Weil er während eines Einsatzes verkehrt in eine Einbahnstraße gefahren ist, wurde der Kamerad angezeigt. Bürgermeister und Wehrleiter stehen hinter dem "Sünder".
Wie weit gehen die Sonderrechte der Feuerwehr bei einem Einsatz? Ein unschöner Vorfall hatte die jüngste Jahreshauptversammlung der Hainichener Feuerwehr überschattet. Bei einem Einsatz Anfang Februar in der Gellertstraße, der sich später als Fehlalarm herausstellte, war der Hainichener Feuerwehrkamerad Sven Illgen verkehrt die Einbahnstraße hineingefahren. Ein Verwaltungsangestellter hielt das für unverhältnismäßig und zeigte ihn an.
"Ob das tatsächlich unverhältnismäßig war, ist umstritten", erklärt Bürgermeister Dieter Greysinger (SPD). Er persönlich stehe hinter dem Kameraden. "Er hat sich noch vor der Versammlung schriftlich entschuldigt. Für die Verwaltung ist damit die Sache erledigt", erklärte er. Und auch Hainichens Feuerwehrchef Sandro Weiß ist auf der Seite seines Feuerwehrmitgliedes. "Im Einsatzfall sind wir autorisiert, von der Straßenverkehrsordnung abzuweichen", machte er klar.
Ganz so einfach ist der Fall für Hainichens Ordnungsamtsleiter Thomas Böhme jedoch nicht. "Natürlich muss das Fahrzeug so schnell wie möglich zum Einsatzort kommen", erklärte er.
Dabei müsse aber abgewogen werden, ob das Unfallrisiko im angemessenen Verhältnis zu dem schnelleren Einsatz steht. Letztendlich müsse das Fahrzeug sehr langsam entgegen der Einbahnstraße fahren. "Wäre es den offiziellen Weg gefahren, wäre es vielleicht eine Minute später da gewesen", so Böhme. Er sieht noch ein anderes Problem. "Solange die Fahrzeuge mit Blaulicht im Einsatz sind, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass die Wehr Sonderrechte in Anspruch nimmt", argumentiert er. Nach dem Einsatz sieht das jedoch anders aus. "Dann ist die Feuerwehr nur ein ganz normaler Lkw." In diesem Fall habe der normale Lkw wieder rückwärts aus der Einbahnstraße herausfahren müssen.
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