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Warnmeldungen
Trinkwasserverunreinigung - Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
Aufgrund von coliformen Keimen/Bakterien ist das Trinkwasser in den Wehrheimer Ortsteilen Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal ab sofort bis auf Weiteres vor jeder Nutzung zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen mindestens 10 Minuten lang abzukochen!!!
Für den Notfall steht in beiden Feuerwehrhäusern Pfaffenwiesbach wie auch Friedrichsthal eine Trinkwassernotversorgung von 05:00 – 22:00 Uhr z.B. für Babynahrung zur Verfügung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die örtliche Feuerwehr oder an die Gemeinde Wehrheim
Gemeindeverwaltung Wehrheim
Feuerwehren Pfaffenwiesbach & Friedrichsthal
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
21.11.2024 04:56

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
[Aktualisierung 12:00 Uhr - ENTWARNUNG -]
Die Weltkriegsbombe wurde kontrolliert erfolgreich gesprengt.
Die Absperrungen sind aufgehoben.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 12:07

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Meppen
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Esterfeld kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
20.11.2024 11:08

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 08:45

Trinkwasserverschmutzung - Teile der VG Herrstein-Rhaunen
Verunreinigung des Trinkwassers durch Keime am 17.11.2024 gegen 18:00 Uhr
Wird das Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd gekocht, tötet dies die Keime effektiv ab. Da
17.11.2024 19:16

Trinkwasserverunreinigung - Teile der VG Birkenfeld
Infolge einer Trinkwasserverunreinigung gelten bis auf Weiteres folgende Handlungsempfehlungen:
Leitungswasser mindestens 5 Minuten sprudelnd kochen, dadurch werden die Keime effektiv abgetötet. D
17.11.2024 19:13

Weltkriegsbombe wird kontrolliert gesprengt - Kreisstadt Homburg, betroffene Straßen:
In der Gasstraße in Homburg wird am heutigen Sonntag, 17 November, innerhalb der nächsten Stunde eine Splitterbombe kontrolliert gesprengt. Die Detonation wird im nahen Umfeld hörbar sein. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, der Bereich ist weiträumig abgesperrt.
Ein Bürgertelefon ist am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr sowie am Sonntag ab 7 Uhr unter Tel.: 06841/924-1150 zu erreichen.
06841/924-1150
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-002 shortCode:BBK-ISC-004
17.11.2024 12:41

Trinkwasser abkochen - Baumholder mit Ausnahme Reichenbach und Frauenberg
Die Bewohner des betroffenen Gebietes werden aufgefordert das Trinkwasser abzukochen. Keimbelastet
01715583848
15
15.11.2024 18:31

Trinkwasser abkochen - 55758 Niederwörresbach
Die Bewohner des betroffenen Gebietes werden aufgefordert das Trinkwasser abzukochen.
BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
14.11.2024 17:33

Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
08.11.2024 17:14

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Wohnungsöffnungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und bedürfen daher stets einer rechtlichen Legitimation. Neben dem technischen Know-how ist es für die Feuerwehr daher auch wichtig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auszukennen, wenn eine solche Wohnungsöffnung durchgeführt werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Feuerwehr eine Wohnung öffnen darf, sind klar geregelt. Es muss entweder Gefahr im Verzug sein, oder eine richterliche Anordnung vorliegen. Der folgende Artikel erläutert die juristischen Grundlagen für Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr und zeigt, was bei der Durchführung einer solchen Maßnahme beachtet werden muss.

Pixabay.com © Schluesseldienst CCO Public Domain

Das Öffnen des Schlosses sollte mit so wenigen Beschädigungen wie möglich erfolgen.


Ist die Feuerwehr zuständig, wenn ich mich aus meiner Wohnung aussperre?

Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Öffnung einer Wohnung ist gemeinhin auf Notfallsituationen oder Amtshilfe beschränkt. Wenn sich jemand einfach „nur“ aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ohne dass eine akute Gefahr besteht, ist die Feuerwehr nicht der richtige Ansprechpartner. In solchen Situationen ist eigenständig ein professioneller Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hier ist allerdings eine Warnung vor Schlüsseldienst-Betrug angebracht: Niemals sollte einfach der erstbeste Anbieter gewählt werden. Es ist wichtig, ganz genau auf Seriosität und Transparenz bei den Kosten zu achten, um keinen Betrügern in die Falle zu gehen.

3 Tipps für den richtigen Umgang mit dem Schlüsseldienst

  1. Gezielt nach einem seriösen Anbieter suchen, Online-Rezensionen beachten und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer oder der Polizei (nicht über den Notruf!) nach seriösen Schlüsseldiensten fragen

  2. Mit dem Schlüsseldienst bereits vor der Auftragsvergabe einen Festpreis inklusive Anfahrt verhandeln (Preis sollte im Schnitt ungefähr 70 Euro betragen)

  3. Vor Ort den Mitarbeiter noch einmal fragen, ob der telefonisch vereinbarte Preis gilt (Legt dieser sich nicht fest, nicht mit der Türöffnung beginnen lassen, sondern einen anderen Anbieter beauftragen)

Seriöse Schlüsseldienste überraschen ihre Kunden nicht in einer Notsituation mit einer überteuerten Rechnung, sondern sprechen die Preise klar im Vorfeld ab. Leider gibt es in der Branche sehr viele schwarze Schafe, weshalb es wichtig ist, auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Beginnt der Schlüsseldienstmitarbeiter mit der Türöffnung, obwohl ihm der Auftrag aufgrund unklarer Preisabsprache nicht erteilt wurde, so sollte die Polizei verständigt werden.

