Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

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Warnmeldungen
Giftige Rauchwolke durch Brand eines Altpapierlagers - Sundern
Durch den Brand eines Altpapierlagers kommt es zu einer Rauchwolke im Bereich der Papierfabrik Sundern.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
19.06.2024 20:06

Stromausfall in weiten Teilen der Gemeinde Budenheim - Gemeinde Budenheim
Stromausfall in weiten Teilen der Gemeinde Budenheim durch einen Vorfall in einem Trafohäuschen. Energieversorger vor Ort.Bei Fragen wenden sie sich bitte an Ihren Energieversorger
Es wird eine Notfallanlaufstelle am Rathaus Budenheim eingerichtet (Berliner Str., 3
Achten Sie auf Durchsagen von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. Die Störung dauert auf unbesti
19.06.2024 18:36

Entwarnung: Brand einer Lagerhalle in Babelsberg - Potsdam Babelsberg, Sophie-Faber-Str.
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand einer Lagerhalle in Babelsberg - Potsdam Babelsberg, Sophie-Faber-Str. " vom 19.06.2024 15:21:02 gesendet durch LS Nordwest, Land BB Red. 2 (DEU, Potsdam). Die Warnung ist aufgehoben.
Das Feuer ist gelöscht, die Gefahr besteht nicht mehr.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
19.06.2024 18:12

Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Gundelsheim-Böttingen - Gundelsheim-Böttingen" vom 17.06.2024 16:50:09 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Gundelsheim-Böttingen hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Stadt Gundelsheim
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen,
19.06.2024 16:16

Entwarnung: Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Trinkwasserverunreinigung in Hardthausen-Kochersteinsfeld - Hardthausen-Kochersteinsfeld" vom 17.06.2024 17:32:05 gesendet durch LS Heilbronn vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In Hardthausen-Kochersteinsfeld hat die regelmäßige Überwachung des Trinkwassers eine Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien festgestellt. Aus diesem Grund muss Leitungswasser für folgende Zwecke abgekocht werden:
• Zubereitung von Getränken wie Tee, Kaffee, Saftschorlen o.ä.
• zur Zubereitung von Speisen, insbesondere Babynahrung, Speisen für Kleinkinder und Kranke
• zum Waschen von Salat, Obst und Gemüse
• zum Zähneputzen und zur sonstigen Mundhygiene
• zur Herstellung von Eiswürfeln
• zum Geschirrspülen
• zum Reinigen offener Wunden oder medizinische Zwecke wie z.B. Nasendusche.
Für folgende Zwecke muss das Trinkwasser NICHT abgekocht werden:
• Zum Duschen und Baden, sofern das Wasser nicht geschluckt wird und nicht mit offenen Wunden in Berührung kommt
• Für die Toilettenspülung
• Zum Trinken für Tiere (diese trinken in der Natur aus Pfützen, Bächen oder Seen und besitzen ein robustes Immunsystem)
• Als Putzwasser im Haushalt.
Gemeinde Hardthausen
Lassen Sie Leitungswasser mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen und ca. 10 Minuten langsam abkühlen,
19.06.2024 16:16

Starke Rauchentwicklung durch Strohballenbrand - Großweitzschen OT Strocken
Aufgrund eines Strohballenbrandes in der Ortslage Strocken/ Gmd.: Großweitzschen kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Anwohner werden gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten, Klimaanlagen und Lüftungen abzuschalten und den Aufenthalt im Freien zu vermeiden.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
18.06.2024 17:19

Starke Rauchentwicklung durch Strohballenbrand - Großweitzschen OT Strocken
Aufgrund eines Strohballenbrandes in der Ortslage Strocken/ Gmd.: Großweitzschen kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Anwohner werden gebeten Fenster und Türen geschlossen zu halten, Klimaanlagen und Lüftungen abzuschalten und den Aufenthalt im Freien zu vermeiden.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
18.06.2024 16:52

