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Warnmeldungen
Entwarnung: Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Hochwasserereignis - Ueckermünde, Stettiner Haff" vom 13.01.2025 09:53:19 gesendet durch LS Vorpommern-Greifswald vS/E, Kreis (DEU, MV, Greifswald). Die Warnung ist aufgehoben.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald gibt bekannt:
Aufgrund der anhaltenden stürmischen Winde ist im Bereich des Kleinen Haff des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen. Insbesondere ist die Stadt Ueckermünde betroffen.
Mit einem Rückgang der Wasserstände wird im Tagesverlauf des 12.01.2025j gerechnet.
Beschreibung des Gefährdungsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Warnbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs
Landkreis/Stadt: Landkreis Vorpommern-Greifswald
Handlungsempfehlungen
Bitte vermeiden Sie den Aufenthalt im Freien. Entfernen Sie Ihre Autos aus überschwemmungsgefährdeten Bereichen, insbesondere in Greifswald-Wieck
Integrierte Leitstelle Vorpommern-Greifswald
0383419222
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-042 BBK-ISC-045 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-
15.01.2025 08:52

Warnung vor extremer Glätte und Blitzeis - Landkreis Böblingen
Aufgrund von Blitzeis besteht im ganzen Landkreis Böblingen extreme Glätte.
Aktuell kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Notfallrettung. Alle Einsatzfahrzeuge sind unterwegs.
Bitte passen Sie Ihr Verhalten den Straßenverhältnissen an. Vermeiden Sie Autofahrten.
Integrierte Leitstelle Böblingen
07031 416900
BBK-ISC-006 BBK-ISC-005 shortCode:BBK-ISC-006
15.01.2025 08:46

Warnung vor extremer Glätte - Landkrreids Ludwigsburg
Aufgrund von Blitzeis besteht im ganzen Landkreis Landkreis extreme Glätte.
Aktuell kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Notfallrettung. Alle Einsatzfahrzeuge sind unterwegs.
Sofern es Ihnen möglich ist, bleiben Sie Zuhause und gehen erst in der Mittagszeit aus dem Haus. Wir
15.01.2025 07:46

Glätte im Kreisgebiet - Kreis Siegen-Wittgenstein
Derzeit ist es an vielen Stellen (das betrifft insbesondere auch Bürgersteige und Gehwege) im Kreisgebiet sehr glatt - die Streufahrzeuge und Streudienste sind unterwegs.
Beachten Sie die Warnhinweise der Wetterdienste und vermeiden Sie bis zur Wetterverbesserung nicht erforderliche Aufenthalte im Freien.
Derzeit können noch nicht alle Strecken durch den Busverkehr bedient werden. Schulbetrieb findet grundsätzlich statt, bitte entscheiden Sie vor dem Hintergrund der örtlichen Verhältnisse, ob der Schulweg aktuell möglich ist,
Beachten Sie die Warnhinweise der Wetterdienste und vermeiden Sie bis zur Wetterverbesserung nicht e
15.01.2025 07:13

Glatteis - Witterungsbedingter Schulausfall - Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach
Nach Mitteilung des St aatlichen Schulamtes Ansbach fällt am heutigen Mittwoch, 15. Januar 2025, an allen staatlichen Schulen im Landkreis Ansbach und in der Stadt Ansbach der Präsenzunterricht aus. Hintergrund ist die Wetterlage mit gefrierendem Regen und Glatteis. Betroffen vom Ausfall des Präsenzunterrichts sind die Grund- und Mittelschulen, Gymnasien, Realschulen, Berufsschulen und Wirtschaftsschulen in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. Hinsichtlich der weiteren Schultypen werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gebeten, bei der Einrichtung nachzufragen. Keine Angaben können außerdem zu Kindertagesstätten gemacht werden. Hier entscheidet die jeweilige Einrichtung über das weitere Vorgehen.
BBK-ISC-005 BBK-ISC-006 BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-006
15.01.2025 06:27

