Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 9. Juli 2015, einen Gesetzentwurf beschlossen, der Hunderte privater Rettungsdienst- unternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen soll. An deren Stelle sollen exklusiv nur noch die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund stehen. Auf die Krankenversicherten könnten dadurch hohe Kosten zukommen. Brancheninsider erwarten zudem eine Verschlechterung der Qualität im Rettungsdienst.
Bereits heute beträgt der Marktanteil der vier Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst rund 90 Prozent, allen voran das Rote Kreuz mit knapp 60 Prozent. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sieht vor, dass selbst dieser kleine Marktanteil zu Gunsten
der vier Hilfsorganisationen verschoben werden soll.
Nach Planungen des Gesetzgebers sollen die vier Hilfsorganisationen in Zukunft Aufträge, die meist mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen, direkt und ohne ein transparentes Vergabeverfahren erhalten. Private Rettungsdienstunternehmen würden dadurch systematisch vom Markt verdrängt und quasi enteignet.
„Das geplante Gesetz mit der darin enthaltenen Ausnahmeregelung für den Rettungsdienst bedeutet eine akute Existenzgefährdung für viele private Rettungsdienstunternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern. Ohne jede Not hat das Bundeskabinett eine EU-Vorgabe als einziges Land in Europa so drastisch verschärft, dass vielen langjährigen und bewährten Unternehmen im Rettungsdienst das Aus droht“, resümiert Uwe Fleischer, Präsident des Bundesverbandes eigen- ständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz. Diese Überregulierung sei insbesondere auch vor dem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar, da die vier Hilfsorganisationen ohnehin von vielen steuerlichen Ausnahmeregelungen profitieren würden, so Fleischer.
Auf die Krankenversicherten dürften, sofern das geplante Gesetz in Kraft tritt, höhere Beiträge zukommen. Die Preise für Rettungseinsätze würden nämlich in Zukunft ausschließlich von den vier Hilfsorganisationen bestimmt werden.
Des Weiteren drohen sogenannte Quersubventionierungen, da die Hilfsorganisationen mit den Erstattungsbeiträgen der Krankenkassen für den Rettungsdienst auch immer wieder andere Geschäftsfelder subventionieren,
die mit dem Rettungsdienst nichts zu tun hätten. Neben den finanziellen Aspekten befürchtet der BKS zudem einen Qualitätsverlust im Rettungsdienst. Ohne einen Wettbewerb gehe für Leistungserbringer jeder Anreiz verloren, für Patienten und Mitarbeiter eine hohe Versorgungsqualität und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, um einen Auftrag zu erhalten. Überdies würden private Ressourcen für Großeinsatzlagen und Katastrophen zerstört, sollte das Gesetzesvorhaben in dieser Form durchgeführt werden.
Im Sinne einer guten Versorgungsqualität für Patienten müsse der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass nur die besten Leistungserbringer zum Zuge kämen.
Die bislang durchgeführten Vergabeverfahren hätten hierfür eine gute Grundlage geboten. Der aktuelle Gesetzentwurf bringe hingegen nicht den Patienten Vorteile, sondern nur den vier Hilfsorganisationen. „Der Gesetzgeber sollte sich weder im In- noch im Ausland dem Verdacht aussetzen, eine Klientelpolitik zu betreiben“, so Uwe Fleischer.
BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.