Betrieb Bürgertelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Bürgertelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 989898 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152989898
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
17.06.2024 14:40

Abkochgebot ! Wasservorsorgungszone oberes Kappler Tal - Freiburg-Kappel, Oberes Kappler Tal
Update: Starkniederschläge verursachen Trinkwasserverunreinigung in Freiburg-Kappel - Abkochgebot bleibt weiterhin
badenovaNETZE hat die Ursache für die Verunreinigung im Trinkwasser in Freiburg-Kappel gefunden. Das Abkochgebot bleibt aber weiterhin im Bereich Freiburg-Kappel (Wasserversorgungszone oberes Kappler Tal) bestehen. Betroffen ist ausschließlich das obere Kappler Tal – (Kleintalstraße 36,34,32,28,5; Großtalstraße ab Hausnummer 100; Molzhofstraße; Butzenhofstraße; Dilgerhofstraße).
Durch Starkniederschläge ist Fremdwasser in das Trinkwassersystem gelangt. Gleichzeitig wurden Schadstellen im Trinkwassernetz bei den Überprüfungen identifiziert. badenovaNETZE hat die betroffenen Stellen repariert. Aktuell werden die Wasserversorgungsanlagen gespült und desinfiziert. Aufgrund der andauernden Maßnahmen bleibt das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, weiterhin bestehen.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen
badenovaNETZE informiert, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben sie die Information auch an Ihre Mitarbeiter:innen und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
0800 2 21 26 21
badenova AG & Co. KG Tullastraße 61 79108 Freiburg
www.badenova.de
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BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 BBK-ISC-067 BBK-ISC-068 shortCode:BBK-ISC-011
15.06.2024 08:05

Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
Trinkwasser abkochen!
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
12.06.2024 15:29

Abkochgebot Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr - Gemeinde Ichenhausen und Ortsteil Unterrohr
Trinkwasser abkochen!
Um eine Gesundheitsgefährdung bestmöglich auszuschließen, ist in der Stadt Ichenhausen mit den Stadtteilen Autenried, Deubach, Hochwang und Oxenbronn sowie dem Ortsteil Unterrohr der Gemeinde Kammeltal das Wasser aus dem Trinkwassernetz, das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähne putzen benutzt wird, zuvor abzukochen.
Warum? Gemäß Laborbericht des Fachlabors vom 11.06.2024 weist eine von vier Trinkwasserproben, die aus dem Wassernetz der Stadt Ichenhausen entnommen wurden, eine mikrobiologische Verunreinigung auf.
Technische Gegenmaßnahmen werden eingeleitet. Bis diese wirken, ist das zum Trinken, Zubereiten von Speisen und Zähneputzen vorgesehene Trinkwasser zuvor abzukochen.
Dieses Abkoch-Gebot gilt bis zu seinem Widerruf durch die Stadt Ichenhausen. Das Trinkwassernetz wird vorläufig arbeitstäglich untersucht.
Da der Stadtteil Rieden/Kötz zwischenzeitlich komplett durch den Zweckverband zur Wasserversorgung „Rauher-Berg-Gruppe“ versorgt wird, entfällt für diesen Stadtteil das Abkochgebot.
Ichenhausen 12.06.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
12.06.2024 15:25

Abkochgebot ab Mittwoch 12.06.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen, das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Ta gen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt.
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler, Eiswürfelzubereitung und Auflösen von Medikamenten.
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
• Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
• Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
• Abkochen ist nicht notwendig für:
Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.bibertal.de/aktuelles/__Aktuelles.html
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
12.06.2024 11:31

Anordnung zum Abkochen des Trinkwassers - Marktgemeinde Kaisheim, Ortsteile Sulzdorf und Gunzenheim
Infolge der aktuellen Hochwasserlage wurde durch das Gesundheitsamt Donau-Ries die bisher bestehende bloße Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers in den Ortsteilen Gunzenheim und Sulzdorf der Marktgemeinde Kaisheim zu einem Abkochgebot für das Trinkwasser hochgestuft.
Das Trinkwasser ist abzukochen.
10.06.2024 16:44

