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Warnmeldungen
Entwarnung: Rauchgase in [Ortsangabe] - Stadt Rheinberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchgase in [Ortsangabe] - Stadt Rheinberg " vom 28.03.2024 19:22:33 gesendet durch LS Wesel, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Rheinberg
In/Im Kreis Wesel, Stadt Wesel im Bereich Ortsteil Rheinbergkommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-001
28.03.2024 20:17

Kampfmittelfund in Oberhausen - Holten
Die Feuerwehr Oberhausen informiert.
Im Stadtgebiet von Oberhausen - Holten wurde eine Fünf-Zentner-Bombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Fundort: Johann-Tombers-Straße, 46147 Oberhausen
Der Blindgänger muss heute vor Ort entschärft werden. Die Entschärfung der Bombe ist für 21:00 Uhr geplant.
Anwohnerinnen und Anwohner im Radius von 300 m um den Fundort müssen ihre Häuser bzw. ihre Wohnung bis spätestens 20:00 Uhr verlassen. Bettlägerige, kranke und gebrechliche Personen, die ihre Wohnungen nicht selbstständig verlassen können, haben die Möglichkeit, einen Fahrdienst unter der Rufnummer 19222 anzufordern. Für Personen, die nicht anderweitig unterkommen können, steht die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen als Aufenthaltsort zur Verfügung. Vom Holtener Markplatz wird ein Shuttlebus angeboten.
Die betroffenen Haushalte befinden sich in Oberhausen auf Teilen folgender Straßen:
Johann-Tombers-Straße 1 - 28
Vennstraße 1 - 14
Am Stadtgraben 1 - 16
Elsenbruch 1 - 7
Wasserstraße 21, 24 - 30
Kastellstraße 20 - 42, 13 - 47, 3, 4
Burgstraße 10 - 40
Mattlerstraße 1 - 7
Dinslakener Straße 115 - 125, 100 - 136
Rohrweihenweg 6a, 13
Schulstraße 3, 4
Wenn die Gefahr beseitigt wurde, werden Sie informiert.
Für weitere Informationen ist eine Bürgerhotline unter der Rufnummer 0208-825-2054 geschaltet.
Bürgertelefon: 0208 825 2054
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Informieren Sie ihre Nachbarn wenn Sie sich in dem betroffene
28.03.2024 19:06

Vorsorgliche Information im Landkreis Wittenberg - Stadt Wittenberg (inkl. Ortsteile)
Im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sind aufgrund einer Havarie am Fernwassersystem seitens des Vorlieferanten notwendige Reparaturmaßnahmen erforderlich geworden, die nach dessen aktuellen Angaben länger als ursprünglich geplant andauern. Ab Donnerstag 14 Uhr bis auf Widerruf, aber bis mindestens Ostermontag 12 Uhr, wird unverzüglich ein Abkochgebot für die Nutzung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet ausgesprochen. Bitte sparen Sie in dieser Zeit auch maximal den Einsatz von Trinkwasser. Das Einsparen von Trinkwasser ist unbedingt erforderlich.
Eine Verunreinigung des Trinkwassers kann ab sofort nicht ausgeschlossen werden.
Als Notmaßnahmen wurde die Freiwillige Feuerwehr aus dem benachbarten Brandenburg alarmiert, die eine Not-Wasserleitung mit 150mm Durchmesser verlegt. Diese soll ab 15 Uhr einsatzbereit sein.
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser wurden separat über die jetzt notwendigen Maßnahmen informiert.
Zur Einsparung wurden bis jetzt bereits Industrieunternehmen heruntergefahren. Zur Notversorgung der Bevölkerung sind Trinkwassertanker im Einsatz, die mit einem Puffer von 13 Kubikmetern Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg stellt weiterhin den flächendeckenden Brandschutz im Landkreis sicher.
Mit einer Entwarnung für das Einsparen von Trinkwasser und das Abkochen von Trinkwasser ist nicht in den nächsten Stunden zu rechnen. Weitere Informationen zur Lage auf der Webseite www.landkreis-wittenberg.de .
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Informie
28.03.2024 14:34

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Kulmbacher Parkeinrichtungen:

Parkverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge aufgehoben

Im September 2020 kam es in der Tiefgarage Stadtmitte unterhalb des EKU-Platzes zu einem KFZ-Brand. Nach den Bergungs- und Sanierungsmaßnahmen konnte die Tiefgarage am 12.02.2021 wieder in Betrieb genommen werden.

