Feuerwehren schnellstens vor Corona-Infektionen schützen!

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Warnmeldungen
Entwarnung: Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Amts- und Servicenummer der Rettungsleitstelle Suhl - Suhl, Sonneberg, Hildburghausen" vom 16.07.2024 06:08:23 gesendet durch LS Suhl vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Moment kommt es zu einer Störung der Erreichbarkeit der Leitstelle Suhl.
Der Notruf ist nicht betroffen.
Nutzen Sie die Nummer 0151/12019878 Im Notfall 112!
16.07.2024 06:10

Brandgeruch / Rauchentwicklung - Angermünde
Im Bereich der Stadt Angermünde, Am Tanger kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem Brandereignis.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Bitte schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab. Ermöglichen Sie
15.07.2024 10:14

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung - Ortsteile von Lichtenfels, Bad Staffelstein und Itzgrund
Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf und Kloster Banz und im Landkreis Coburg in der Gemeinde Itzgrund die Ortsteile Lahm, Pülsdorf und Herreth.
LICHTENFELS (08.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung des Zweckverbandes Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
In den oben genannten durch die Banzer Gruppe versorgten Ortschaften darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch den Betreiber
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall der Zweckverband Banzer Gruppe zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels und das Landratsamt Coburg ordnen als zuständige Behörden erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher Landratsamt Lichtenfels
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
08.07.2024 15:55

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung des Stadtteils Stublang ab 27.06.24 - Bad Staffelstein, Stadtteil Stublang
Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung des Stadtteils Stublang wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt.
In diesem Stadtteil darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).
Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Stadtverwaltung Bad Staffelstein ist informiert.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten: • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. • Nehm
27.06.2024 13:49

Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
10.06.2024 16:44

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers - Landkreis Donau-Ries
Infolge der aktuellen Hochwasserlage bestehen Empfehlungen zum Abkochen des Trinkwassers. Die Liste der betroffenen Gemeinden kann auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de eingesehen werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 19:31

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpegel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Resolution des Verbandes der Feuerwehren in NRW

Feuerwehren schnellstens vor Corona-Infektionen schützen!

Der Verbandsausschuss des Verbandes der Feuerwehren in NRW hat einstimmig eine Resolution an die Gesundheitsminister von Bund und Land Nordrhein-Westfalen, Jens Spahn und Karl-Josef Laumann, beschlossen. "Wir fordern die Gesundheitsminister auf, die Feuerwehrleute im Einsatzdienst endlich entsprechend unserer Einsatzgefahren in der Impfreihenfolge zu priorisieren.

Die Unterstützung des Rettungsdienstes ist in vielen Städten und Gemeinden inzwischen die häufigste Einsatzart. Wenn wir ständig mit Muskelkraft oder mit Drehleitern den Rettungsdienst beim Patiententransport unterstützen, dann sind die Infektionsgefahren für uns mit denen im Rettungsdienst vergleichbar. Viele Ehrenamtler in den Feuerwehren haben zunehmend Probleme, für solche Infektionsrisiken aus dem Ehrenamt in ihren Familien Akzeptanz zu finden", berichtet Bernd Schneider (Siegen), Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Der folgende Resolutionstext wurde an die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann übersandt:

"Sehr geehrte Herren Minister,

in den Feuerwehren wächst täglich der Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen. Es geht dabei nicht nur um einen angemessenen Schutz für die einzelnen, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder, sondern auch um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt. Allein das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug führt zu einer Kontaktintensität der Mannschaft untereinander, dass man spätestens mit der um sich greifenden, so genannten "britischen Mutante" ohne Impfschutz die baldige Außerdienstnahme kompletter Einheiten riskiert.

Doch gilt dies nicht nur für Infektionen, sondern auch schon durch immer wieder verhängte Quarantäne-Maßnahmen nach Einsätzen, bei denen Kontakt zu (potentiell) Infizierten bestand. Die Quarantäne ganzer Feuerwehreinheiten kann den Brandschutz und die Hilfeleistung in ganzen Stadtteilen, nach gemeinsamen Einsätzen mehrerer Einheiten auch darüber hinaus gefährden. Zudem belastet diese durch das Feuerwehr-Ehrenamt verursachte Quarantäne zunehmend das Verständnis und Entgegenkommen der privaten Arbeitgeber unserer Feuerwehrangehörigen. Deren Freistellungsbereitschaft für Feuerwehreinsätze hat mancherorts bereits jetzt stark gelitten.

Die ersten Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr sukzessive diverse Berufsgruppen zwischen oder innerhalb der Stufen nach oben geschoben werden, stuft alle Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, immer weiter nach hinten. Hierzu haben wir ebenso wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) schon wiederholt gegenüber Ihnen und Ihren Häusern kritisch Stellung genommen.

Wir erinnern daran, dass auch die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder die immer häufiger vorkommenden Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes, zum Beispiel in Form von Tragehilfe oder Patiententransport mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen unter Quarantäne anwesend sind. Bei all diesen Einsätzen sind die Gefahren, denen die Feuerwehrangehörigen ausgesetzt sind, mit den Gefahren im Rettungsdienst vergleichbar.

Wir erleben daher derzeit, wie unter den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Verständnis zunehmend schwindet, sich weiterhin - und anders als diverse Berufsgruppen - rein freiwillig und ehrenamtlich diesen Gefahren auszusetzen, wenn zugleich die Bereitschaft des Staates, einen der Lage angemessenen Schutz zu bieten, nicht ausreichend erkennbar wird. Auch die Feuerwehrmitglieder haben zuhause Familienangehörige, die sie schützen wollen und die ebenso wenig Verständnis dafür haben, dass ihre in der Feuerwehr engagierten Familienmitglieder für ein Ehrenamt "Corona mit nach Hause bringen".

Am deutlichsten tritt diese Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst in Erscheinung. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.

Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.

Die Kommunen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob diese Amtshilfeersuchen nicht bis zur Herstellung des Impfschutzes generell abzulehnen und die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren dafür "abzumelden" sind. Der Rettungsdienst muss sich andere, angemessene Lösungen suchen, z. B. unter Einbindung von Ordnungsbehörden. Weder die einzelnen Feuerwehrangehörigen noch die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt als kritische Infrastruktur zur Gefahrenabwehr dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Wir fordern Sie daher auf, die genannten Zusammenhänge zu berücksichtigen und angemessen prioritär ein Impfangebot an alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst zu machen."

Der Verband der Feuerwehren in NRW hatte sich zum selben Thema bereits am 9. Oktober 2020 und am 2. März 2021 mit Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. "Wir hoffen, nunmehr Antworten auf unsere Fragen zu erhalten. Unsere Forderung hat klar das Ziel, die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen nicht durch falsche Impfprioritäten zu gefährden", resümiert der Stellv. Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Christian Eichhorn



Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Themengruppe: Verbände

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