Trinkwasserverschmutzung - Gemeinde Bad Feilnbach
Bei einer Untersuchung des Trinkwassers wurde eine Keimbelastung festgestellt. Aus diesem Grund ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres mindestens 10 Minuten abzukochen. Bitte waschen Sie kein Obst und Gemüse mit dem Leitungswasser. Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden.
Die Benutzung als Brauchwasser (z. B. Duschen und Händewaschen, Wäschewaschen) ist unbedenklich. Auch der Geschirrspüler kann genutzt werden.
Tiere dürfen das Wasser trinken.
Betroffen sind:
Alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf- Litzldorf e. V.
Nicht betroffen sind:
Alle von der Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling e. V.
Alle von der Wassergemeinschaft "Großer Stein" e. V. versorgten Orte.
Alle von den Stadtwerken Bad Aibling versorgten Orte (Dettendorf, Sonnenham, usw.)
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
10.06.2024 13:21

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Untera llgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Warnung vor dem Betreten von Dämmen und Deichen - Landkreis Dillingen a.d. Donau
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landratsamtes Dillingen a.d. Donau warnt die Bevölkerung ausdrücklich vor dem Betreten von und dem Aufenthalt an Dämmen und Deichen.
Es besteht Lebensgefahr!
Die Dämme und Deiche sind zum Teil stark durchnässt.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
04.06.2024 18:59

Empfehlung zum Abkochen des Trinkwassers - Landkreis Donau-Ries
Infolge der aktuellen Hochwasserlage bestehen Empfehlungen zum Abkochen des Trinkwassers. Die Liste der betroffenen Gemeinden kann auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de eingesehen werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 19:31

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpegel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Information zu Grundversorgung und Notunterbringung - Landkreis Unterallgäu - Gemeindegebiet Babenhausen
Für Fragen zur Grundversorgung oder zur Notunterbringung wenden Sie sich an das Bürgertelefon des Rathauses in Babenhausen unter der Nummer
08333 - 94 000
Bürgertelefon des Rathauses Babenhausen
08333 - 94 000
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
02.06.2024 21:49

erhöhter Grundwasserspiegel im Bereich Moosburg zu erwarten - Stadt Moosburg
Es ist mit einem erhöhten Grundwasserspiegel im Bereich Moosburg zu rechnen.
Vorbereitungen sind zu treffen
02.06.2024 19:05

Vorsorgemaßnahme(n) im Landkreis Unterallgäu - AKTUALISIERUNG - Landkreis Unterallgäu
Abkochgebot und Empfehlung zur Vorratshaltung vonTrinkwasser
Bis auf Widerruf empfiehlt das Landratsamt Unterallgäu zum Abkochen von Trinkwasser. Desweiteren wi
01.06.2024 18:16

Drohender Dammbruch in Eldern - AKTUALISIERUNG - Gemeindebereich Ottobeuren
Drohender Dammbruch in Eldern, Gemeinde Ottobeuren - AKTUALISIERUNG:
Ein direkt bevorstehender Dammbruch ist derzeit nicht zu erwarten, die Einsatzkräfte arbeiten mit Hochdruck an der Entschärfung der und Stabiliserung der Situation.
174
01.06.2024 17:16

Vermeidung persönlicher Gefährdung - Warnmeldung des Landratsamtes Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Wer dringend Hilfe benötigt und in Gebäuden eingeschlossen ist, soll auf keinen Fall versuchen das Gebaäude auf eigene Faust zu verlassen.
Die Person/Personen sollen sch in sichere Etagen zurückziehen und durch Hilferufe am Fenster kenntlich machen oder Decken, Bettlaken, etc. aus dem Fenster hängen. Radios einschalten,Warnmeldungen weiterhin anhören und beachten!
• Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio. • Achten Sie auf Lautsprecherdurch
01.06.2024 13:42

