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Warnmeldungen
Gefahrstoffaustritt im Freien - Waldaschaff – Walburgstraße
KEINE Gefahr für die Bevölkerung – Sperrung der Ortsdurchfahrt
BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-004
19.03.2024 06:20

Entwarnung: massive Rauchbelästigung durch ein Schadenfeuer - Stadt Flensburg OT Tarup Struvelücke
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "massive Rauchbelästigung durch ein Schadenfeuer - Stadt Flensburg OT Tarup Struvelücke" vom 18.03.2024 20:54:00 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
durch einen Brand kommt es zu massiver Rauchentwicklung im Stadtteil Tarup im Straßenverlauf Struvelücke und erweitertem Umfeld
Bitte schließen Sie Fenster, Türen und Klimaanlagen in dem betroffenen Bereich und meiden Sie die un
19.03.2024 00:44

Trübung des Grundwassers - Hinterzarten
Momentan ist in der Gemeindewasserversorgung von Hinterzarten eine Trübung im Wasser vorhanden, es besteht keine Gesundheitsgefahr. Bitte spülen sie, bis keine Trübung mehr vorhanden ist.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
18.03.2024 20:00

Schadstofffreisetzung in Finnentrop-Fehrenbracht - Finnentrop
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Finnentrop
In Finnentrop ist es im Bereich Fehrenbracht zu einem Schadensereignis gekommen. Dabei wurden Schadstoffe freigesetzt, die zu einer Gewässerverunreinigung des Fretterbachs und der anschließenden Gewässer führen.
Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung. Es kann zu einer Verschmutzung der Wasseroberfläche kommen. Entsprechende Einsatzkräfte sind vor Ort.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Entnehmen Sie kein Wasser aus offenen Gewässern im betroffenen Gebiet.
24.02.2024 14:05

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesu ndheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Landesfeuerwehrverband Hessen

Land Hessen lehnt verbesserten Versicherungsschutz ab

Sozialminister verweigert verbesserten Versicherungsschutz bei tödlichen Unfällen und für dauerhaft Schwerstverletzte.

Die 72.000 hessischen Freiwilligen Feuerwehrleute stellen den Schutz für die hessische Bevölkerung bei Feuer, Technischen Hilfeleistungen, aber auch Hochwasser und bei Sturmschäden sicher. In 2.600 Feuerwehren wird die Einsatzbereitschaft, neben der Aus- und Fortbildung, sichergestellt.

Bei einem Unfallereignis sind die ehrenamtlich tätigen, Freiwilligen Feuerwehrleute bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert. Die UKH ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, bestehend aus Vertreter*innen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen. Die zu erbringenden Leistungen sind im Gesetz und in Satzungen geregelt.

Die Unfallkasse Hessen hat die Aufgabe, bei Unfällen u.a. von Feuerwehrleuten, gleich ob körperlicher Schaden oder auch psychische Folgen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII). Dabei sind sie bei Todesfällen (z.B. Einmal- und Rentenzahlungen an Hinterbliebene) sowie auch bei Berentungen abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Ersthelfer*innen an Unfallstellen sowie für einige Hilfsorganisationen (z.B. JUH, MHD, DLRG).

Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner*innen geleistet werden. Bei einem dramatischen Einsatz in einem anderen Bundesland kam es bei einem Feuerwehrmann im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu einem Unfall mit Todesfolge, als dieser auf der Autobahn überfahren wurde. Der nichtverheiratete Feuerwehrmann hatte eine schwangere Partnerin, der keinerlei Leistungen aus der Unfallversicherung zustanden. Diese Absicherungslücke entspricht heute nicht der Lebenswirklichkeit und ist den Feuerwehrleuten nicht zu vermitteln.

Die Unfallkasse Hessen hatte hier eine Lösung gefunden, die durch ihre Selbstverwaltung einstimmig beschlossen wurde. Nun verweigert der Hessische Sozialminister die Zustimmung zur Einmalzahlung von 37.380 € (Bezugsgröße nach SGB IV 2019). Unverheiratete Partner*innen von Feuerwehrleuten sind somit in Hessen – im Gegensatz zu Niedersachsen – überhaupt nicht abgesichert.

Ebenso verweigert das Sozialministerium die Zustimmung zur angemessenen Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten am Maßstab der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Hierbei geht es darum, dass Einmalzahlungen an der allgemeinen Preisentwicklung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches automatisch angepasst werden (Maßstab ist die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung).

In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ werde. Völlig unverständlich ist diese Argumentation vor dem Hintergrund, dass Feuerwehrleute zu Gunsten der Allgemeinheit zu jeder Tages- und Nachtzeit im Einsatz sind und dabei oftmals ihr Leben aufs Spiel setzen. Zehntausende von Einsätzen werden pro Jahr in Hessen geleistet – und das zu 90 % von Feuerwehrleuten, die das ehrenamtlich und freiwillig machen. Die Diskussion der Sparsamkeit im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung nach tödlichen Unfällen und dauerhaften Schwerstverletzungen zeigt den nicht vorhandenen Respekt des Sozialministers gegenüber den 72.000 Einsatzkräften.

LFV-Präsident Dr. h.c. Ralf Ackermann: „Es ist für unsere Feuerwehrleute unverständlich, dass seit Monaten diese Verbesserung des Versicherungsschutzes verweigert wird und sie mit ihrer Gesundheit und deren Familien dafür geradestehen. Sie stehen rund um die Uhr für die Allgemeinheit zur Verfügung in dem Bewusstsein, dass ihnen vom Sozialministerium die wichtige und notwendige Wertschätzung in Form existenzieller sozialer Absicherung vorenthalten wird.“



Landesfeuerwehrverband Hessen

Themengruppe: Unfallverhütung


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