Schulausfall - Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden i. d. OPf
Am Mittwoch, den 15.01.2025 fällt der Präsenzunterricht an allen Schulen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden i. d. OPf. aufgrund ungünsitger Witterung aus. Eine pädagogische Betreuung an den Schulen wird gewährleistet.
Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord
112
BBK-ISC-009 BBK-ISC-017 shortCode:BBK-ISC-011
15.01.2025 05:56

Extreme Glätte im Stadt und Landkreis Ansbach und Landkreis Neustadt/Aisch - Stadt und Landkreis Ansbach und Landkreis Neustadt/Aisch
Auf Grund Regen und überfrierender Nässe ist mit extremer Glätte zu rechnen,
Erhöhte Vorsicht!!!
15.01.2025 05:39

Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen a.d.Ilm - Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm (nur Versorgungsgebiet der Stadtwerke)
- AKTUALISIERUNG -
Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen gilt weiter
Pfaffenhofen, 09.01.2025
Das Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfaffenhofen gilt voraussichtlich bis mindestens Ende nächster Woche (KW 3) weiter. Das hat das Gesundheitsamt Pfaffenhofen nach Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mitgeteilt. Betroffen von der Anordnung sind das Stadtgebiet von Pfaffenhofen sowie die Ortsteile Sulzbach, Niederscheyern, Weihern, Heißmanning und Eberstetten.
Bei Trinkwasseruntersuchungen der Stadtwerke Pfaffenhofen wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Keimen festgestellt. Deshalb wurde gestern vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen ein sofortiges Abkochgebot erlassen. Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.
Als denkbare Ursache stehen Insekten in einem Zwischenbehälter der Aufbereitungsanlage in Verdacht. Insekten können durchaus Träger coliformer Bakterien sein und gerade Mücken-Weibchen könnten die Behälter als Rückzugsort genutzt haben.
Maßnahmen zur Ursachenbeseitigung und Reinigungsmaßnahmen sind bereits in Umsetzung. Begleitend hierzu erfolgen weiter engmaschige Untersuchungen innerhalb der Wasserversorgung.
Da die Reinigungsmaßnahmen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, dauert das Abkochgebot noch an.
Coliforme Keime
Coliforme Keime werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten. Diese Keime können somit e in Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.
Coliforme Keime selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich per E-Mail zu gesundheitlichen Belangen an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen (hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de) oder an die Stadtwerke Pfaffenhofen unter buergerkommunikation@stadtwerke-pfaffenhofen.de wenden.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 270
Abkochgebot - Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10
09.01.2025 14:43

Stadt Saarbrücken testet neue Sirenen - Saarbrücken - Ortsteile Bischmisheim, Bübingen und Eschringen
Das Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz der Stadt Saarbrücken testet am heutigen Mittwoch ab 09:30 Uhr neue Sirenenanlagen. Zu diesem Zweck ertönen in den genannten Stadtteilen Durchsagen: "Achtung – Achtung! Dies ist ein Probealarm" beziehungsweise "Probealarm beendet". Außerdem ist der Heulton der Sirenen in unterschiedlichen Formen zu hören.
Landeshauptstadt Saarbrücken - Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz
0681-30100
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
27.11.2024 08:34

Schadstofffreisetzung im Stadtgebiet Syke - Syke
Es folgt eine wichtige Information der Leitstelle Diepholz
Im Stadtgebiet Syke ist es im Bereich An der Weide zu einem Gasaustritt gekommen. Dabei werden Schadstoffe freigesetzt, die zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
Wenn Sie sich im betroffenen Bereich befinden, begeben Sie sich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie Fenster und Türen. Schalten Sie die Lüftungs- und Klimaanlagen ab.
Informieren Sie Ihre direkten Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
18
26.11.2024 11:04

Fund einer Weltkriegsbombe - Ulm - Innenstadt
Auf Grund eines Bombenfundes im Bereich der Neutorstraße in der Innenstadt, wird momentan die geplante Räumung der betroffenen Gebiete vorbereitet.
Die betroffenen Anwohner werden in Kürze durch die Einsatzkräfte verständigt und informiert.
Anschließend ist für die Nacht die Entschärfung geplant.
Stadt Ulm eingerichtetes Bürgertelefon
0731 161 7194 / 7195 / 7196
17
25.11.2024 20:04

