Brandschutzmängel am Altgebäude der Senefelder-Schule

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Warnmeldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Gebäudebrand - Papenburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Gebäudebrand - Papenburg" vom 16.09.2025 10:36:30 gesendet durch LS Ems-Vechte vS/E, Kreis (DEU, NI, Meppen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Brand im Bereich Papenburg Untenende kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz.
Leitstelle Ems-Vechte - Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen
16.09.2025 10:38

Brand Solarium, starke Rauchentwicklung - Pfedelbach, Brunnenfeldstraße
Starke Rauchentwicklung bei Gebäudebrand.
Amtliche Gefahrenwarnung des Landkreises Hohenlohe.
Gefahr durch Rauchgas, Fenster und Türen geschlossen halten.
Feuerwehr Reutlingen im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg
16.09.2025 10:26

Entwarnung: Geruchsbelästigung durch einen Brand - Stadt Monheim am Rhein
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch einen Brand - Stadt Monheim am Rhein" vom 16.09.2025 00:54:48 gesendet durch LS Mettmann, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Warnung für die Bürger der Stadt Monheim am Rhein
Durch einen Brand kommt es im Bereich Monheim Mitte zu Geruchsbelästigung durch ein Brandereignis.
Integrierte Leitstelle Kreis Mettmann Laubacher Straße 14 40822 Mettmann
16.09.2025 06:39

Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
EVI Hildesheim
+49 (0) 5121 508-301
Stadt Hildesheim An der Feuerwache 4-7 31135 Hildesheim
14.09.2025 13:39

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

Warnung Großbrand - Stadtteile Gartenstadt, Mundenheim sowie in Süd das "Herder-Viertel"
Durch einen Großbrand im Stadtteil Rheingönheim in den Morgenstunden des 13.09.2025 kam es zu Rußniederschlägen im Stadtgebiet. Durch die Feuerwehr wurden Wischproben genommen. Die Analyseergebnisse liegen in der kommenden Woche vor.
Gefahreninformationstelefon der Stadt Ludwigshafen am Rhein.
Zeitnah können weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen am Rhein unter http://www.ludwigshafen.de eingesehen werden.

0621 5708 6000
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Berufsfeuerwehr Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen
13.09.2025 16:26

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich d er Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Treuchtlingen

Brandschutzmängel am Altgebäude der Senefelder-Schule

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat am gestrigen Dienstag die Nutzung des Altgebäudes der Senefelder-Schule in Treuchtlingen für den Schulbetrieb untersagt. Anlass dafür war eine Begehung der Bauaufsichtsbehörde und der Kreisbrandinspektion, die erhebliche Mängel am Brandschutz im Altgebäude zeigte. Landrat Manuel Westphal hat umgehend eine Krisensitzung mit allen betroffenen Stellen einberufen.

Dem Bauamt des Landratsamtes wurden von Seiten der Geschäftsführung des Zweckverbands Senefelder-Schule, der Sachaufwandsträger für die Gesamtschule in Treuchtlingen ist, Unterlagen übergeben, die Mängel am bestehenden Brandschutz vermuten ließen. Da Landrat Manuel Westphal auch als Zweckverbandsvorsitzender bis zu diesem Zeitpunkt keine Informationen diesbezüglich hatte, ließ er durch die Bauaufsichtsbehörde alte Genehmigungsunterlagen zu dem Objekt aus dem Staatsarchiv anfordern und nach Erhalt und Prüfung derer eine anlassbezogene VorOrt-Kontrolle gemeinsam mit einem Vertreter der Kreisbrandinspektion durchführen.

Alle bisher vorliegenden Unterlagen beziehen sich zum einen auf den Genehmigungsbescheid aus den 1970er Jahren, also der Bauzeit des Altgebäudes, oder auf die Zeit vor 2015, also dem Baubeginn des Neubaus der Senefelder-Schule. Die jüngeren Unterlagen dokumentieren einen Versuch auf den Brandschutzanstrich des Stahltragwerks des Gebäudes. Deswegen wurden bei der Vor-Ort-Begehung insbesondere auch die Stahlträger begutachtet.

Brandschutz im Allgemeinen und Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle

Der Brandschutz fußt auf vier Säulen: Zum einen die drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes. Diese umfassen den baulichen Brandschutz, welcher durch den Bau des Gebäudes und dessen Abschluss besteht. Nach einer erteilten Genehmigung sind regelmäßige Überprüfungen des baulichen Brandschutzes nicht vorgesehen. Man

spricht bei Einhaltung aller Auflagen im Bescheid vom Bestandsschutz. Der bauliche Brandschutz wurde vom Bauamt des Landratsamtes anhand der alten Genehmigungsunterlagen nun anlassbezogen geprüft. Durch die gestrige Vor-OrtKontrolle wurde festgestellt, dass die vorgefundene Situation nicht den Vorgaben des Genehmigungsbescheids entspricht.