Mit Öffnung der Tiefgarage wurde ein Einfahrtsverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge erlassen, am 22.02.2021 wurde zudem auch ein vorübergehendes Einfahrtsverbot für das Parkhaus Basteigasse ausgesprochen.

Grund hierfür war eine Warnung der Kulmbacher Feuerwehr, die aufgrund der erhöhten Gefahr bei einem Brand eines Fahrzeuges mit Lithium-Akku zu diesem Schritt riet.

Oberbürgermeister Ingo Lehmann folgte dieser Empfehlung, um die Sicherheit für das Gebäude, aber natürlich in erster Linie auch für die Bevölkerung gewährleisten zu können. „Solange es keine vernünftige Lösung gibt und unsere Feuerwehr keine Möglichkeit zur erfolgreichen Eindämmung und Bekämpfung eines solchen Brandes hat, kann ich eine Öffnung für Fahrzeuge mit Antriebsbatterie nicht verantworten", erklärte der OB damals.

Die Stadt Kulmbach war aber nicht untätig. Es war immer das Ziel, eine geeignete Lösung zu finden und der Feuerwehr eine entsprechende Ausrüstung an die Hand zu geben. Zwischenzeitlich fanden daher verschiedene Vorstellungen von Löschdecken und eines Teleskopladers statt, der aufgrund seiner Größe und seines extrem geringen Wenderadius in der Lage ist, einen Kleinwagen aus den Parkeinrichtungen abzutransportieren. Auch der Einsatz von Löschdecken verspricht Erfolg: durch deren Anwendung kann die Ausbreitung des Feuers auf nebenstehende Fahrzeuge effizient und in sehr kurzer Zeit verhindert werden. Des Weiteren dämmt die Feuerlöschdecke die Rauchentwicklung und den Fahrzeugbrand an sich ein. Eine Löschung des Lithium-Akkus kann durch die Löschdecke nicht erfolgen, man schafft durch ihren Einsatz aber Umstände, die einen Abtransport ermöglichen.

Aus Sicht der Feuerwehr Kulmbach müssen ein entsprechendes Bergefahrzeug und Löschdecken vorhanden sein, um die Belange des aktiven Brandschutzes bei einem Lithium-Akku-Brand in einem E- oder Hybridauto in den städtischen Parkeinrichtungen möglichst erfolgreich erfüllen zu können.

In seiner Sitzung vom 22. April 2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Kulmbach dann, dass fünf Löschdecken und ein Bergefahrzeug angeschafft werden sollen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 92.000€. Der Teleskoplader soll zusätzlich auch auf dem städtischen Bauhofgelände zum Einsatz kommen, um das Gerät auch ganzjährig zu nutzen und nicht nu im Falle eines Brandes.

Am heutigen Montag erhielt die Stadt Kulmbach nun die Löschdecken und einen Teleskoplader. Dieser wurde vorerst gemietet, da der Erwerb eines solchen Fahrzeuges eines Ausschreibungsverfahrens bedarf, das in dieser kurzen Zeit jedoch nicht erfolgen konnte. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Fahrzeug vom entsprechenden Anbieter erworben.

Somit ist das Einfahrtsverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge in den Kulmbacher Parkeinrichtungen seit heute Nachmittag aufgehoben.

Wie auch Oberbürgermeister Ingo Lehmann immer betonte, war das Verbot lediglich eine vorübergehende Maßnahme, bis mögliche Brände von E-Fahrzeugen besser und insbesondere sicherer von unserer örtlichen Feuerwehr gehandhabt werden können. Die Sicherheit stand für die Stadt Kulmbach immer an erster Stelle.



Stadt Kulmbach

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