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
[Aktualisierung 12:00 Uhr - ENTWARNUNG -]
Die Weltkriegsbombe wurde kontrolliert erfolgreich gesprengt.
Die Absperrungen sind aufgehoben.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 12:07

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Meppen
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Esterfeld kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
20.11.2024 11:08

Entschärfung einer Weltkriegsbombe durch kontrollierte Sprengung - Ingelheim-Wackernheim
In Ingelheim-Wackernheim muss heute, am 20.11.2024 um 11:00 Uhr, eine Weltkriegsbombe durch eine kontrollierte Sprengung entschärft werden.
Um den Sprengort wurde ein Sperrradius von 300m festgelegt. Dieser Bereich wird ab 09:00 Uhr gesperrt. Dazu werden Wege gesperrt.
Anwohner und Autofahrer werden aufgefordert, das betroffene Gebiet zu meiden.
Die betroffenen Anwohner wurden bereits vorab informiert. Die Sperrungen werden von Polizei und Ordnungsamt überwacht. Nach erfolgter Entschärfung erfolgt eine Entwarnung und Information über die offiziellen Kanäle.
Informieren Sie sich unter www.ingelheim.de.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
20.11.2024 08:45

Weltkriegsbombe wird kontrolliert gesprengt - Kreisstadt Homburg, betroffene Straßen:
In der Gasstraße in Homburg wird am heutigen Sonntag, 17 November, innerhalb der nächsten Stunde eine Splitterbombe kontrolliert gesprengt. Die Detonation wird im nahen Umfeld hörbar sein. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, der Bereich ist weiträumig abgesperrt.
Ein Bürgertelefon ist am Samstag zwischen 10 und 14 Uhr sowie am Sonntag ab 7 Uhr unter Tel.: 06841/924-1150 zu erreichen.
06841/924-1150
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-002 shortCode:BBK-ISC-004
17.11.2024 12:41

Trinkwasser in Unter- und Oberschleißheim muss abgekocht werden - Stadt Unterschleißheim und Gemeinde Oberschleißheim
Warnung vom Landratsamt München
Bitte beachten Sie folgenden Warnhinweis:
Aufgrund einer Verunreinigung des Trinkwassers mit coliformen Bakterien gilt eine Abkochanordnung des Gesundheitsamtes für das Stadtgebiet Unterschleißheim und das Gemeindegebiet Oberschleißheim.
Bitte beachten Sie die Handlungshinweise auf der Homepage vom Landkreis München, bzw. Stadt Unterschleißheim und der Gemeinde Oberschleißheim.
Es handelt sich hierbei um präventive Vorsichtsmaßnahmen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
08.11.2024 17:14

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Stärkung der Warnung in Baden-Württemberg

Sirenenförderprogramm

Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu stärken, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 bis 2022 Mittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die Einbindung in das Modulare Warnsystem (MoWaS) in den Jahren 2021 und 2022 bereit.

Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel und vor allem dort sinnvoll, wo Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem Erreichungsgrad gewarnt werden müssen.

Wichtig ist dabei, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen machen die Menschen mit einem akustischen Signal auf eine Gefahrensituation aufmerksam. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden.

Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen zu können.

Die Richtlinie zum Sonderförderprogramm Sirenen wurde am 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 2. Oktober 2021 in Kraft, eine Antragstellung ist ab dem Inkrafttreten möglich.

Die Förderrichtlinie und die Anlagen können Sie hier herunterladen:

Förderrichtlinie (PDF)
Anlage 1 - Technische Rahmenbedingungen der Förderung (PDF)
Anlage 2 – Förderstaffelung (PDF)
Anlage 3 – Antragsformular (PDF)
Anlage 4 – Anlage zum Antrag (Excel)
FAQ Sirenenförderprogramm (PDF)

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie des Innenministeriums zum Sirenenförderprogramm (Stand: 1. Oktober 2021):

In der Förderrichtlinie werden unter Nummer 5.2.1 Festbeträge mit dem Zusatz „bis zu“ für die einzelnen förderfähigen Maßnahmen angegeben. Was bedeutet das?

