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Entwarnung: Allgemeiner Schadensfall - Reinbek Gewerbegebiet
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Allgemeiner Schadensfall - Reinbek Gewerbegebiet" vom 25.04.2024 15:59:40 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Wegen eines Feuerwehreinsatzes im Bereich Carl-Zeiss-Str. bitte Fenster und Türen geschlossen halten
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich
25.04.2024 19:12

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheits
25.04.2024 16:32

Es wird drum gebeten, Fenst und Türen geschlossen zu halten - Rysum
Es wird drum gebeten, Fenst und Türen geschlossen zu halten
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 BBK-ISC-017 BBK-ISC-021 shortCode:BBK-ISC-011
25.04.2024 15:56

Entwarnung: das Tier wurde gefunden, KEINE GEFAHR mehr - Eggermühlen, Kettenkamp, Maiburg, Bippen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahr durch entlaufenen Bullen - Eggermühlen, Kettenkamp, Maiburg, Bippen " vom 25.04.2024 14:25:03 gesendet durch LS Osnabrück vS/E, Kreis (DEU, NI). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Tier wurde gefunden !!! KEINE GEFAHR MEHR !!!
Bitte dem Tier nicht zu nahe kommen und bei Sichtung unverzüglich den Notruf 110 wählen.
25.04.2024 15:20

Fund einer Weltkriegsbombe - Mainz - Bereich Europakreisel
Nach dem Fund einer 500-kg-Weltkriegsbombe im Bereich Europakreisel muss diese am Freitag, 26.04.2024 entschärft werden. Dazu ist eine Evakuierung erforderlich. Verlassen Sie den Gefahrenbereich bis spätestens Freitag, 10 Uhr!
Eine genaue Auflistung der zu räumenden Straßen und Hausnummern finden Sie auf der Sonderseite unter www.mainz.de
Bürgertelefon der Stadt Mainz
06131 - 12 4634
BBK-ISC-022 BBK-ISC-024 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-015 shortCode:BBK-ISC-004
25.04.2024 13:47

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Landesfeuerwehrverband Hessen

Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab

Sozialminister verweigert verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte.

Die 72.000 hessischen Freiwilligen Feuerwehrleute stellen den Schutz für die hessische Bevölkerung bei Feuer, Technischen Hilfeleistungen, aber auch Hochwasser und bei Sturmschäden sicher. In 2.600 Feuerwehren wird die Einsatzbereitschaft, neben der Aus- und Fortbildung, sichergestellt.

Bei einem Unfallereignis sind die ehrenamtlich tätigen, Freiwilligen Feuerwehrleute bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert. Die UKH ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, bestehend aus Vertreter*innen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Gesetz und in Satzungen geregelt.

Die Unfallkasse Hessen hat die Aufgabe, bei Unfällen u.a. von Feuerwehrleuten, gleich ob körperlicher Schaden oder auch psychische Folgen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII). Dabei sind sie bei Todesfällen (z.B. Einmal- und Rentenzahlungen an Hinterbliebene) sowie auch bei Berentungen abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Ersthelfer*innen an Unfallstellen sowie für einige Hilfsorganisationen (z.B. JUH, MHD, DLRG).

Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner*innen geleistet werden. Bei einem dramatischen Einsatz in einem anderen Bundesland kam es bei einem Feuerwehrmann im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu einem Unfall mit Todesfolge, als dieser auf der Autobahn überfahren wurde. Der nichtverheiratete Feuerwehrmann hatte eine schwangere Partnerin, der keinerlei Leistungen aus der Unfallversicherung zustanden. Diese Absicherungslücke entspricht heute nicht der Lebenswirklichkeit und ist den Feuerwehrleuten nicht zu vermitteln.

Die Unfallkasse Hessen hatte hier eine Lösung gefunden, die durch ihre Selbstverwaltung einstimmig beschlossen wurde. Nun verweigert der Hessische Sozialminister die Zustimmung zur Einmalzahlung von 37.380 € (Bezugsgröße nach SGB IV 2019). Unverheiratete Partner*innen von Feuerwehrleuten sind somit in Hessen – im Gegensatz zu Niedersachsen – überhaupt nicht abgesichert.

Ebenso verweigert das Sozialministerium die Zustimmung zur angemessenen Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten am Maßstab der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Hierbei geht es darum, dass Einmalzahlungen an der allgemeinen Preisentwicklung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches automatisch angepasst werden (Maßstab ist die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung).

In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ werde. Völlig unverständlich ist diese Argumentation vor dem Hintergrund, dass Feuerwehrleute zu Gunsten der Allgemeinheit zu jeder Tages- und Nachtzeit im Einsatz sind und dabei oftmals ihr Leben aufs Spiel setzen. Zehntausende von Einsätzen werden pro Jahr in Hessen geleistet – und das zu 90 % von Feuerwehrleuten, die das ehrenamtlich und freiwillig machen. Die Diskussion der Sparsamkeit im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung nach tödlichen Unfällen und dauerhaften Schwerstverletzungen zeigt den nicht vorhandenen Respekt des Sozialministers gegenüber den 72.000 Einsatzkräften.

LFV-Präsident Dr. h.c. Ralf Ackermann: „Es ist für unsere Feuerwehrleute unverständlich, dass seit Monaten diese Verbesserung des Versicherungsschutzes verweigert wird und sie mit ihrer Gesundheit und deren Familien dafür geradestehen. Sie stehen rund um die Uhr für die Allgemeinheit zur Verfügung in dem Bewusstsein, dass ihnen vom Sozialministerium die wichtige und notwendige Wertschätzung in Form existenzieller sozialer Absicherung vorenthalten wird.“



Landesfeuerwehrverband Hessen

Themengruppe: Unfallverhütung


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