sie unmittelbar nach schweren Stürmen Spaziergänge in Wäldern oder Baumgrundstücken, da noch längere Zeit nach schweren Stürmen Ästen oder ganze Bäume, die schwer geschädigt wurden, abbrechen bzw. umstürzen können. Gehen Sie erst wieder in die Wälder, wenn Forstverwaltungen Entwarnung gegeben haben bzw. achten Sie besonders auf Ihre Sicherheit. Achten Sie nach Stürmen auch auf möglicherweise lose bzw. nicht absturzgesicherte Gegenstände im städtischen Bereich, die Sie noch nachträglich treffen bzw. schädigen könnten.



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Themengruppe: Unwetter

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