Der Zusatz stellt klar, dass die Zuwendung maximal in Höhe der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gewährt wird. Falls die tatsächlichen förderfähigen Kosten geringer sind, wird der auszuzahlende Förderbetrag auf diesen Betrag verringert.

Ist die Errichtung einer Sirene auf einem bestehenden Mast förderfähig?

Die Errichtung einer Sirene auf einem bestehenden Mast ist förderfähig, wenn sie den Förderbedingungen entspricht. Die Errichtung kann mit bis zu 10.850 € gefördert werden. Der Förderbetrag von bis zu 17.350 € bei Errichtung von Sirenen als freistehende Mastanlage gemäß Nummer 2 Buchstabe b der Förderrichtlinie berücksichtigt die Kosten für die Neu-Errichtung eines Mastes.

Sind auch mobile Sirenenanlagen förderfähig?

Mobile Sirenenanlagen sind nach den Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Können auch Programmierarbeiten gefördert werden?

Programmierarbeiten sind nur förderfähig, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über den Digitalfunk BOS dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht.

Können Sirenen mit Sprachausgabe ebenfalls eine Förderung erhalten?

Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten den Förderbedingungen der Förderrichtlinie, insbesondere gemäß Anlage 1 - Technische Rahmenbedingungen der Förderung, entsprechen.

Werden auch Wartungskosten der Sirenen gefördert?

Das Sirenenförderprogramm wird aus Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung 2020 bis 2022 finanziert. Wartungskosten sind nach den Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Können Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt Sirenen kaufen und einlagern, um sie in 2023 und 2024 zu errichten? Wäre dies möglich?

Nein, das ist nicht möglich. Der Aufbau und die Inbetriebnahme müssen zeitnah erfolgen.

Können mit einem Förderbetrag mehrere Anlagen gefördert werden?

Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Eine Verrechnung der Förderbeträge zwischen verschiedenen geförderten Anlagen ist nicht möglich. Die Fördersumme eines Standortes ist nicht, auch nicht teilweise, auf einen anderen Standort übertragbar.

Statt den in den Förderkriterien genannten Parametern sollen höhere Standards umgesetzt werden. Kann eine Förderung dennoch erfolgen?

Ja. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).

Können bestehende Sirenen durch das Förderprogramm so nachgerüstet werden, dass sie eine zusätzliche Auslösemöglichkeit durch MoWaS erhalten?

Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.

Sind Sirenen förderfähig, für die bereits im Jahr 2019 Verträge zur Sirenenerrichtung eingegangen wurden, deren tatsächlicher Aufbau jedoch erst im Jahr 2021 stattfindet?

In der Anlage 2 – Förderstaffelung sind verschiedene Teilbeträge zu einem Gesamtbetrag zusammengeführt. Ist die Förderung immer nur bis zur Höhe des einzelnen Teilbetrages möglich, oder zählt der aufgeführte Gesamtbetrag?

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag als maximaler Förderbetrag pro Anlage. Die Teilbeträge stellen lediglich einen Anhalt dar. Die Teilbeträge anders aufzuteilen ist unschädlich für den Gesamtbetrag.

Schließt die Förderung des Bundes eine andere Förderung aus? Sprich: Gibt es ein Kumulationsverbot?

Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.

Gilt die Förderung nur für Neuanlagen von Sirenen oder ist z.B. auch ein Standortwechsel förderfähig

Der Standortwechsel einer Bestandssirene ist nach Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Ist es im Rahmen der Förderung zulässig, E57 Anlagen mit einem Sirenensteuerungsempfänger zur Anbindung an den Digitalfunk BOS auszustatten?

Nein, eine Förderung ist nicht möglich, da diese Altanlagen nicht den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen.

Wieso muss eine förderfähige Sirenenanlage über den Digitalfunk BOS ansteuerbar sein? Wir nutzen zur Sirenenauslösung ein POCSAG-Netz.

