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Warnmeldungen
Entwarnung: Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim" vom 22.06.2025 10:47:23 gesendet durch LS Rosenheim vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
27.06.2025 06:28

Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar
Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an.
Landkreis Goslar Ottostraße 1 38644 Goslar
24.06.2025 10:46

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Wohnungsöffnungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und bedürfen daher stets einer rechtlichen Legitimation. Neben dem technischen Know-how ist es für die Feuerwehr daher auch wichtig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auszukennen, wenn eine solche Wohnungsöffnung durchgeführt werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Feuerwehr eine Wohnung öffnen darf, sind klar geregelt. Es muss entweder Gefahr im Verzug sein, oder eine richterliche Anordnung vorliegen. Der folgende Artikel erläutert die juristischen Grundlagen für Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr und zeigt, was bei der Durchführung einer solchen Maßnahme beachtet werden muss.

Pixabay.com © Schluesseldienst CCO Public Domain

Das Öffnen des Schlosses sollte mit so wenigen Beschädigungen wie möglich erfolgen.


Ist die Feuerwehr zuständig, wenn ich mich aus meiner Wohnung aussperre?

Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Öffnung einer Wohnung ist gemeinhin auf Notfallsituationen oder Amtshilfe beschränkt. Wenn sich jemand einfach „nur“ aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ohne dass eine akute Gefahr besteht, ist die Feuerwehr nicht der richtige Ansprechpartner. In solchen Situationen ist eigenständig ein professioneller Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hier ist allerdings eine Warnung vor Schlüsseldienst-Betrug angebracht: Niemals sollte einfach der erstbeste Anbieter gewählt werden. Es ist wichtig, ganz genau auf Seriosität und Transparenz bei den Kosten zu achten, um keinen Betrügern in die Falle zu gehen.

3 Tipps für den richtigen Umgang mit dem Schlüsseldienst

  1. Gezielt nach einem seriösen Anbieter suchen, Online-Rezensionen beachten und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer oder der Polizei (nicht über den Notruf!) nach seriösen Schlüsseldiensten fragen

  2. Mit dem Schlüsseldienst bereits vor der Auftragsvergabe einen Festpreis inklusive Anfahrt verhandeln (Preis sollte im Schnitt ungefähr 70 Euro betragen)

  3. Vor Ort den Mitarbeiter noch einmal fragen, ob der telefonisch vereinbarte Preis gilt (Legt dieser sich nicht fest, nicht mit der Türöffnung beginnen lassen, sondern einen anderen Anbieter beauftragen)

Seriöse Schlüsseldienste überraschen ihre Kunden nicht in einer Notsituation mit einer überteuerten Rechnung, sondern sprechen die Preise klar im Vorfeld ab. Leider gibt es in der Branche sehr viele schwarze Schafe, weshalb es wichtig ist, auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Beginnt der Schlüsseldienstmitarbeiter mit der Türöffnung, obwohl ihm der Auftrag aufgrund unklarer Preisabsprache nicht erteilt wurde, so sollte die Polizei verständigt werden.

Juristische Grundlagen für eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Erfolgt die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr, so müssen hierfür klare Gründe vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für eine Wohnungsöffnung müssen daher klare Gründe entsprechend der rechtlichen Regelung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnungsöffnung der Gefahrenabwehr dient. Ist anzunehmen, dass eine unmittelbare Gefahr für eine hilflose Person hinter der verschlossenen Tür besteht oder eine abzuwendende Gefahr von der Wohnung selbst ausgeht, darf diese somit geöffnet werden. Wenn es sich nicht um eine Notlage handelt, ist entweder die Einwilligung des Betroffenen oder ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Die Rolle der Polizei bei einer Wohnungsöffnung

Bei Wohnungsöffnungen ist die Zuständigkeit zwischen Polizei und Feuerwehr klar geregelt. Die Polizei ist primär dann zuständig, wenn es um die Abwehr von Straftaten oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht. Die Feuerwehr kann allerdings aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und der speziellen Ausbildung besser geeignet sein, um Türen schnell und effizient zu öffnen. Amtshilfe ist dann zulässig, wenn die Polizei bei ihren Aufgaben auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen ist. Hierbei ist es allerdings vornehmlich in Verbindung mit zu erwartenden Straftaten wichtig, dass die Polizei den Einsatz verlässlich sichert, um die Beteiligten der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Ablauf einer Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr folgt einem festgelegten Ablaufplan, wenn sie eine Wohnung öffnet. So ist sichergestellt, dass rechtskonform und ohne unnötige Verzögerungen vorgegangen wird. Nachdem ein Einsatzkräfte über die Leitstelle informiert wurden, fahren sie zum Einsatzort und müssen zügig einschätzen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt, die das Öffnen der Wohnung rechtfertigt. Alternativ wird ein richterlicher Beschluss benötigt, um tätig werden zu können. Die Wohnungsöffnung und die weiteren Aktivitäten erfolgen anschließend folgendermaßen:

  1. Eigensicherung: Zuallererst muss die Feuerwehr sicherstellen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Gas austreten könnte, Elektrizität im Spiel ist oder im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei Straftaten zu befürchten sind.

  2. Zügige Öffnung der Wohnung: Dabei ist die Beschädigung des Eigentums Dritter so gering wie möglich zu halten.

  3. Zutritt zur Wohnung und Durchführung der notwendigen Hilfeleistungen

  4. Dokumentation des Einsatzes und der erfolgten Maßnahmen

 

Techniken für eine Wohnungsöffnung mit möglichst geringem Schaden

Die Feuerwehr setzt spezielle Techniken ein, um bei Wohnungsöffnungen möglichst nur minimale Schäden zu verursachen. Hierzu zählen sogenannte Lockpicking-Methoden, um Schlösser ohne Zerstörung zu öffnen, die Nutzung von Türfallen-Gleitwerkzeugen oder die Verwendung spezieller Spreizwerkzeuge wie Türöffnungskarten. Falls ein Bohren unumgänglich ist, erfolgt dieses präzise und zielgerichtet, um das Schloss später problemlos austauschen zu können.

Pixabay.com © Freak06 CCO Public Domain

Wenn giftige Gase befürchtet werden müssen, ist beim Betreten der geöffneten Wohnung die Eigensicherung durch Atemschutzgeräte angebracht.

Besondere Herausforderungen bei einer durch die Feuerwehr durchgeführten Wohnungsöffnung

Die Feuerwehr wird bei der Wohnungsöffnung regelmäßig mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die schnelle und korrekte Beurteilung der Lage. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Dabei steht die Feuerwehr oft unter erheblichem Zeitdruck, da sie die Tür natürlich nicht ohne triftigen Grund beschädigen darf, sich die Situation hinter der verschlossenen Tür aber auch schnell zu einem lebensbedrohlichen Szenario entwickeln könnte.

Eigenschutz bei Wohnungsöffnungen

Einsatzkräfte dürfen es auch bei eiligen Einsätzen nicht vernachlässigen, sich selbst ausreichend zu schützen. Unsichere Tatorte, unzurechnungsfähige Personen oder aggressive Tiere im Haushalt müssen erkannt werden und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Freigesetzte Schadstoffe und ansteckende Krankheiten sind weitere Gefahren, die den Feuerwehrleuten zu jedem Zeitpunkt bewusst sein müssen. Ein intensives Sicherheitstraining mit regelmäßigen Übungen gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, wie sie im Einsatzfall zu handeln haben.


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