Juristische Grundlagen für eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Erfolgt die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr, so müssen hierfür klare Gründe vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für eine Wohnungsöffnung müssen daher klare Gründe entsprechend der rechtlichen Regelung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnungsöffnung der Gefahrenabwehr dient. Ist anzunehmen, dass eine unmittelbare Gefahr für eine hilflose Person hinter der verschlossenen Tür besteht oder eine abzuwendende Gefahr von der Wohnung selbst ausgeht, darf diese somit geöffnet werden. Wenn es sich nicht um eine Notlage handelt, ist entweder die Einwilligung des Betroffenen oder ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Die Rolle der Polizei bei einer Wohnungsöffnung

Bei Wohnungsöffnungen ist die Zuständigkeit zwischen Polizei und Feuerwehr klar geregelt. Die Polizei ist primär dann zuständig, wenn es um die Abwehr von Straftaten oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht. Die Feuerwehr kann allerdings aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und der speziellen Ausbildung besser geeignet sein, um Türen schnell und effizient zu öffnen. Amtshilfe ist dann zulässig, wenn die Polizei bei ihren Aufgaben auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen ist. Hierbei ist es allerdings vornehmlich in Verbindung mit zu erwartenden Straftaten wichtig, dass die Polizei den Einsatz verlässlich sichert, um die Beteiligten der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Ablauf einer Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr folgt einem festgelegten Ablaufplan, wenn sie eine Wohnung öffnet. So ist sichergestellt, dass rechtskonform und ohne unnötige Verzögerungen vorgegangen wird. Nachdem ein Einsatzkräfte über die Leitstelle informiert wurden, fahren sie zum Einsatzort und müssen zügig einschätzen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt, die das Öffnen der Wohnung rechtfertigt. Alternativ wird ein richterlicher Beschluss benötigt, um tätig werden zu können. Die Wohnungsöffnung und die weiteren Aktivitäten erfolgen anschließend folgendermaßen:

  1. Eigensicherung: Zuallererst muss die Feuerwehr sicherstellen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Gas austreten könnte, Elektrizität im Spiel ist oder im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei Straftaten zu befürchten sind.

  2. Zügige Öffnung der Wohnung: Dabei ist die Beschädigung des Eigentums Dritter so gering wie möglich zu halten.

  3. Zutritt zur Wohnung und Durchführung der notwendigen Hilfeleistungen

  4. Dokumentation des Einsatzes und der erfolgten Maßnahmen

 

Techniken für eine Wohnungsöffnung mit möglichst geringem Schaden

Die Feuerwehr setzt spezielle Techniken ein, um bei Wohnungsöffnungen möglichst nur minimale Schäden zu verursachen. Hierzu zählen sogenannte Lockpicking-Methoden, um Schlösser ohne Zerstörung zu öffnen, die Nutzung von Türfallen-Gleitwerkzeugen oder die Verwendung spezieller Spreizwerkzeuge wie Türöffnungskarten. Falls ein Bohren unumgänglich ist, erfolgt dieses präzise und zielgerichtet, um das Schloss später problemlos austauschen zu können.

Pixabay.com © Freak06 CCO Public Domain

Wenn giftige Gase befürchtet werden müssen, ist beim Betreten der geöffneten Wohnung die Eigensicherung durch Atemschutzgeräte angebracht.

Besondere Herausforderungen bei einer durch die Feuerwehr durchgeführten Wohnungsöffnung

Die Feuerwehr wird bei der Wohnungsöffnung regelmäßig mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die schnelle und korrekte Beurteilung der Lage. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Dabei steht die Feuerwehr oft unter erheblichem Zeitdruck, da sie die Tür natürlich nicht ohne triftigen Grund beschädigen darf, sich die Situation hinter der verschlossenen Tür aber auch schnell zu einem lebensbedrohlichen Szenario entwickeln könnte.

Eigenschutz bei Wohnungsöffnungen

Einsatzkräfte dürfen es auch bei eiligen Einsätzen nicht vernachlässigen, sich selbst ausreichend zu schützen. Unsichere Tatorte, unzurechnungsfähige Personen oder aggressive Tiere im Haushalt müssen erkannt werden und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Freigesetzte Schadstoffe und ansteckende Krankheiten sind weitere Gefahren, die den Feuerwehrleuten zu jedem Zeitpunkt bewusst sein müssen. Ein intensives Sicherheitstraining mit regelmäßigen Übungen gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, wie sie im Einsatzfall zu handeln haben.


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