Chlorung des Trinkwassers in der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen - Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen
Im Autrag des Gesundheitsamtes des Regionalverbands Saarbrücken ergeht folgende Information:
Bei Routineuntersuchungen wurden im Wassernetz der Stadt Püttlingen, Stadtteil Püttlingen, mikrobiologische Auffälligkeiten festgestellt.
Aus diesem Grund wird – in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsämtern – eine vorsorgliche Chlorung des Trinkwassers durchgeführt. Die Ursache der Auffälligkeiten wird derzeit ermittelt, entsprechende Maßnahmen zur Behebung werden umgesetzt. Die Konzentration der Chlorung liegt unterhalb des von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Schwellenwertes. Das abgegebene Trinkwasser ist gesundheitlich unbedenklich und kann uneingeschränkt genutzt werden. Betroffen ist der gesamte Stadtteil Püttlingen.
energis GmbH
0681 9096-2613
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
30.05.2024 17:12

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Gafferspritzen

Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Nach dem schweren Verkehrsunfall mit drei getöteten Unfallopfern am 09.11.17 auf der BAB A 3 bei Rohrbrunn im Landkreis Aschaffenburg wurden von mehreren Medien Bilder und Filmaufnahmen verbreitet, in denen bei der Bergung der Unfallopfer eingesetzte Feuerwehrleute vorbeifahrende „Gaffer“, die von ihren Fahrzeugen aus Videos und Bilder von der Unfallstelle machten, mit dem Feuerwehrschlauch bespritzten. In den Medien wurde insoweit eine mögliche Strafbarkeit der Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in den Raum gestellt. 

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg weist insoweit darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen „Gaffers“ bei ihr eingegangen ist. Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer straf- baren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen, sodass auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen besteht. 

Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch verkehrsfremdes Einwirken auf Fahrzeuge im Straßenverkehr setzt nach der Rechtsprechung des Bun- desgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH 4 StR 117/15 „Autobahnschütze“) voraus, dass nach der Vorstellung des Täters eine konkrete Gefahr für eines der in der Vorschrift genannten Schutzobjekte bewirkt wird oder der Täter dies jedenfalls bewirken will. Danach hätte der Feuerwehrmann in seine Vorstellung aufnehmen und billigen müssen, dass es infolge des Bespritzens der Fahrzeuge der „Gaffer“ zu einem Unfall kommen könnte. Dies ist nach den vorliegenden Erkenntnissen aber nicht anzunehmen, insbesondere, weil der Wasserstrahl auf die Seitenscheibe eines nur sehr langsam fahrenden Fahrzeugs bereits nicht für eine Gefährdung geeignet sein dürfte. 



Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thom7as 7K., Hermeskeil
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Thor7ste7n B7., Bammental
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Thor7ste7n B7., Bammental
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7C., Trier
Oliv7er 7S., Neidenbach
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Hara7ld 7S., Köln
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7E., Nettetal
Sven7 K.7, Vogtland
Hara7ld 7S., Köln
Jürg7en 7M., Weinstadt
Sven7 K.7, Vogtland
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Thom7as 7E., Nettetal
Volk7er 7C., Trier
Thor7ste7n B7., Bammental
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Mark7us 7G., Kochel am See
Holg7er 7H., Mülheim-Kärlich
Volk7er 7C., Trier
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mich7ael7 B.7, Münsingen
Jan 7S., Wallenhorst
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Jan 7S., Wallenhorst
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thor7ste7n B7., Bammental
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7E., Nettetal
Hara7ld 7S., Köln
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
., Erlenbach
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7E., Nettetal
Holg7er 7S., Adelsdorf
Mark7us 7K., Straßgiech
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mark7us 7K., Straßgiech
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mark7us 7K., Straßgiech
Volk7er 7C., Garbsen
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