Eine Anbindung an den Digitalfunk BOS ist nach Vorgabe des Bundes zur Auslösung der Sirenen über MoWaS erforderlich. Der Bund fördert Maßnahmen des Zivilschutzes, daher ist die MoWaS-Anbindung zwingend erforderlich. Hierzu entwickelt der Bund aktuell die erforderliche übergreifende Infrastruktur. Eine Anbindung der Leitstellen an den Digitalfunk BOS bzw. eine Anpassung/Änderung der Software in den Leitstellen ist hierzu nicht erforderlich.

Wieso sollen Sirenen über den Digitalfunk BOS ansteuerbar sein, obwohl derzeit keine Ansteuerung aus MoWaS heraus möglich ist?

Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem Modularen Warnsystem über den Digitalfunk BOS wird für alle MoWaS-Stationen mittelfristig ermöglicht werden.

Ist eine Förderung von Sirenen ohne Anbindung über den Digitalfunk BOS möglich, um die Autonomie der Kommunen über die Sirenen sicherzustellen?

Erklärtes Ziel des Förderprogrammes ist die Verbesserung der Warnung der Bevölkerung im Zivilschutz. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen von Seiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das Modulare Warnsystem über den Digitalfunk BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Warn-Apps oder Rundfunk- und Fernsehanstalten zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.

Wie wird die Einbindung der Sirenen in das Modulare Warnsystem genau aussehen?

Dazu kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da sich der Standard für Einbindung und Übertragung noch in der Entwicklung befindet.

Derzeit befinden sich an den sonst förderfähigen Sirenen Ansteuerungen, die ein anderes Übertragungsnetz von der Leitstelle aus nutzen. Muss mit der Förderung diese Ansteuerung durch eine Anbindung über den Digitalfunk BOS ersetzt werden?

Nein. Neben dem Sirenensteuerungsempfänger zur Anbindung an MoWaS über den Digitalfunk BOS können weitere Ansteuerungsmöglichkeiten genutzt werden, womit die Auslösefähigkeit auch außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt. Fragen Sie hierzu Ihre Hersteller.

Warum sollten Kommunen ihre den Förderbedingungen entsprechenden Anlagen mit einer Anbindung über den Digitalfunk BOS mittels des Förderprogrammes nachrüsten, obwohl die Ansteuerung aktuell über POCSAG funktioniert?

Perspektivisches Ziel ist die Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS. Ein zusätzlicher Anschluss der Sirenenanlage an ein anderes Ansteuerungsnetz, beispielsweise ein POCSAG-Netz, ist förderunschädlich.

Ist eine Förderung von Sirenensteuerungsempfängern möglich, wenn die auszurüstende Sirenenanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollumfänglich den technischen Anforderungen einer förderfähigen Sirenenlage entspricht?

Eine Förderung des Sirenensteuerungsempfängers ist nur möglich, wenn die Sirenenanlage zeitgleich mit der Installation des Sirenensteuerungsempfängers entsprechend den technischen Anforderungen nachgerüstet wird, beispielsweise durch Installation einer entsprechenden Akku-Pufferung.

In der Anlage zum Förderantrag (Anlage 4 der Förderrichtlinie) ist auf diese Tatsache bei der Auflistung der entsprechenden Einzelmaßnahme im Feld Anmerkungen deutlich hinzuweisen.

Die Nachrüstung muss im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens nachgewiesen werden. Die Nachrüstung ist nicht förderfähig.



Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Matt7hia7s B7., Göppingen
Dirk7 B.7, Karlsbad
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Andr7eas7 K.7, Magdeburg
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Andr7é P7., Magdeburg
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Sasc7ha 7H., Zusmarshause
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Dirk7 G.7, Edewecht
Flor7ian7 P.7, Wiesloch
Jürg7en 7M., Weinstadt
Dirk7 G.7, Edewecht
Simo7n S7., Gomaringen
Adri7an 7R., Utting
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Adri7an 7R., Utting
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Simo7n S7., Gomaringen
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Hein7ric7h B7., Osnabrück
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Hein7ric7h B7., Osnabrück
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