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Giftige Rauchgase aufgrund eines Brandes in einem Störfallbetrieb - Berlin - Lichterfelde
Aufgrund eines Brandes in einem Störfallbetrieb kommt es zu einer Rauchausbreitung der entstehenden Brandgase. Nach Auswertung der Wetterlage und der entsprechenden Windrichtung, ziehen die Rauchgase von der Einsatzstelle in nördliche Richtung. Auch wenn keine Rauchwolken zu sehen sind, beachten Sie die Hinweise.
Leitstelle der Berliner Feuerwehr
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
03.05.2024 13:05

Giftige Rauchgase aufgrund eines Brandes in einem Störfallbetrieb - Berlin - Lichterfelde
Aufgrund eines Brandes in einem Störfallbetrieb kommt es zu einer Rauchausbreitung der entstehenden Brandgase. Nach Auswertung der Wetterlage und der entsprechenden Windrichtung, ziehen die Rauchgase von der Einsatzstelle in nördliche Richtung. Auch wenn keine Rauchwolken zu sehen sind, beachten Sie die Hinweise.
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03.05.2024 12:56

Entwarnung: Wasserverunreinigung - Gemeindegebiet Gärtringen Ortsteil Rohrau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wasserverunreinigung - Gemeindegebiet Gärtringen Ortsteil Rohrau" vom 30.04.2024 02:09:31 gesendet durch LS Reutlingen, Land BW Red. (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Gefahr durch eine Wasserverunreinigung.
Amtliche Gefahrenmitteilung des Landkreises Böblingen.
In Gärtringen ist der Ortsteil Rohrau von einer Wasserverunreinigung betroffen.
Bis auf weiteres muss das Wasser in Rohrau abgekocht werden.
Gemeinde Gärtringen, Tel.: 07034/923-0
Gemeinde Gärtringen
07034/923-0
Die Wasserwerke fordern die Bevölkerung von Rohrau auf das Wasser abzukochen.
03.05.2024 10:49

Entwarnung: Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim" vom 02.05.2024 22:53:32 gesendet durch LS Rhein-Sieg-Kreis (DEU, NW, Siegburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufhebung der Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Über die Internetseiten der betroffenen Kommunen können Sie das Bürgertelefon erreichen.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
03.05.2024 10:31

Entwarnung: Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach" vom 02.05.2024 21:00:02 gesendet durch LS Bergstraße vS/E, Kreis (DEU, HE, Heppenheim). Die Warnung ist aufgehoben.
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flus sufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
03.05.2024 08:58

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr

Juristische Grundlagen und praktische Anwendung

Wohnungsöffnungen stellen einen Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung dar und bedürfen daher stets einer rechtlichen Legitimation. Neben dem technischen Know-how ist es für die Feuerwehr daher auch wichtig, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auszukennen, wenn eine solche Wohnungsöffnung durchgeführt werden soll. Die Voraussetzungen, unter denen die Feuerwehr eine Wohnung öffnen darf, sind klar geregelt. Es muss entweder Gefahr im Verzug sein, oder eine richterliche Anordnung vorliegen. Der folgende Artikel erläutert die juristischen Grundlagen für Wohnungsöffnungen durch die Feuerwehr und zeigt, was bei der Durchführung einer solchen Maßnahme beachtet werden muss.

Pixabay.com © Schluesseldienst CCO Public Domain

Das Öffnen des Schlosses sollte mit so wenigen Beschädigungen wie möglich erfolgen.


Ist die Feuerwehr zuständig, wenn ich mich aus meiner Wohnung aussperre?

Die Zuständigkeit der Feuerwehr für die Öffnung einer Wohnung ist gemeinhin auf Notfallsituationen oder Amtshilfe beschränkt. Wenn sich jemand einfach „nur“ aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, ohne dass eine akute Gefahr besteht, ist die Feuerwehr nicht der richtige Ansprechpartner. In solchen Situationen ist eigenständig ein professioneller Schlüsseldienst zu kontaktieren. Hier ist allerdings eine Warnung vor Schlüsseldienst-Betrug angebracht: Niemals sollte einfach der erstbeste Anbieter gewählt werden. Es ist wichtig, ganz genau auf Seriosität und Transparenz bei den Kosten zu achten, um keinen Betrügern in die Falle zu gehen.

3 Tipps für den richtigen Umgang mit dem Schlüsseldienst

  1. Gezielt nach einem seriösen Anbieter suchen, Online-Rezensionen beachten und gegebenenfalls bei der Handwerkskammer oder der Polizei (nicht über den Notruf!) nach seriösen Schlüsseldiensten fragen

  2. Mit dem Schlüsseldienst bereits vor der Auftragsvergabe einen Festpreis inklusive Anfahrt verhandeln (Preis sollte im Schnitt ungefähr 70 Euro betragen)

  3. Vor Ort den Mitarbeiter noch einmal fragen, ob der telefonisch vereinbarte Preis gilt (Legt dieser sich nicht fest, nicht mit der Türöffnung beginnen lassen, sondern einen anderen Anbieter beauftragen)

Seriöse Schlüsseldienste überraschen ihre Kunden nicht in einer Notsituation mit einer überteuerten Rechnung, sondern sprechen die Preise klar im Vorfeld ab. Leider gibt es in der Branche sehr viele schwarze Schafe, weshalb es wichtig ist, auf die richtige Vorgehensweise zu achten. Beginnt der Schlüsseldienstmitarbeiter mit der Türöffnung, obwohl ihm der Auftrag aufgrund unklarer Preisabsprache nicht erteilt wurde, so sollte die Polizei verständigt werden.

