„Cold-Water-Challenge“ und Co: Klamauk ist nicht versichert!

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Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität - Gemeindebereich Theisseil - Lkr. Neustadt/WN
Update der Gemeinde Theisseil vom 17.04.2025: 12:00 Uhr:
Die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes vom 09.04.2025 behält bis auf Weiteres ihre Gültigkeit!
Mit einer Aufhebung ist frühestens kommenden Dienstag, 22.04.2025 zu rechnen!
Die Störungen im Wasserleitungssystem wurden repariert. Wasser steht wieder in allen Ortsteilen zur Verfügung. Die Abkochanordnung des Gesundheitsamtes gilt bis auf Widerruf weiter. Wasser-Analysen werden am 14. April 2025 genommen. Wenn das Ergebnis der Wasser-Analyse vorliegt, entscheidet das Gesundheitsamt mit dem Wasseranalyse-Ergebnis über die etwaige Aufhebung der Abkochanordnung. Hier ist voraussichtlich frühestens am Donnerstag, 17. April 2025 zu rechnen. Sie erhalten weiter Informationen über den Infokanal der Gemeinde Theisseil.
AUS SICHERHEITSGRÜNDEN GILT DIE ABKOCHORDNUNG FÜR DAS GESAMTE GEMEINDEGEBIET THEISSEIL!
Wir sind bemüht, den normalen Wasserversorgungsstandard so schnell wie möglich wiederherzustellen. Sie erhalten weitere Informationen über den Infokanal.
Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord

112
Bitte halten Sie sich an folgende Regeln: 1. Wasser darf für den menschlichen Gebrauch und Genuss n
17.04.2025 12:33

Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf
Am Mittwoch, den 23. April 2025 wird in Kiel Neumühlen-Dietrichsdorf ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder ab Donnerstag, 17. April und Dienstag, 22. April, von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie Mittwoch, 23. April ab 8 Uhr über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
16.04.2025 14:25

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach, Stadt und Landkreis Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
BBK-ISC-091 BBK-ISC-090 BBK-ISC-092 BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-089
15.04.2025 14:28

Eingeschränkte Trinkwasserversorgung - Brensbach, Wersau, Nieder-Kainsbach, Stierbach, Höllerbach, Affhöllerbach
Aufgrund einer Unterbrechung der Förderung des Trinkwassers des Hauptbrunnens in Brensbach und Nieder-Kainsbach muss der Trinkwasserverbrauch auf das nötigste Maß beschränkt werden.
Gemeindeverwaltung Brensbach
Ezyer Str. 5, 64395 Brensbach
06161/8090
Gehen Sie mit dem Trinkwasser bis zur Entwarnung sparsam um. Die Reserve für den Brandschutz ist ges
11.04.2025 13:16

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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HFUK Nord:

„Cold-Water-Challenge“ und Co: Klamauk ist nicht versichert!

Mit Sorge betrachten wir eine Entwicklung der letzten Wochen, die in den sozialen Medien, allen voran facebook, grassiert: Feuerwehren nominieren sich gegenseitig zur sogenannten „Cold-Water-Challenge“. Dass diese Aktionen bedenkliche Ausmaße annehmen und zudem ganz und gar nicht ungefährlich sind, zeigt der Screenshot eines Videos einer Berliner Feuerwehr, bei der ein Feuerwehrangehöriger von zwei Seiten mit Vollstrahl bearbeitet wird. Da die Nominierungen auch zunehmend Feuerwehren aus unserem Geschäftsgebiet betreffen und uns Anfragen dazu erreichen, geben wir hiermit folgende Stellungnahme ab:

 „Cold-Water-Challenge“ als Aufgabe der Feuerwehr?

Die Feuerwehr hat nach den Brandschutzgesetzen und Feuerwehrgesetzen der Länder die Aufgaben Brände zu bekämpfen und Hilfe zu leisten, Menschen aus Gefahren zu retten, Sachwerte und die Umwelt zu schützen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss die Feuerwehr ausgerüstet und ausgebildet sein. Natürlich gehört zur Ausbildung auch Spaß und Freude. Dadurch ist eine Förderung des Gemeinschaftssinnes und der Kameradschaft auch eine Aufgabe, die im Bereich der Feuerwehr versichert ist. Doch bei der HFUK Nord sind die Feuerwehrangehörigen gegen Arbeitsunfälle versichert. Der Rahmen von versicherten Tätigkeiten ist dort weit gesteckt, aber kennt doch Grenzen. Diese Grenzen werden derzeit vereinzelt durch Aktionen wie z.B. die „Cold-Water-Challenge“ überschritten. Wenn Feuerwehrangehörige zu Spaßaktionen mit Sonderrechten ausrücken und sich mit Strahlrohren gegenseitig bespritzen, werden unzulässige Gefährdungen für Feuerwehrangehörige und Außenstehende erzeugt. Durch das hohe Gefährdungspotential einzelner Aktionen entsteht ein Risiko für Feuerwehrangehörige, das aus Sicht der Unfallverhütung nicht toleriert werden kann.

Unfallversicherungsschutz und weitere rechtliche Gesichtspunkte

Eine „Cold-Water-Challenge“-Aktionen gehört gewiss nicht zu den oben genannten Aufgaben der Feuerwehr. Es handelt es sich um eine reine Spaß-Veranstaltung, die am ehesten als „Jux, Gaudi oder Klamauk“ anzusehen ist. Im Unfallversicherungsrecht ist dies dem privaten Bereich zuzuordnen und steht demzufolge nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.  

Auch die Argumentation als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit ist nicht stichhaltig. Durch die hohen Verletzungsgefahren sind solche Aktionen nicht als Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr geeignet. Der Sinn solcher Aktionen, die Feuerwehr als professionelles Hilfeleistungsunternehmen in der Öffentlichkeit darzustellen, darf zumindest stark bezweifelt werden. Zu befürchten ist eher ein Imageschaden für die Feuerwehr. Die Feuerwehren als öffentliche Einrichtung beschädigen damit ihr professionelles Ansehen, welches durch gute Arbeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr mühselig erarbeitet wird. Darüber hinaus beklagen viele feuerwehrfremde Personen, die die Videos sehen, dass die Feuerwehren die von ihren Steuergeldern bezahlten Gerätschaften zweckentfremden.  

Die Wehrführungen bzw. Führungskräfte der Feuerwehren sind aufgefordert die Feuerwehren über die Gefahren dieser Aktionen, insbesondere durch das Bespritzen mit Wasserstrahl, aufzuklären und diese zu unterbinden, um den Unfallversicherungsschutz nicht zu gefährden. Kürzlich haben die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord und FUK Mitte die Aktion „Das kann ins Auge gehen“ gestartet, die eindeutig auf die Gefahren schwerster Unfälle mit schlimmen, lebenslangen Folgen durch auftreffende Wasserstrahlen hinweist.   

 



HFUK Nord (Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord)

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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