Auch die Anlagentechnik, wie Brandmeldeanlagen oder der organisatorische Brandschutz, also z.B. die Bestellung von Brandschutzbeauftragten bzw. das Erstellen von Evakuierungsplänen, zählen zu den weiteren Säulen des vorbeugenden Brandschutzes und werden durch die zuständigen Stellen und Behörden geprüft. Die vierte Säule ist der abwehrende Brandschutz, der sich auf die unmittelbare Brandbekämpfung durch die Feuerwehr bezieht.

Bei der umfassenden Kontrolle zeigten sich erhebliche Mängel im Bereich des baulichen Brandschutzes, beispielweise an der Brandschutzbeschichtung des bereits beschriebenen Stahlwerks des Gebäudes oder bei den Rauchabschnitten. Aufgrund der vorliegenden Mängel des baulichen Brandschutzes ergeben sich auch erhebliche Einschränkungen für den abwehrenden Brandschutz, was von der Kreisbrandinspektion auch bestätigt wurde. Die anderen Säulen des vorbeugenden Brandschutzes wurden während der Begehung nicht bemängelt.

Nachdem Landrat Manuel Westphal über diese Situation gleich nach der Begehung informiert wurde, hat er für den Nachmittag des gleichen Tages eine Krisensitzung unter Beteiligung der Schulleitung, der Verbandsräte des Zweckverbandes SenefelderSchule, Vertretern der Kreisbrandinspektion, der Ministerialbeauftragten der verschiedenen Schulzweige, des Schulamts sowie der Landkreisverwaltung einberufen. Während dieser Sitzung wurde die Situation von Seiten des Bauamts sowie der Kreisbrandinspektion vorgestellt. Aufgrund der fachlichen Beurteilung der Brandschutzmängel sowohl seitens der Bauaufsichtsbehörde als auch der Kreisbrandinspektion war man sich einig, dass es derzeit keine Alternativen zur Schließung des Altgebäudes gibt.

Keine Nutzung des Altgebäudes möglich

Aufgrund der festgestellten brandschutztechnischen Mängel findet in der SenefelderSchule in Treuchtlingen in der Zeit vom 18.10. vorerst bis einschließlich 20.10.2023 kein Präsenzunterricht statt. Eine Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler im Neubautrakt der Schule ist während der genannten Ausfallzeit sichergestellt.

Das Ziel der Schule ist, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten. Bereits am Freitag, 20.10.2023 wird qualifizierter Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler nach Stundenplan durchgeführt.

Ab Montag, 23.10.2023, werden alle Klassen der Mittelschule, die 5. Klassen der Realschule und des Gymnasiums sowie die Oberstufe des Gymnasiums im Neubau in Präsenz unterrichtet. Für die weiteren Klassen findet bis zu den Herbstferien Distanzunterricht nach Stundenplan statt.

Die Schule versucht durch die Gewinnung weiterer räumlicher Kapazitäten das Angebot an Präsenzunterricht deutlich ausweiten zu können.

Die Schule bereitet gemeinsam mit dem Landratsamt die weitere Beschulungsmöglichkeit der rund 1.200 Schülerinnen und Schüler vor.

Dazu gehört die Möglichkeit der Nutzung weiterer Gebäude in Treuchtlingen oder umliegender Gemeinden. Auch Containerlösungen werden gerade geprüft.

Weitere aktuelle Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über das Schulinformationssystem.

Landrat Manuel Westphal und Schulleiter Stefan Reutner stellten in einer gemeinsamen Pressekonferenz fest, dass gemeinsam mit Hochdruck an Lösungen gearbeitet wird, um den Unterrichtsbetrieb zeitnah wieder fortsetzen zu können. Die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und weitere Mitarbeitende bitten beide um Verständnis: „Für uns steht die Sicherheit aller Beteiligter absolut im Vordergrund, weshalb die Entscheidung der Nutzungsuntersagung so getroffen wurde.“



Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
Mart7in 7D., Dinslaken
Sven7 K.7, Vogtland
Jürg7en 7M., Weinstadt
= an7ony7m =7 a7., 3
Mart7in 7D., Dinslaken
Robi7n B7., Braunschweig
Ulri7ch 7B., Feuchtwangen
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