Juristische Grundlagen für eine Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Erfolgt die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr, so müssen hierfür klare Gründe vorliegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Grundgesetz schützt in Artikel 13 die Unverletzlichkeit der Wohnung. Für eine Wohnungsöffnung müssen daher klare Gründe entsprechend der rechtlichen Regelung vorliegen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wohnungsöffnung der Gefahrenabwehr dient. Ist anzunehmen, dass eine unmittelbare Gefahr für eine hilflose Person hinter der verschlossenen Tür besteht oder eine abzuwendende Gefahr von der Wohnung selbst ausgeht, darf diese somit geöffnet werden. Wenn es sich nicht um eine Notlage handelt, ist entweder die Einwilligung des Betroffenen oder ein richterlicher Beschluss erforderlich.

Die Rolle der Polizei bei einer Wohnungsöffnung

Bei Wohnungsöffnungen ist die Zuständigkeit zwischen Polizei und Feuerwehr klar geregelt. Die Polizei ist primär dann zuständig, wenn es um die Abwehr von Straftaten oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geht. Die Feuerwehr kann allerdings aufgrund ihrer technischen Ausrüstung und der speziellen Ausbildung besser geeignet sein, um Türen schnell und effizient zu öffnen. Amtshilfe ist dann zulässig, wenn die Polizei bei ihren Aufgaben auf die Unterstützung der Feuerwehr angewiesen ist. Hierbei ist es allerdings vornehmlich in Verbindung mit zu erwartenden Straftaten wichtig, dass die Polizei den Einsatz verlässlich sichert, um die Beteiligten der Feuerwehr nicht zu gefährden.

Ablauf einer Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr

Die Feuerwehr folgt einem festgelegten Ablaufplan, wenn sie eine Wohnung öffnet. So ist sichergestellt, dass rechtskonform und ohne unnötige Verzögerungen vorgegangen wird. Nachdem ein Einsatzkräfte über die Leitstelle informiert wurden, fahren sie zum Einsatzort und müssen zügig einschätzen, ob tatsächlich eine Gefahrensituation vorliegt, die das Öffnen der Wohnung rechtfertigt. Alternativ wird ein richterlicher Beschluss benötigt, um tätig werden zu können. Die Wohnungsöffnung und die weiteren Aktivitäten erfolgen anschließend folgendermaßen:

  1. Eigensicherung: Zuallererst muss die Feuerwehr sicherstellen, sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Gas austreten könnte, Elektrizität im Spiel ist oder im Rahmen einer Amtshilfe für die Polizei Straftaten zu befürchten sind.

  2. Zügige Öffnung der Wohnung: Dabei ist die Beschädigung des Eigentums Dritter so gering wie möglich zu halten.

  3. Zutritt zur Wohnung und Durchführung der notwendigen Hilfeleistungen

  4. Dokumentation des Einsatzes und der erfolgten Maßnahmen

 

Techniken für eine Wohnungsöffnung mit möglichst geringem Schaden

Die Feuerwehr setzt spezielle Techniken ein, um bei Wohnungsöffnungen möglichst nur minimale Schäden zu verursachen. Hierzu zählen sogenannte Lockpicking-Methoden, um Schlösser ohne Zerstörung zu öffnen, die Nutzung von Türfallen-Gleitwerkzeugen oder die Verwendung spezieller Spreizwerkzeuge wie Türöffnungskarten. Falls ein Bohren unumgänglich ist, erfolgt dieses präzise und zielgerichtet, um das Schloss später problemlos austauschen zu können.

Pixabay.com © Freak06 CCO Public Domain

Wenn giftige Gase befürchtet werden müssen, ist beim Betreten der geöffneten Wohnung die Eigensicherung durch Atemschutzgeräte angebracht.

Besondere Herausforderungen bei einer durch die Feuerwehr durchgeführten Wohnungsöffnung

Die Feuerwehr wird bei der Wohnungsöffnung regelmäßig mit bestimmten Herausforderungen konfrontiert. Eine davon ist die schnelle und korrekte Beurteilung der Lage. Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Notfall vorliegt, der ein sofortiges Handeln erfordert. Dabei steht die Feuerwehr oft unter erheblichem Zeitdruck, da sie die Tür natürlich nicht ohne triftigen Grund beschädigen darf, sich die Situation hinter der verschlossenen Tür aber auch schnell zu einem lebensbedrohlichen Szenario entwickeln könnte.

Eigenschutz bei Wohnungsöffnungen

Einsatzkräfte dürfen es auch bei eiligen Einsätzen nicht vernachlässigen, sich selbst ausreichend zu schützen. Unsichere Tatorte, unzurechnungsfähige Personen oder aggressive Tiere im Haushalt müssen erkannt werden und es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Freigesetzte Schadstoffe und ansteckende Krankheiten sind weitere Gefahren, die den Feuerwehrleuten zu jedem Zeitpunkt bewusst sein müssen. Ein intensives Sicherheitstraining mit regelmäßigen Übungen gewährleistet, dass alle Beteiligten wissen, wie sie im Einsatzfall zu handeln haben.


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